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- BESCHLUSS
- ZR
- 23
- .
- März
- Rechtsstreit
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Raebel
- Kayser
- 23
- .
- März
- beschlossen
- :
- Anhörungsrüge
- Nichtannahme
- Revision
- 8
- .
- Dezember
- wird
- Kosten
- Revisionsklägerin
- zurückgewiesen
- .
- Gründe
- :
- §
- 321a
- Abs.
- statthafte
- gesetzlichen
- Form
- Frist
- eingelegte
- Anhörungsrüge
- ist
- unbegründet
- .
- rechtlichen
- Erwägungen
- Senatsbeschluss
- 8
- .
- Dezember
- waren
- Tatbestand
- Seite
- Ausführungen
- Seite
- Berufungsurteils
- Berufungsbegründung
- Beklagten
- 25
- .
- Mai
- Seite
- Berufungserwiderung
- 1
- .
- September
- Seite
- liegend
- .
- Bereits
- mündlichen
- Verhandlung
- Landgericht
- ist
- Frage
- erörtert
- worden
- Beklagten
- "
- konkursfeste
- Ansprüche
- "
- streitigen
- Bankguthaben
- zustehen
- Protokoll
- 11
- .
- Januar
- .
- Nichtannahme
- Revision
- beruht
- auch
- unterlassenen
- Rechtshinweis
- Anhörungsrüge
- beanstandet
- .
- Revision
- wäre
- Berücksichtigung
- Anhörungsrüge
- nachgeholten
- anzunehmen
- gewesen
- .
- Privatrechtlich
- eindeutige
- Vereinbarungen
- hier
- können
- Rücksicht
- einseitige
- steuerliche
- Zwecke
- abweichend
- Inhalt
- ausgelegt
- werden
- .
- betroffene
- Steuerpflichtige
- muss
- Fällen
- vielmehr
- hinnehmen
- verwirklichte
- Gestaltung
- angeblich
- angestrebte
- steuerliche
- Ziel
- verfehlt
- .
- Kayser
- Raebel
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- 01.03.2001
- Entscheidung
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