|
|
- BESCHLUSS
- 18
- .
- Februar
- Rechtsstreit
- ECLI
- :
- :
- V.
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 18
- .
- Februar
- Vorsitzende
- Richterin
- Dr.
- Richterinnen
- Prof.
- Dr.
- Weinland
- Richter
- Dr.
- Richterin
- beschlossen
- :
- Nichtzulassungsbeschwerde
- Klägers
- Urteil
- 4
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 3
- .
- Juni
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Rechtssache
- wirft
- entscheidungserheblichen
- Fragen
- grundsätzlicher
- Bedeutung
- .
- Entscheidung
- ist
- auch
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- erforderlich
- §
- Abs.
- .
- Entscheidung
- Berufungsgerichts
- ist
- jedenfalls
- Ergebnis
- richtig
- .
- Hemmung
- Verjährung
- §
- Abs.
- Nr.
- setzt
- Vorprozess
- Beklagten
- geltend
- gemachten
- Schadensersatzanspruch
- Sicht
- Klägers
- präjudiziell
- war
- Urteil
- 6
- .
- Dezember
- ZR
- .
- .
- ;
- Urteil
- 8
- .
- Dezember
- .
- .
- war
- hier
- Fall
- .
- Gesichtspunkt
- Schadenseinheit
- führt
- anderen
- Ergebnis
- ändert
- Hemmung
- Klageerhebung
- §
- Abs.
- Nr.
- nur
- jeweils
- geltend
- gemachten
- Anspruch
- eintritt
- Urteil
- 21
- .
- März
- ZR
- .
- .
- Kosten
- Beschwerdeverfahrens
- trägt
- Kläger
- .
- beträgt
- €
- .
- Schmidt-Räntsch
- Göbel
- Weinland
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
- 03.06.2015
|