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- BESCHLUSS
- 20
- November
- Abschiebungshaftsache
- V.
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 20
- November
- Vorsitzende
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Prof.
- Dr.
- Dr.
- Richterin
- beschlossen
- :
- Vollziehung
- Beschluss
- Amtsgerichts
- 13
- .
- September
- Betroffenen
- angeordneten
- 1
- .
- Zivilkammer
- 9
- .
- Oktober
- aufrecht
- erhaltenen
- Sicherungshaft
- wird
- einstweilen
- ausgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Aussetzungsantrag
- ist
- entsprechender
- Anwendung
- Abs.
- FamFG
- zulässig
- vgl.
- Senat
- Beschluss
- 14
- .
- Oktober
- InfAuslR
- .
- 8)
- .
- ist
- auch
- begründet
- gebotenen
- summarischen
- Prüfung
- auszugehen
- ist
- Rechtsbeschwerde
- unabhängig
- Unterbringung
- Betroffenen
- Justizvollzugsanstalt
- genommen
- allenfalls
- dann
- Aussetzung
- Haftvollzugs
- führen
- könnte
- Behörde
- Gericht
- räumte
- Gelegenheit
- anderweitigen
- Unterbringung
- Betroffenen
- genutzt
- hätte
- Erfolg
- haben
- könnte
- .
- Czub
- Schmidt-Räntsch
- Weinland
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- Entscheidung
- 09.10.2013
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