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- BESCHLUSS
- 10
- .
- März
- Rechtsstreit
- V.
- Zivilsenat
- hat
- 10
- .
- März
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- Richterin
- Dr.
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 1
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 23
- Juli
- wird
- Kosten
- Beklagten
- unzulässig
- verworfen
- Beschwerdebegründungsfrist
- ausreichend
- dargelegt
- glaubhaft
- gemacht
- worden
- ist
- Wert
- Revision
- geltend
- machenden
- Beschwer
- zwanzigtausend
- Euro
- übersteigt
- §
- Nr.
- §
- Abs.
- .
- Wertangaben
- vorgelegten
- Sachverständigengutachten
- sind
- nachvollziehbar
- .
- Beschwerdeverfahrens
- :
- 6.500,00
- €
- .
- Schmidt-Räntsch
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