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- BESCHLUSS
- 23
- .
- März
- Rechtsstreit
- ECLI
- :
- :
- V.
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 23
- .
- März
- Vorsitzende
- Richterin
- Dr.
- Richterin
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Richterin
- Richter
- Dr.
- beschlossen
- :
- Anhörungsrüge
- Klägerin
- Senatsbeschluss
- 26
- .
- Januar
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Gründe
- :
- §
- 321a
- Abs.
- statthafte
- Anhörungsrüge
- ist
- unbegründet
- .
- Senat
- hat
- Vorbringen
- Klägerin
- Nichtzulassungsbeschwerde
- Kenntnis
- genommen
- Entscheidung
- berücksichtigt
- .
- Ansicht
- Klägerin
- begründet
- Verletzung
- §
- bestehenden
- Amtsermittlungspflicht
- zugleich
- Verletzung
- Anspruchs
- rechtliches
- Gehör
- Art
- .
- Abs.
- GG
- .
- ergibt
- auch
- Klägerin
- bereits
- Nichtzulassungsbeschwerde
- angeführten
- Beschluss
- Bundesgerichtshofs
- 21
- .
- Dezember
- .
- Verletzung
- Anspruchs
- rechtliches
- Gehör
- wird
- Entscheidung
- begründet
- Berufungsgericht
- Partei
- verwertete
- Auskunft
- taiwanesischen
- Recht
- Anlass
- genommen
- hat
- ergänzendes
- Rechtsgutachten
- einzuholen
- aaO
- .
- .
- Klägerin
- weist
- Anhörungsrüge
- selbst
- Berufungsrechtszug
- Berufungsgericht
- übergangenen
- Vortrag
- Voraussetzungen
- Eigentumserwerbs
- Kraftfahrzeugen
- italienischem
- Recht
- gehalten
- hat
- .
- hätte
- nahegelegen
- erkennbar
- wurde
- Berufungsgericht
- rechtliche
- Bewertung
- Beklagte
- sei
- Erwerb
- Fahrzeugs
- gutgläubig
- gewesen
- teilte
- Beweisaufnahme
- erforderlich
- hielt
- .
- Schmidt-Räntsch
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- 21.01.2015
- OLG
- Entscheidung
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