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103 lines
875 B

BESCHLUSS
20
November
Abschiebungshaftsache
V.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
20
November
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Prof.
Dr.
Dr.
Richterin
beschlossen
:
Vollziehung
Beschluss
Amtsgerichts
13
.
September
Betroffenen
angeordneten
1
.
Zivilkammer
9
.
Oktober
aufrecht
erhaltenen
Sicherungshaft
wird
einstweilen
ausgesetzt
.
Gründe
:
Aussetzungsantrag
ist
entsprechender
Anwendung
Abs.
FamFG
zulässig
vgl.
Senat
Beschluss
14
.
Oktober
InfAuslR
.
8)
.
ist
auch
begründet
gebotenen
summarischen
Prüfung
auszugehen
ist
Rechtsbeschwerde
unabhängig
Unterbringung
Betroffenen
Justizvollzugsanstalt
genommen
allenfalls
dann
Aussetzung
Haftvollzugs
führen
könnte
Behörde
Gericht
räumte
Gelegenheit
anderweitigen
Unterbringung
Betroffenen
genutzt
hätte
Erfolg
haben
könnte
.
Czub
Schmidt-Räntsch
Weinland
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
Entscheidung
09.10.2013