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- BESCHLUSS
- 5
- November
- Zwangsvollstreckungsverfahren
- Nachschlagewerk
- :
- :
- ja
- Beauftragt
- Rechtsanwalt
- Gläubigers
- Zwangsvollstreckungsverfahren
- zunächst
- Gerichtsvollzieher
- Vollstreckung
- Geschäftsitz
- Schuldners
- anschließend
- anderen
- Gerichtsvollzieher
- Wohnsitz
- Geschäftssitz
- mehr
- besteht
- so
- stehen
- Einzelmaßnahmen
- inneren
- Zusammenhang
- .
- Rechtsanwalt
- steht
- nur
- Gebühr
- zweite
- Gerichtsvollzieherauftrag
- Ziel
- Befriedigung
- Forderung
- Gläubigers
- dient
- inhaltsgleiche
- Wiederholung
- ersten
- Auftrags
- darstellt
- .
- Beschluß
- 5
- November
- AG
- IXa-Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Richter
- Athing
- Dr.
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Zoll
- 5
- November
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Beschluß
- 4
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 23
- .
- März
- wird
- Kosten
- Gläubiger
- zurückgewiesen
- .
- :
- €
- .
- Gründe
- :
- Juni
- beauftragte
- Rechtsanwalt
- Gläubigerin
- zuständigen
- Gerichtsvollzieher
- Mobiliarpfändung
- Abnahme
- eidesstattlichen
- Versicherung
- Fruchtlosigkeit
- Geschäftsadresse
- Schuldnerin
- Düren
- auch
- Vollstreckungsbescheid
- zugestellt
- worden
- waren
- .
- Gerichtsvollzieher
- fand
- Geschäftslokal
- Schuldnerin
- Anschrift
- mehr
- .
- erteilte
- Rechtsanwalt
- gleichlautenden
- Auftrag
- Wohnanschrift
- Schuldnerin
- zuständigen
- Gerichtsvollzieher
- .
- Vollstreckung
- war
- erfolgreich
- ;
- Schuldnerin
- zahlte
- Forderung
- monatlichen
- Raten
- je
- €
- .
- gemäß
- §
- vollstreckende
- Kosten
- Zwangsvollstreckung
- macht
- Gläubigerin
- Aufträge
- Gerichtsvollzieher
- Gebühren
- Verfahrensbevollmächtigten
- Höhe
- jeweils
- €
- Auslagenpauschale
- Umsatzsteuer
- geltend
- .
- Gerichtsvollzieherin
- hat
- zweite
- Gebühr
- abgesetzt
- .
- vertritt
- Standpunkt
- liege
- nur
- Angelegenheit
- Zwangsvollstreckung
- anwaltliche
- Gebühr
- nur
- einmal
- entstehe
- .
- Amtsgericht
- hat
- Erinnerung
- Gläubigerin
- zurückgewiesen
- .
- Gläubigerin
- eingelegte
- sofortige
- Beschwerde
- hat
- Landgericht
- zurückgewiesen
- .
- wendet
- Gläubigerin
- zugelassenen
- Rechtsbeschwerde
- .
- II
- .
- gemäß
- §
- Abs.
- Nr.
- Abs.
- Satz
- statthafte
- auch
- übrigen
- zulässige
- Rechtsmittel
- hat
- Erfolg
- .
- 1
- .
- Auffassung
- Beschwerdegerichts
- kann
- Gläubigerin
- notwendige
- Kosten
- Zwangsvollstreckung
- nur
- Gebühr
- anwaltlichen
- Vertreters
- gemäß
- §
- BRAGO
- geltend
- machen
- Gerichtsvollzieheraufträge
- vorliegenden
- Fall
- §
- nur
- Angelegenheit
- Mobiliarvollstreckung
- darstellten
- .
- Mobiliarvollstreckung
- Gewerbetreibende
- sei
- zweckmäßigerweise
- Geschäftslokal
- auch
- Wohnung
- durchzuführen
- .
- Orten
- sei
- alternativ
- kumulativ
- pfändbaren
- Sachen
- Gewahrsam
- Schuldners
- rechnen
- .
- Sollte
- Zwangsvollstreckung
- vergeblichem
- dungsversuch
- Offenbarungsverfahren
- fortgesetzt
- werden
- sei
- regelmäßig
- Fruchtlosigkeitsbescheinigung
- Geschäftslokal
- auch
- Wohnung
- erforderlich
- .
- Gläubigerin
- werde
- Rechtsanwalt
- regelmäßig
- Durchführung
- Mobiliarvollstreckung
- insgesamt
- beauftragen
- auch
- Auftrag
- jedenfalls
- dann
- nur
- nacheinander
- Erteilung
- Vollstreckungsaufträge
- Gerichtsvollzieher
- erfüllen
- sei
- regelmäßig
- nur
- vollstreckbare
- Ausfertigung
- Titels
- vorliege
- Geschäftslokal
- Wohnung
- Zuständigkeit
- verschiedener
- Gerichtsvollzieher
- fielen
- .
- 2
- .
- Gläubigerin
- ist
- Meinung
- könne
- Erstattung
- zweiten
- Anwaltsgebühr
- Höhe
- €
- verlangen
- .
- Hintergrund
- sei
- erste
- Vollstreckungsversuch
- Geschäftsadresse
- Schuldnerin
- Düren
- fruchtlos
- verlaufen
- sei
- anschließend
- weiterer
- Gerichtsvollzieher
- Vollstreckung
- Wohnanschrift
- Schuldnerin
- habe
- beauftragt
- werden
- müssen
- .
- Angelegenheit
- Sinne
- §
- Abs.
- könne
- nur
- dann
- gesprochen
- werden
- weitere
- Maßnahme
- Fortsetzung
- zuerst
- ergriffenen
- Maßnahme
- erweise
- :
- könne
- vorliegenden
- Fall
- Rede
- sein
- erste
- Vollstreckungsauftrag
- abgeschlossen
- gewesen
- sei
- Vollstreckungsversuch
- Geschäftslokal
- Schuldnerin
- fruchtlos
- verlaufen
- sei
- .
- habe
- weiterer
- Gerichtsvollzieher
- Vollstreckung
- Wohnanschrift
- Schuldnerin
- beauftragt
- werden
- müssen
- .
- Hätten
- aber
- verschiedene
- Gerichtsvollzieher
- beauftragt
- werden
- müssen
- so
- lägen
- Angelegenheiten
- .
- lasse
- entgegenhalten
- zweckmäßigerweise
- Mobiliarvollstreckung
- Geschäftslokal
- auch
- Wohnung
- durchzuführen
- sei
- .
- gleichzeitige
- Durchführung
- Vollstreckungsmaßnahmen
- sei
- völlig
- unüblich
- würde
- auch
- praktisch
- kaum
- durchführbar
- sein
- vorliegenden
- Fall
- Geschäftslokal
- Wohnung
- verschiedenen
- Gerichtsbezirken
- liegen
- .
- 3
- .
- Entscheidung
- Beschwerdegerichts
- ist
- richtig
- .
- Verfahrensbevollmächtigten
- steht
- Zwangsvollstreckung
- Gebühr
- §
- Abs.
- Satz
- BRAGO
- Gläubigerin
- vertreten
- hat
- .
- Jedoch
- wird
- gesamte
- Tätigkeit
- 3/10-Gebühr
- abgegolten
- Sinne
- §
- Abs.
- gleiche
- Angelegenheit
- betrifft
- .
- gilt
- Vollstreckungsmaßnahme
- zusammen
- vorbereiteten
- Vollstreckungshandlungen
- Befriedigung
- Gläubigers
- Angelegenheit
- Bundesgebührenordnung
- Rechtsanwälte
- 15
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- hat
- Senat
- entschieden
- grundsätzlich
- gesamten
- bestimmten
- Vollstrekkungsmaßnahme
- gehörenden
- miteinander
- inneren
- Zusammenhang
- stehenden
- Einzelmaßnahmen
- Vorbereitung
- Vollstreckung
- Befriedigung
- Gläubigers
- sonstigen
- Abschluß
- Vollstrekkung
- gebührenrechtliche
- Angelegenheit
- bilden
- weitere
- Vollstreckungshandlung
- einmal
- eingeleitete
- Maßnahme
- Ziel
- Befriedigung
- fortsetzt
- .
- 12
- .
- Dezember
- Rpfleger
- .
- 24
- .
- September
- .
- .
- .
- So
- liegt
- Fall
- hier
- .
- Einzelmaßnahmen
- stehen
- inneren
- Zusammenhang
- Ziel
- Befriedigung
- Forderung
- Gläubigerin
- dienen
- zweite
- Gerichtsvollzieherauftrag
- inhaltsgleiche
- Wiederholung
- ersten
- Auftrags
- Wohnanschrift
- Schuldnerin
- darstellt
- .
- Raebel
- Boetticher
- Zoll
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