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- BESCHLUSS
- 8
- November
- Rechtsstreit
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Kreft
- Richter
- Dr.
- Raebel
- Kayser
- 8
- November
- beschlossen
- :
- Revision
- Klägers
- Urteil
- 8
- .
- Zivilsenats
- Hanseatischen
- Oberlandesgerichts
- 1
- .
- Februar
- wird
- angenommen
- .
- Kläger
- trägt
- Kosten
- Revisionsverfahrens
- .
- Streitwert
- Revisionsinstanz
- :
- 111.551,43
- DM
- .
- Gründe
- :
- Sache
- hat
- grundsätzliche
- Bedeutung
- ist
- Endergebnis
- richtig
- entschieden
- .
- Jahre
- gezahlten
- Pauschalhonorare
- kann
- Kläger
- schon
- zurückverlangen
- zugrundeliegende
- Vertragsverhältnis
- Auftrag
- 14
- .
- Januar
- Rechtsprechung
- Senats
- ;
- vgl.
- ferner
- Zugehör
- Sonderbeilage
- Nr.
- S.
- Dienstvertrag
- einzuordnen
- ist
- Geschäftsbesorgung
- Gegenstand
- hat
- .
- Vertrag
- ist
- erst
- letzten
- Zahlung
- gekündigt
- .
- Auftrag
- jeweilige
- Kalenderjahr
- bezogene
- Vergütung
- kann
- Lage
- Falles
- abgelaufenen
- Zeitraum
- rechtlichen
- Gesichtspunkt
- zurückgefordert
- werden
- .
- Schadensersatzanspruch
- positiver
- Vertragsverletzung
- vgl.
- Senat
- S.
- Kläger
- erbrachten
- eigenen
- Arbeitsaufwandes
- Honorarzahlungen
- Dritte
- scheidet
- Berufungsgericht
- festgestellten
- Klägers
- Revisionsverfahren
- unterstellenden
- Sachverhalt
- .
- Tatbestand
- Berufungsurteils
- zitierten
- ergänzend
- Bezug
- genommenen
- Schreiben
- Klägers
- 18
- .
- Februar
- 3
- .
- März
- 5
- .
- März
- 27
- .
- März
- ergibt
- Kläger
- erst
- 20
- .
- Januar
- erzielten
- Einigung
- obliegende
- Unterstützungspflicht
- verstoßen
- ordnungsgemäße
- Erfüllung
- Vergleichs
- letztlich
- selbst
- verhindert
- hat
- .
- Kreft
- Raebel
- Kayser
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