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- BESCHLUSS
- 15
- .
- April
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- §
- Abs.
- Regelung
- §
- Abs.
- findet
- Anwendung
- Gesamtgläubigern
- Grundschuld
- Eigentümer
- belasteten
- Grundstücks
- wird
- .
- Beschluss
- 15
- .
- April
- V.
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 15
- .
- April
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Dr.
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 3
- .
- Zivilsenats
- Hanseatischen
- Oberlandesgerichts
- 7
- .
- September
- wird
- Kosten
- Klägerin
- zurückgewiesen
- .
- beträgt
- 204.516,75
- €
- .
- Gründe
- :
- 1
- .
- Klägerin
- einzig
- geltend
- gemachte
- Zulassungsgrund
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- liegt
- .
- Hätte
- Berufungsgericht
- Begründetheit
- Klageanspruchs
- Berücksichtigung
- Vorschrift
- Abs.
- geprüft
- wäre
- Ergebnis
- anders
- ausgefallen
- .
- 2
- .
- Zwar
- gilt
- Rechtsinstitut
- Gesamtgläubigerschaft
- auch
- Sachenrecht
- s.
- nur
- Senat
- .
- Dementsprechend
- ist
- Gesamtgläubigerberechtigung
- Grundschuld
- rechtlich
- möglich
- Senat
- Urteil
- 20
- .
- Dezember
- .
- hat
- Folge
- Vorschrift
- §
- Abs.
- anwendbar
- ist
- Vereinigung
- Forderung
- Schuld
- Person
- Gesamtgläubigers
- Rechte
- übrigen
- Gläubiger
- Schuldner
- erlöschen
- .
- Schuldrecht
- unumstößliche
- Grundsatz
- gilt
- selbst
- Forderung
- haben
- kann
- gilt
- §
- Immobiliarsachenrecht
- .
- erlaubt
- originäre
- Bestellung
- auch
- nachträglichen
- Erwerb
- Grundschuld
- eigenen
- Grundstück
- Eigentümergrundschuld
- §
- Abs.
- Abs.
- .
- Identität
- Grundschuldgläubiger
- Grundstückseigentümer
- berührt
- Bestand
- Inhalt
- Grundschuld
- .
- tritt
- Konsolidation
- rechtserlöschender
- Wirkung
- .
- Gesamtgläubigerschaft
- Grundschuld
- bedeutet
- dann
- Gesamtgläubiger
- Eigentümer
- belasteten
- Grundstücks
- wird
- Grundschuld
- Eigentümergrundschuld
- anderen
- Gesamtgläubiger
- Fremdgrundschuld
- bestehen
- bleibt
- .
- ;
- vgl.
- auch
- Senat
- Urteil
- 20
- .
- Dezember
- Bestellung
- Grundschuld
- Bruchteilseigentümer
- Anteilen
- Gesamtgläubiger
- .
- handelt
- einzige
- Personen
- zustehende
- Grundschuld
- Mehrheit
- Rechten
- allerdings
- unabhängig
- voneinander
- bestehen
- §
- Weise
- miteinander
- verbunden
- sind
- Gläubiger
- eigenes
- Befriedigungsrecht
- hat
- Befriedigung
- einzigen
- jedoch
- wirkt
- Senat
- .
- 3
- .
- hat
- Eigentumserwerb
- löschen
- Rechte
- Beklagten
- Folge
- gehabt
- .
- Gläubiger
- Grundschuld
- sind
- nach
- vor
- Beklagte
- .
- 4
- .
- Kostenentscheidung
- beruht
- §
- Abs.
- .
- Beschwerdeverfahrens
- nimmt
- Senat
- %
- Nennbetrags
- Grundschuld
- vgl.
- Zöller/Herget
- 28
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- "
- Löschung
- "
- .
- Schmidt-Räntsch
- Czub
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- Entscheidung
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