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- NAMEN
- Verkündet
- :
- 12
- .
- Januar
- Justizangestellte
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- InsO
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- Entrichtet
- GmbH
- drohender
- Zahlungsunfähigkeit
- Prämien
- Direktversicherung
- Geschäftsführers
- weiter
- Anstellungsvertrag
- Anspruch
- hat
- so
- benachteiligt
- Regelfall
- Gegenleistung
- erhaltenen
- Dienste
- Gläubiger
- Gesellschaft
- kann
- entsprechendem
- Vorsatz
- Geschäftsführer
- angefochten
- werden
- .
- Urteil
- 12
- .
- Januar
- IX
- ZR
- AG
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 12
- .
- Januar
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Richterin
- Richter
- Dr.
- Recht
- erkannt
- :
- Revision
- Klägers
- wird
- Urteil
- 9
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 10
- .
- Mai
- aufgehoben
- Sache
- neuen
- Verhandlung
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Revisionsverfahrens
- Berufungsgericht
- zurückverwiesen
- .
- Tatbestand
- :
- Beklagte
- ist
- Geschäftsführer
- D.
- GmbH
- Kläger
- Verwalter
- Insolvenzverfahren
- Vermögen
- Antrag
- 25
- .
- Juni
- 30
- Juli
- Jahres
- eröffnet
- worden
- ist
- .
- Teil
- Bezüge
- Anstellungsverhältnis
- leistete
- Schuldnerin
- Prämien
- Direktversicherung
- Beklagten
- Höhe
- €
- jeweils
- Monatsmitte
- Lastschriftverfahren
- eingezogen
- wurden
- .
- Kläger
- hat
- Prämienzahlungen
- Schuldnerin
- Zeitraum
- Juli
- Juni
- Beklagten
- angefochten
- verlangt
- Prämienbetrag
- €
- nebst
- Zinsen
- Insolvenzeröffnung
- Masse
- .
- Amtsgericht
- hat
- Beklagten
- verurteilt
- .
- Berufung
- hatte
- Erfolg
- .
- Landgericht
- grundsätzlicher
- Bedeutung
- Rechtssache
- zugelassenen
- Revision
- erstrebt
- Kläger
- Wiederherstellung
- amtsgerichtlichen
- Urteils
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Revision
- ist
- begründet
- .
- hilfsweise
- auch
- §
- Abs.
- InsO
- gestützten
- Klageanspruch
- hat
- Berufungsgericht
- objektiver
- Gläubigerbenachteiligung
- verneint
- .
- Schuldnerin
- habe
- Tätigkeit
- Geschäftsführers
- gleichwertige
- angemessene
- Gegenleistung
- Bezüge
- erhalten
- .
- Unwiderruflichkeit
- Bezugsrechts
- sei
- Beklagten
- schon
- drohenden
- Insolvenz
- lediglich
- Fall
- gewährt
- worden
- .
- Auch
- Ermächtigung
- Versicherungsgesellschaft
- Lastschrifteinzug
- Prämien
- habe
- Insolvenz
- Schuldnerin
- noch
- konkret
- gedroht
- .
- wendet
- Revision
- Erfolg
- .
- II
- .
- Bundesgerichtshof
- ist
- unabhängig
- §
- Abs.
- Entscheidung
- Revision
- berufen
- .
- Geschäftsführer
- GmbH
- gilt
- §
- Abs.
- Satz
- ArbGG
- Arbeitnehmer
- vgl.
- .
- .
- .
- Wird
- Insolvenzschuldnerin
- Eintritt
- wirtschaftlichen
- Krise
- weitere
- Prämienzahlungen
- Rückkaufswert
- Direktversicherung
- Geschäftsführer
- erhöht
- so
- kommt
- Insolvenzanfechtung
- Betracht
- Urteil
- 10
- Juli
- ZR
- abgedruckt
- .
- Annahme
- Berufungsgerichts
- Prämienzahlungen
- Lebensversicherer
- seien
- Gegenleistung
- Beklagten
- Sinne
- §
- Abs.
- InsO
- gläubigerbenachteiligend
- ebenso
- OLG
- 2
- .
- ist
- rechtsfehlerhaft
- .
- Gläubiger
- Insolvenzschuldnerin
- gewähren
- erbrachten
- Tätigkeiten
- Beklagten
- Zugriffsmöglichkeit
- Entrichtung
- Versicherungsprämien
- abgeflossenen
- Zahlungsmittel
- boten
- vgl.
- Jaeger/Henckel
- InsO
- §
- .
- .
- Vermögenslage
- Insolvenzschuldnerin
- Anfechtungszeitraum
- weiter
- verschlechterte
- war
- Interesse
- Gläubiger
- auch
- gerichtet
- Beklagte
- Tätigkeit
- Geschäftsführer
- ändert
- fortsetzte
- baldigst
- §
- Abs.
- InsO
- Insolvenzantrag
- stellte
- .
- Frage
- ernsthaften
- aussichtsreichen
- Sanierungsversuch
- Schuldnerin
- Beklagten
- objektive
- Gläubigerbenachteiligung
- fortdauernden
- Prämienzahlungen
- Versorgung
- hätte
- verneint
- werden
- können
- bedarf
- Prüfung
- .
- Jedenfalls
- Regel
- kann
- Insolvenzverwalter
- Schuldners
- Bezugsberechtigten
- Rechtshandlungen
- anfechten
- Kosten
- Masse
- Wert
- Direktversicherung
- erhöht
- haben
- .
- gilt
- gerade
- dann
- unwiderrufliche
- Bezugsrecht
- hier
- anfechtungsfreier
- Zeit
- entstanden
- ist
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Zutreffend
- beanstandet
- Revision
- ferner
- Berufungsgericht
- anfechtungsrechtlich
- maßgebenden
- Zeitpunkt
- verkannt
- habe
- .
- einzugsberechtigte
- Gläubiger
- zuvor
- gesicherte
- Rechtsposition
- innehat
- entscheidet
- §
- Abs.
- InsO
- Hinsicht
- Erteilung
- Einzugsermächtigung
- Schuldner
- Bank
- erklärte
- Genehmigung
- Urteil
- 19
- .
- Dezember
- IX
- ZR
- ;
- 4
- November
- IX
- ;
- 29
- .
- Mai
- .
- 16
- ;
- 30
- .
- September
- .
- ;
- 21
- .
- Oktober
- ZR
- .
- .
- wird
- wiederkehrenden
- Leistungen
- gleicher
- Größenordnung
- Gläubiger
- Unternehmer
- regelmäßig
- bereits
- konkludent
- Ablauf
- Nr.
- Abs.
- AGB-Banken
- erklärt
- Urteil
- 20
- Juli
- XI
- .
- ;
- 21
- .
- Oktober
- aaO
- .
- 8
- ;
- 3
- .
- Mai
- XI
- .
- 11
- ;
- 27
- .
- September
- XI
- .
- ;
- 25
- .
- Oktober
- XI
- .
- 13
- ;
- 1
- .
- Dezember
- IX
- ZR
- .
- 1
- .
- zVb
- .
- Berufungsurteil
- kann
- gegebenen
- Begründung
- aufrechterhalten
- bleiben
- .
- IV
- .
- Sache
- ist
- spruchreif
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Sicht
- folgerichtig
- Feststellungen
- getroffen
- behaupteten
- Verlusten
- Schuldnerin
- Beklagte
- Geschäftsführer
- wusste
- bereits
- Juli
- Zahlungsunfähigkeit
- drohte
- §
- Abs.
- InsO
- anderen
- Gründen
- angefochtenen
- Genehmigung
- Prämieneinzugs
- Vorsatz
- Gläubigerbenachteiligung
- gehandelt
- hat
- .
- ist
- zweiten
- Berufungsdurchgang
- nachzuholen
- .
- bedarf
- voraussichtlich
- Entscheidung
- Beklagte
- gesamte
- Wertsteigerung
- unwiderruflichen
- Bezugsrechts
- Direktversicherung
- Versicherungsfall
- Rückkaufsfall
- angefochtenen
- Prämienzahlungen
- eingetreten
- ist
- §
- Abs.
- InsO
- Insolvenzmasse
- zurückgewähren
- muss
- vgl.
- etwa
- BGHReport
- ;
- Kayser
- Lebensversicherung
- Insolvenz
- S.
- ;
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- Ende
- .
- Kläger
- hat
- hier
- nur
- Anfechtungszeitraum
- geleisteten
- Prämienzahlungen
- zurückverlangt
- auch
- Reichsgericht
- Vermögen
- Versprechensempfängers
- stammend
- Konkurs
- Anfechtungsgegenstand
- anerkannt
- worden
- sind
- vgl.
- .
- Kayser
- Raebel
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- 24.11.2010
- Entscheidung
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