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- BESCHLUSS
- 14
- .
- Februar
- Rechtsstreit
- V.
- Zivilsenat
- hat
- 14
- .
- Februar
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Dr.
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Beklagten
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 5
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 19
- Juli
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Rechtssache
- wirft
- entscheidungserheblichen
- Fragen
- grundsätzlicher
- Bedeutung
- .
- Entscheidung
- ist
- auch
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- erforderlich
- §
- Abs.
- .
- Berufungsgericht
- hat
- zwar
- Urteil
- Einwand
- Beklagten
- befasst
- Feuchtigkeitserscheinungen
- beruhten
- fehlerhaften
- Abdichtung
- Wassereinbruch
- Übergabe
- Grundstücks
- .
- hat
- aber
- Sache
- übergangen
- nur
- versehentlich
- erwähnt
- .
- Einwand
- ist
- Gerichtssachverständigen
- S.
- nämlich
- Anhörung
- Berufungsgericht
- ausdrücklich
- vorgehalten
- zurückgewiesen
- worden
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Parteien
- 24
- .
- Mai
- hingewiesen
- Würdigung
- Beweisaufnahme
- Senat
- umstritten
- sei
- Chancen
- Beklagten
- aber
- Anhörung
- Sachverständigen
- verschlechtert
- hätten
- .
- schließt
- Übergehen
- Vortrags
- Berufungsgericht
- .
- Beklagten
- tragen
- Kosten
- Beschwerdeverfahrens
- §
- Abs.
- .
- beträgt
- 76.693,78
- .
- Schmidt-Räntsch
- Czub
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- 07.04.2006
- Entscheidung
- 19.07.2007
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