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- BESCHLUSS
- 2
- .
- Juni
- Rechtsstreit
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Richterin
- 2
- .
- Juni
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Klägers
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 13
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 28
- .
- März
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Kläger
- trägt
- Kosten
- Beschwerdeverfahrens
- Wert
- 280.441,72
- Euro
- .
- Antrag
- Klägers
- Bewilligung
- Prozeßkostenhilfe
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Gründe
- :
- Nichtzulassungsbeschwerde
- ist
- §
- Abs.
- zulässig
- .
- ist
- jedoch
- unbegründet
- Kläger
- Zulassungsgründe
- Abs.
- dargelegt
- hat
- .
- Insbesondere
- kommt
- Sache
- grundsätzliche
- Bedeutung
- §
- Abs.
- Nr.
- .
- Grundsätzliche
- Bedeutung
- hat
- Sache
- entscheidungserhebliche
- klärungsbedürftige
- klärungsfähige
- Rechtsfrage
- aufwirft
- unbestimmten
- Vielzahl
- Fällen
- stellen
- kann
- .
- Kläger
- fene
- Frage
- Beweiserleichterungen
- Nachweis
- inkongruenten
- Deckung
- Rahmen
- Anfechtungstatbestände
- §
- Nr.
- InsO
- läßt
- hingegen
- nur
- Besonderheiten
- jeweiligen
- beantworten
- .
- weitergehenden
- Begründung
- wird
- gemäß
- Abs.
- Satz
- abgesehen
- .
- Raebel
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