BESCHLUSS 20 November Abschiebungshaftsache V. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 20 November Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Prof. Dr. Dr. Richterin beschlossen : Vollziehung Beschluss Amtsgerichts 13 . September Betroffenen angeordneten 1 . Zivilkammer 9 . Oktober aufrecht erhaltenen Sicherungshaft wird einstweilen ausgesetzt . Gründe : Aussetzungsantrag ist entsprechender Anwendung Abs. FamFG zulässig vgl. Senat Beschluss 14 . Oktober InfAuslR . 8) . ist auch begründet gebotenen summarischen Prüfung auszugehen ist Rechtsbeschwerde unabhängig Unterbringung Betroffenen Justizvollzugsanstalt genommen allenfalls dann Aussetzung Haftvollzugs führen könnte Behörde Gericht räumte Gelegenheit anderweitigen Unterbringung Betroffenen genutzt hätte Erfolg haben könnte . Czub Schmidt-Räntsch Weinland Vorinstanzen : AG Entscheidung Entscheidung 09.10.2013