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- BESCHLUSS
- ZR
- 15
- November
- Rechtsstreit
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Prof.
- Dr.
- 15
- November
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Klägers
- wird
- Revision
- Urteil
- 3
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 2
- .
- Februar
- zugelassen
- Klage
- Zahlung
- Gebührenforderung
- Höhe
- €
- abgewiesen
- wurde
- .
- Übrigen
- wird
- Nichtzulassungsbeschwerde
- zurückgewiesen
- .
- Umfang
- Zulassung
- wird
- Revision
- Klägers
- Urteil
- 3
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 2
- .
- Februar
- aufgehoben
- Sache
- neuen
- Verhandlung
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Revisionsverfahrens
- Berufungsgericht
- zurückverwiesen
- .
- Beschwerdegegenstand
- Verfahren
- Senat
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Nichtzulassungsbeschwerde
- ist
- statthaft
- auch
- Übrigen
- zulässig
- §
- .
- Beschwerde
- hat
- Erfolg
- Kläger
- "
- Beratungsangelegenheit
- "
- Zahlung
- €
- begehrt
- .
- Abweisung
- Klageforderung
- verletzt
- Beschwerdeführer
- Verfahrensgrundrecht
- Art
- .
- Abs.
- GG
- .
- Kläger
- hat
- geltend
- gemacht
- Beklagten
- Gegenwart
- Zeugen
- benannten
- Steuerberaters
- ausdrücklich
- beauftragt
- worden
- sein
- Sache
- tätig
- werden
- .
- erheblichen
- Beweisantrag
- hat
- Berufungsgericht
- konkreten
- Beweisthemas
- Unrecht
- Gesichtspunkt
- Ausforschung
- beruft
- verfahrensfehlerhaft
- berücksichtigt
- .
- Zurückverweisung
- gibt
- Gelegenheit
- versäumte
- Beweisaufnahme
- nachzuholen
- .
- II
- .
- Übrigen
- ist
- Beschwerde
- unbegründet
- .
- 1
- .
- Vergeblich
- wendet
- Kläger
- Oberlandesgericht
- Gesichtpunkt
- unzulässigen
- Erfolgshonorars
- Zahlungsanspruch
- Beklagten
- €
- versagt
- Widerklage
- Beklagten
- Höhe
- 59.958,73
- €
- stattgegeben
- hat
- .
- hier
- Fassung
- 2
- .
- September
- .
- anzuwendenden
- Vorschrift
- §
- Abs.
- sind
- Vereinbarungen
- Vergütung
- Höhe
- Ausgang
- Sache
- Erfolg
- anwaltlichen
- Tätigkeit
- abhängig
- gemacht
- wird
- Erfolgshonorar
- Rechtsanwalt
- Teil
- erstrittenen
- Betrags
- Honorar
- erhält
- unzulässig
- .
- 29
- .
- April
- ZR
- ;
- ;
- 145
- ;
- .
- Streitfall
- wurde
- Nichtzulassungsbeschwerde
- stellt
- Erfolgshonorar
- vereinbart
- Höhe
- Kläger
- zahlenden
- Vergütung
- Ergebnis
- Unternehmensverkaufs
- abhängen
- sollte
- vgl.
- .
- 23
- .
- Oktober
- ZR
- .
- Vereinbarung
- kann
- Auffassung
- Klägers
- Erwägung
- wirksam
- erachtet
- werden
- Abschluss
- Vergütungsabrede
- gar
- festgestanden
- habe
- Erfolgshonorar
- ansonsten
- vorgesehene
- zeitliche
- Vergütung
- tatsächlich
- übersteigen
- werde
- .
- Gegenstand
- Klage
- bildet
- etwa
- Erfolgshonorar
- gesetzlichen
- Gebühren
- Grundlage
- erfolgsunabhängigen
- Vergütungsabrede
- geschuldeten
- Gebühren
- unterschreitet
- .
- Vielmehr
- liegt
- Fall
- gerade
- umgekehrt
- .
- Einzelfall
- ausschließbare
- Möglichkeit
- Erfolgshonorar
- sonst
- geltenden
- Honorarabrede
- zurückbleibt
- vermag
- Vereinbarung
- Erfolgshonorars
- rechtfertigen
- .
- Andernfalls
- hätte
- Anwalt
- Hand
- entsprechende
- Vertragsgestaltung
- unlängst
- nochmals
- betont
- hat
- grundsätzlich
- verfassungsgemäße
- Verbot
- Erfolgshonoraren
- umgehen
- .
- abgesehen
- würde
- Praxis
- Verbot
- auch
- verfolgte
- Zweck
- Gebührentransparenz
- 4
- .
- Aufl
- .
- .
- Gegenteil
- verkehrt
- .
- Erfolgshonorar
- ist
- auch
- ausnahmsweise
- wirksam
- erachten
- .
- Vereinbarung
- wurde
- etwa
- besonderen
- Umständen
- Person
- Auftraggebers
- Rechnung
- getragen
- sonst
- etwa
- Geldmangel
- abgehalten
- hätten
- Rechte
- verfolgen
- BVerfG
- .
- .
- 2
- .
- Nichtigkeit
- unzulässiges
- Erfolgshonorar
- gerichteten
- Vereinbarung
- Gesamtnichtigkeit
- Vertrages
- führt
- ist
- Anwalt
- berechtigt
- Maßgabe
- gesetzlichen
- Gebühren
- sonst
- maßgeblichen
- Honorarvereinbarung
- abzurechnen
- .
- 23
- .
- Oktober
- aaO
- .
- Streitfall
- hat
- Oberlandesgericht
- Nichtzulassungsbeschwerde
- unangegriffen
- festgestellt
- Kläger
- hilfsweise
- verlangten
- gesetzlichen
- Gebühren
- bezahlt
- wurden
- .
- Oberlandesgericht
- hat
- Gegenstandswert
- Grundlage
- abgesehen
- Abrede
- Erfolgshonorar
- wirksamen
- Anwaltsvertrages
- Maßgabe
- Höhe
- tatsächlich
- erzielten
- Verkaufspreises
- Mio.
- DM
- bemessen
- .
- Kläger
- meint
- Vereinbarung
- unzulässigen
- Erfolgshonorars
- entfalle
- auch
- bezogene
- Festsetzung
- Gegenstandswertes
- wird
- Vorbringen
- ordnungsgemäß
- begründete
- §
- Nr.
- tatrichterliche
- Vertragsauslegung
- erschöpft
- erheblicher
- Zulassungsgrund
- dargetan
- .
- Zulassung
- Revision
- scheidet
- auch
- Oberlandesgericht
- Bemessung
- Gebührenanspruchs
- Klägers
- Angelegenheit
- ausgegangen
- ist
- .
- Angelegenheiten
- Sinne
- hier
- einschlägigen
- §
- Abs.
- S.
- BRAGO
- vorliegen
- bestimmt
- Gesetz
- .
- Abgrenzung
- ist
- Berücksichtigung
- jeweiligen
- Lebensverhältnisse
- Einzelfall
- vorzunehmen
- .
- ist
- insbesondere
- Inhalt
- erteilten
- Auftrages
- maßgebend
- .
- Feststellung
- Auftrages
- auch
- Abgrenzung
- Einzelfall
- ist
- grundsätzlich
- Aufgabe
- Tatrichters
- .
- 9
- .
- Februar
- ZR
- .
- Anwendung
- Grundsätze
- hält
- Anwaltsvertrag
- vereinbarten
- Anlage
- umfassend
- auswertende
- Entscheidung
- Oberlandesgerichts
- halb
- eröffneten
- Ermessensspielraums
- lässt
- aber
- jedenfalls
- Auffassung
- Klägers
- willkürlichen
- Erwägungen
- Art
- .
- Abs.
- GG
- erkennen
- .
- Dr.
- :
- Prof.
- Dr.
- Dr.
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- 23.01.2004
- Entscheidung
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