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- BESCHLUSS
- 14
- .
- Oktober
- Rechtsstreit
- V.
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 14
- .
- Oktober
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Richterin
- Richter
- Dr.
- beschlossen
- :
- Anhörungsrüge
- bezeichnete
- Rechtsbehelf
- Klägers
- Beschluss
- Senats
- 1
- Juli
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Gründe
- :
- Anhörungsrüge
- bezeichnete
- Rechtsbehelf
- Klägers
- Prozesskostenhilfe
- versagenden
- Rechtskraft
- fähigen
- Beschluss
- §
- 321a
- nur
- Gegenvorstellung
- statthaft
- ist
- kann
- Erfolgsaussicht
- Sache
- dahinstehen
- .
- 1
- .
- Anhörungsrüge
- wäre
- zwar
- Beklagte
- meint
- schon
- unzulässig
- Bundesgerichtshof
- zugelassenen
- Rechtsanwalt
- eingelegt
- worden
- ist
- .
- Verfahren
- Bewilligung
- Prozesskostenhilfe
- sind
- Vorschriften
- Anwaltszwang
- anzuwenden
- §
- Abs.
- .
- V.m
- .
- Abs.
- Satz
- auch
- minderbemittelten
- Partei
- Verfolgung
- Rechte
- ermöglichen
- .
- Verletzung
- Anspruchs
- rechtliches
- Gehör
- Art
- .
- Abs.
- GG
- Senat
- allein
- Anhörungsrüge
- gestützt
- werden
- könnte
- liegt
- jedoch
- .
- müsste
- Revisionsgericht
- Verfahrensgrundrecht
- neu
- eigenständig
- verletzt
- haben
- vgl.
- Beschluss
- 20
- November
- 924
- ;
- Beschluss
- 13
- .
- Dezember
- .
- fehlt
- eigenen
- Vorbringen
- Klägers
- Entscheidung
- Senats
- Berufungsgericht
- begangene
- schwerwiegende
- Verfahrensfehler
- Nichteingehen
- Privatgutachten
- gestützten
- Beweiseinreden
- perpetuiert
- worden
- sein
- soll
- .
- Auslegung
- Rechtsbehelfs
- Klägers
- Gegenvorstellung
- ist
- Erfolgsaussicht
- Nichtzulassungsbeschwerde
- auch
- Berücksichtigung
- ergänzenden
- Vorbringens
- Klägers
- verneinen
- .
- Schmidt-Räntsch
- Czub
- Vorinstanzen
- :
- LG
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
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