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- BESCHLUSS
- ZR
- 18
- .
- April
- Rechtsstreit
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Dr.
- Richterin
- 18
- .
- April
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 27
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 4
- .
- September
- wird
- Kosten
- Klägers
- zurückgewiesen
- .
- Streitwert
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Beschwerde
- deckt
- Zulassungsgrund
- .
- 1
- .
- Unrecht
- leitet
- Beschwerde
- geltend
- gemachte
- Zahlungsforderung
- Vorsatzanfechtung
- §
- Abs.
- InsO
- .
- Berufungsgericht
- subjektiven
- Voraussetzungen
- §
- Abs.
- InsO
- festgestellt
- hat
- werden
- durchgreifenden
- Zulassungsrügen
- erhoben
- .
- Vorschrift
- §
- Abs.
- InsO
- ist
- vorliegend
- jedenfalls
- schon
- einschlägig
- Frist
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- gewahrt
- ist
- Verrechnung
- Darlehensforderung
- GmbH
- Co.
- Abfindungsanspruch
- Beklagten
- unmittelbaren
- Gläubigerbenachteiligung
- fehlt
- vgl.
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- 2
- .
- Beschwerde
- Nichtanwendung
- §
- Berufungsgericht
- beanstandet
- liegt
- geltend
- gemachte
- Gehörsverstoß
- Art
- .
- Abs.
- GG
- .
- Beschwerde
- vermag
- übergangenes
- tatsächliches
- Vorbringen
- bezeichnen
- .
- vermeintlich
- fehlerhafte
- rechtliche
- Würdigung
- kann
- Gehörsverstoß
- gekleidet
- werden
- .
- 3
- .
- Übrigen
- wird
- Begründung
- §
- Abs.
- Satz
- Halbs
- .
- abgesehen
- .
- Kayser
- Grupp
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- Entscheidung
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