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- BESCHLUSS
- 28
- .
- Januar
- Rechtsstreit
- V.
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 28
- .
- Januar
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Dr.
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 19
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 29
- .
- Mai
- wird
- Kosten
- Klägers
- unzulässig
- verworfen
- .
- beträgt
- €
- .
- Gründe
- :
- Nichtzulassungsbeschwerde
- ist
- unzulässig
- Wert
- Revision
- geltend
- machenden
- Beschwer
- €
- übersteigt
- .
- 1
- .
- Beschwer
- Urteil
- Antrag
- Unterlassung
- zurückgewiesen
- wird
- wird
- Wert
- Interesses
- bestimmt
- Beeinträchtigung
- erstrebte
- Verbot
- verhindert
- werden
- soll
- Senat
- .
- 23
- .
- September
- juris
- .
- Wert
- hat
- Berufungsgericht
- zutreffend
- €
- angenommen
- .
- Kläger
- Beschwerdebegründung
- genannten
- höheren
- Werte
- sind
- nachvollziehbar
- noch
- glaubhaft
- gemacht
- .
- 2
- .
- Abweisung
- Vornahme
- Handlungen
- gerichteten
- Anträge
- beruhende
- Beschwer
- bemisst
- §
- bewertenden
- Interesse
- Klägers
- Berücksichtigung
- Kostenaufwands
- Zöller/Herget
- 28
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- Stichwort
- "
- Vornahme
- Handlungen
- "
- .
- hat
- Berufungsgericht
- zutreffend
- €
- bewertet
- .
- Kläger
- Beschwerdebegründung
- genannten
- höheren
- Werte
- entbehren
- Grundlage
- sind
- ebenfalls
- glaubhaft
- gemacht
- .
- 3
- .
- Feststellungsantrag
- hat
- Berufungsgericht
- €
- bewertet
- .
- erhebt
- Kläger
- Einwende
- .
- 4
- .
- Zusammen
- Zahlungsantrag
- ergibt
- Beschwer
- €
- .
- II
- .
- Festsetzung
- Gegenstandswerts
- beruht
- §
- Abs.
- Satz
- Abs.
- ;
- Kostenentscheidung
- hat
- Grundlage
- §
- Abs.
- .
- Schmidt-Räntsch
- Czub
- Vorinstanzen
- :
- Gießen
- Entscheidung
- OLG
- Frankfurt/Main
- Entscheidung
- 29.05.2009
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