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|
- NAMEN
- Verkündet
- :
- 5
- Juli
- Justizhauptsekretärin
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- ja
- :
- ja
- InsO
- Abs.
- Nr.
- §
- ;
- .
- Abs.
- Art
- .
- Abs.
- Meldet
- Gesellschafter
- eigenkapitalersetzendes
- Darlehen
- Insolvenztabelle
- ist
- aber
- Vertrag
- Verstoßes
- Verbot
- Durchführung
- staatlicher
- staatlichen
- Mitteln
- gewährter
- Beihilfen
- EGVertrag
- nichtig
- ist
- Klage
- Feststellung
- Verwalter
- bestrittenen
- Anspruchs
- Darlehensforderung
- unzulässig
- ;
- bedarf
- Neuanmeldung
- .
- Ist
- Bundesrepublik
- Entscheidung
- Europäischen
- Kommission
- Rückforderung
- Beihilfe
- verpflichtet
- ist
- Rückforderung
- einfache
- Insolvenzforderung
- Rang
- §
- InsO
- ;
- Umstand
- Regeln
- eigenkapitalersetzende
- Darlehen
- unterliegt
- kommt
- Bedeutung
- .
- Urteil
- 5
- Juli
- ZR
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 5
- Juli
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Richterin
- Recht
- erkannt
- :
- Revision
- Beklagten
- werden
- Urteile
- 5
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 18
- .
- Mai
- 5
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 8
- .
- Dezember
- aufgehoben
- Feststellungsklage
- Darlehen
- angemeldeten
- Forderungen
- Zinsen
- stattgegeben
- worden
- ist
- .
- Insoweit
- wird
- Klage
- unzulässig
- abgewiesen
- .
- weitergehende
- Revision
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Klägerin
- hat
- %
- Beklagte
- %
- Kosten
- Rechtsstreits
- tragen
- .
- Tatbestand
- :
- Klägerin
- gewährte
- S.
- GmbH
- F.
- :
- Schuldnerin
- Zeit
- Juli
- März
- Darlehen
- Höhe
- insgesamt
- ca.
- Mio.
- DM
- stundete
- Kaufpreisforderung
- Höhe
- DM
- €
- .
- Schuldnerin
- sollte
- so
- neu
- strukturiert
- saniert
- werden
- ;
- Darlehen
- sollten
- vorbehaltlich
- Genehmigung
- Kommission
- Europäischen
- Gemeinschaften
- :
- Kommission
- Zuschüsse
- umgewandelt
- werden
- .
- Darlehen
- erklärte
- Klägerin
- Verlauf
- Umstrukturierung
- .
- Oktober
- war
- GmbH
- Gesellschafterin
- Schuldnerin
- .
- Alleingesellschafterin
- Gesellschaft
- war
- September
- Klägerin
- .
- Darlehen
- leitete
- Kommission
- August
- Verfahren
- Art
- .
- Abs.
- Bundesrepublik
- .
- September
- wurde
- Insolvenzverfahren
- Vermögen
- Schuldnerin
- eröffnet
- Beklagte
- Insolvenzverwalter
- bestellt
- .
- Klägerin
- meldete
- Darlehensforderungen
- teilweise
- nachrangig
- Kaufpreisforderung
- jeweils
- Zinsen
- Oktober
- Insolvenztabelle
- .
- Beklagte
- bestritt
- vorläufig
- .
- Kommission
- entschied
- 9
- .
- April
- Bundesrepublik
- Schuldnerin
- vergebene
- Beihilfen
- Höhe
- Mio.
- Euro
- hier
- Rede
- stehenden
- Darlehen
- gestundete
- Forderung
- gemeinsamen
- Markt
- unvereinbar
- seien
- forderte
- Bundesrepublik
- notwendigen
- Maßnahmen
- ergreifen
- Beihilfen
- Zinsen
- zurückzufordern
- .
- Klägerin
- begehrt
- Feststellung
- Höhe
- Darlehen
- gestundeten
- Forderung
- Zinsen
- Insolvenzforderung
- nachrangige
- Insolvenzforderung
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- aufgelaufenen
- Zinsen
- zustehe
- .
- Landgericht
- hat
- Klage
- sentlichen
- stattgegeben
- .
- Berufung
- Beklagten
- ist
- Erfolg
- geblieben
- .
- zugelassenen
- Revision
- verfolgt
- Antrag
- Abweisung
- Klage
- weiter
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Revision
- hat
- weitgehend
- Erfolg
- .
- Berufungsgericht
- hat
- ausgeführt
- :
- Klage
- sei
- begründet
- .
- Klägerin
- stehe
- Bereicherungsanspruch
- ;
- Darlehensverträge
- seien
- nichtig
- Art
- .
- Abs.
- Satz
- EG-Vertrag
- verstießen
- .
- Bereicherungsanspruch
- gewähre
- Klägerin
- nachrangige
- Insolvenzforderung
- §
- InsO
- .
- Abs.
- Nr.
- InsO
- greife
- Rückzahlungsansprüche
- wirksam
- durchgesetzt
- werden
- müssten
- .
- Eigenkapitalersatzregeln
- stünden
- seien
- anzuwenden
- .
- Begründung
- Berufungsgerichts
- trifft
- .
- Gleichwohl
- hält
- Entscheidung
- rechtlicher
- Nachprüfung
- stand
- Feststellungsklage
- Darlehen
- angemeldeten
- Forderungen
- Zinsen
- stattgegeben
- hat
- .
- Insoweit
- ist
- Klage
- unzulässig
- .
- Auch
- Revisionsinstanz
- ist
- Amts
- prüfen
- Sachurteilsvoraussetzungen
- vorliegen
- ;
- Bundesgerichtshof
- ist
- insoweit
- Tatsacheninstanz
- vgl.
- ;
- ;
- 219
- ;
- 1
- 2
- ;
- .
- 21
- .
- Februar
- .
- 1
- .
- Beklagte
- Forderungen
- Klägerin
- nur
- vorläufig
- bestritten
- hat
- steht
- Zulässigkeit
- Klage
- allerdings
- .
- Gesetz
- sieht
- Insolvenzverwalter
- Prüfungstermin
- InsO
- angemeldete
- Forderung
- lediglich
- vorläufig
- bestreitet
- .
- ist
- auch
- vorläufiges
- Bestreiten
- Bestreiten
- Sinne
- §
- Abs.
- InsO
- anzusehen
- .
- 9
- .
- Februar
- IX
- ZB
- .
- 2
- .
- Klage
- ist
- aber
- überwiegend
- unzulässig
- Klägerin
- Darlehen
- angemeldeten
- Forderungen
- rechtlich
- gebotenen
- Form
- Tabelle
- angemeldet
- hat
- .
- Feststellung
- kann
- Grund
- Betrag
- Rang
- Forderung
- nur
- Weise
- begehrt
- werden
- Forderung
- Anmeldung
- Prüfungstermin
- bezeichnet
- worden
- ist
- §
- InsO
- .
- Anmeldung
- Tabelle
- ist
- Sachurteilsvoraussetzung
- ;
- Feststellungsklage
- Anmeldung
- ist
- unzulässig
- .
- 27
- .
- September
- IX
- ;
- 23
- .
- Oktober
- ZR
- ;
- §
- .
- .
- Grund
- vorrangig
- betreibende
- Prüfungsverfahren
- liegt
- Feststellungsurteil
- Insolvenzverwalter
- Gläubigern
- wirkt
- §
- Abs.
- InsO
- ;
- müssen
- ebenso
- Verwalter
- selbst
- zunächst
- Gelegenheit
- erhalten
- angemeldete
- Forderung
- prüfen
- gegebenenfalls
- bestreiten
- .
- Maßgebend
- Prüfung
- ist
- Sachverhalt
- Anmeldung
- angegeben
- worden
- ist
- §
- Abs.
- Satz
- Abs.
- InsO
- .
- Sachverhalt
- "
- Grund
- "
- Anspruchs
- bestimmt
- Forderung
- anerkannt
- Tabelle
- eingetragen
- wird
- Umfang
- Rechtskraft
- Eintragung
- Gläubigern
- §
- InsO
- Forderung
- bestritten
- wird
- Umfang
- Rechtskraft
- ergehenden
- Urteils
- .
- muss
- Anspruchsgrund
- Anmeldung
- Tabelle
- angegeben
- werden
- .
- Wird
- insolvenzrechtlichen
- Prüfung
- geändert
- so
- bedarf
- neuen
- Anmeldung
- ;
- ist
- anderen
- Anspruchsgrund
- gestützte
- Feststellungsklage
- ebenso
- unzulässig
- Klage
- Anmeldung
- .
- 27
- .
- September
- 23
- .
- Oktober
- .
- aaO
- .
- beklagte
- Insolvenzverwalter
- hat
- Unzulässigkeit
- Klage
- gerügt
- ;
- hat
- vielmehr
- mehrfach
- geäußert
- Ansicht
- zulässig
- sei
- .
- Revisionserwiderung
- hervorgehobene
- Umstand
- führt
- Zulässigkeit
- Klage
- .
- §
- Abs.
- ist
- anwendbar
- .
- Insolvenzverwalter
- kann
- ordnungsgemäße
- Anmeldung
- verzichten
- vgl.
- .
- 27
- .
- September
- aaO
- ;
- §
- InsO
- will
- übrigen
- Insolvenzgläubiger
- schützen
- Feststellungsurteil
- auch
- wirkt
- §
- Abs.
- InsO
- .
- europarechtlichen
- Regelungen
- beruhende
- Rückforderungsbescheid
- Kommission
- zwingen
- Voraussetzungen
- §
- InsO
- abzuweichen
- .
- Forderung
- kann
- auch
- Ablauf
- Frist
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- jederzeit
- angemeldet
- werden
- §
- InsO
- ;
- vgl.
- Übrigen
- .
- 15
- .
- Dezember
- IX
- ZB
- .
- Klägerin
- hat
- Darlehen
- beruhenden
- Forderungen
- teilweise
- anderen
- Rang
- nunmehr
- bezeichneten
- Tabelle
- angemeldet
- nämlich
- nachrangig
- §
- InsO
- .
- Übrigen
- hat
- Forderungen
- Darlehensforderungen
- Angabe
- anderen
- Grundes
- angemeldet
- .
- Klägerin
- hat
- ausgereichten
- Darlehen
- nachrangige
- Insolvenzforderungen
- vgl.
- §
- InsO
- nur
- Höhe
- €
- angemeldet
- .
- entfallen
- €
- Hauptforderung
- €
- nachrangigen
- Zinsen
- .
- übersteigende
- Forderung
- €
- hat
- nur
- nachrangig
- vgl.
- §
- Abs.
- InsO
- also
- anderen
- Rang
- angemeldet
- .
- anderen
- Gläubiger
- hatten
- bislang
- Gelegenheit
- besseren
- Rang
- übersteigenden
- Betrags
- prüfen
- .
- Klägerin
- erklärte
- Rangrücktritt
- ist
- allerdings
- unwirksam
- Beihilfegeber
- Weise
- Rückforderungsverpflichtung
- entziehen
- darf
- vgl.
- Bork
- Festschrift
- Lutter
- Seite
- .
- kommt
- aber
- .
- auch
- Feststellung
- begehrenden
- Gläubiger
- besserer
- angemeldete
- Rang
- zusteht
- müssen
- übrigen
- Insolvenzgläubiger
- doch
- Gelegenheit
- erhalten
- besseren
- Rang
- äußern
- .
- Gerade
- liegt
- Sinn
- §
- InsO.
- ausgereichten
- Darlehen
- Übrigen
- hat
- Klägerin
- Forderungen
- Höhe
- restlichen
- €
- anderen
- Grund
- angemeldet
- .
- Änderung
- Grund
- Anmeldung
- Klage
- vorliegt
- bestimmt
- insolvenzrechtlichen
- Grundsätzen
- vgl.
- 37
- ;
- .
- 23
- .
- Oktober
- aaO
- .
- Frage
- Änderung
- ist
- Schutzzwecks
- §
- InsO
- beurteilen
- .
- InsO
- §
- Abs.
- entspricht
- soll
- bereits
- ausgeführt
- sicherstellen
- übrigen
- Widerspruchsberechtigten
- Gelegenheit
- Mitwirkung
- Feststellung
- Insolvenzforderungen
- erhalten
- Hahn
- Gesamten
- Materialien
- Reichsjustizgesetzen
- Band
- S.
- .
- darf
- Insolvenzforderung
- eingeklagt
- werden
- vorschriftsmäßigen
- Prüfung
- unterworfen
- worden
- ist
- .
- ist
- insbesondere
- Fall
- Änderung
- Wesen
- Forderung
- bestimmenden
- Schuldgrundes
- gegeben
- ist
- Hahn
- aaO
- .
- Fall
- müssen
- übrigen
- Gläubiger
- Gelegenheit
- erhalten
- neuen
- Anspruchsgrund
- äußern
- Anmeldung
- vorgenommenen
- Prüfung
- noch
- nunmehr
- Klage
- wesentlichen
- Aspekte
- berücksichtigen
- konnten
- .
- ist
- insbesondere
- dann
- anzunehmen
- Klagegrund
- Feststellungsklage
- begründende
- Forderung
- rechtlich
- wesentlich
- anders
- beurteilen
- ist
- angemeldete
- also
- lediglich
- andere
- rechtliche
- Qualifizierung
- schon
- angemeldeten
- Forderung
- geht
- vgl.
- .
- 23
- .
- Oktober
- aaO
- .
- Muss
- Klage
- geltend
- gemachten
- Anspruchsgrund
- andere
- Verteidigung
- entgegengesetzt
- werden
- angemeldeten
- so
- handelt
- wesentliche
- Änderung
- Grundes
- Forderung
- .
- Schutzzwecks
- §
- InsO
- genügt
- beklagte
- Insolvenzverwalter
- gemeinsamen
- -9-
- Gegenstand
- Anspruchsgrundes
- erkennen
- kann
- .
- 27
- .
- September
- aaO
- S.
- ;
- Graf-Schlicker
- InsO
- .
- .
- Vorliegend
- beruht
- Feststellungsklage
- zugrunde
- liegende
- Forderung
- anderen
- Sachverhalt
- ist
- rechtlich
- wesentlich
- anders
- beurteilen
- angemeldete
- .
- Klägerin
- hat
- Forderungen
- Darlehensforderungen
- angemeldet
- .
- Tatsächlich
- stehen
- Klägerin
- aber
- Bereicherungsansprüche
- Schuldnerin
- Parteien
- vereinbarten
- Darlehen
- Durchführungsverbot
- Art
- .
- Abs.
- Satz
- früher
- Art
- .
- Abs.
- Satz
- EG-Vertrag
- :
- verstießen
- .
- Norm
- ist
- unmittelbar
- anwendbar
- betrifft
- Rechtsprechung
- Europäischen
- Gerichtshofs
- insbesondere
- Beihilfemaßnahme
- Art
- .
- Abs.
- Satz
- vorgeschriebene
- Notifizierung
- durchgeführt
- wird
- .
- Slg
- .
- .
- 8
- ;
- .
- Slg
- .
- .
- 11
- ;
- .
- Slg
- .
- I-3547
- .
- .
- Notifizierung
- Darlehensverträge
- ist
- hier
- unterblieben
- vgl.
- Entscheidung
- Kommission
- 9
- .
- April
- .
- .
- Verstoß
- führt
- Nichtigkeit
- Vertrages
- ;
- Art
- .
- Abs.
- Satz
- ist
- Verbotsgesetz
- Sinne
- §
- .
- 4
- .
- April
- ;
- 24
- .
- Oktober
- 77
- 78
- ;
- vgl.
- auch
- .
- Slg
- .
- .
- .
- Feststellungsklage
- zugrunde
- liegenden
- Bereicherungsansprüche
- unterscheiden
- erheblich
- angemeldeten
- Darlehensforderungen
- tatsächlichen
- rechtlichen
- Voraussetzungen
- abhängen
- .
- Darlehen
- Gesellschafters
- können
- Restriktionen
- Eigenkapitalersatzrechts
- unterliegen
- .
- auch
- Stehen
- lassen
- Forderungen
- Anwendung
- Regelungen
- Eigenkapitalersatz
- führt
- unterfallen
- Gesellschafterdarlehen
- Insolvenz
- sogar
- regelmäßig
- Einschränkungen
- .
- sind
- dann
- nur
- nachrangige
- Insolvenzforderungen
- berücksichtigen
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- .
- Meldet
- Gesellschafter
- Darlehensforderungen
- Insolvenztabelle
- können
- werden
- übrigen
- Gläubiger
- vertrauen
- Insolvenzverwalter
- prüft
- eigenkapitalersetzend
- waren
- Regel
- bejahen
- sein
- wird
- .
- Bereicherungsansprüche
- sind
- hingegen
- Ausführungen
- Ziff
- .
- II
- .
- ergibt
- europarechtlichen
- Vorgaben
- Insolvenzverfahren
- nachrangige
- Insolvenzforderungen
- behandeln
- §
- InsO
- .
- folgt
- Bereicherungsansprüche
- Insolvenzverfahren
- rechtlich
- wesentlich
- anders
- behandeln
- sind
- Klägerin
- angemeldeten
- Darlehensansprüche
- .
- Insoweit
- ist
- Klage
- unzulässig
- .
- II
- .
- Revision
- ist
- hingegen
- unbegründet
- stellung
- Klägerin
- angemeldeten
- Kaufpreisforderung
- wendet
- .
- 1
- .
- Insoweit
- ist
- Feststellungsklage
- zulässig
- .
- Insbesondere
- hat
- gerin
- Kaufpreisforderung
- rechtlich
- gebotenen
- Weise
- angemeldet
- .
- Rang
- Grund
- Anspruchs
- haben
- geändert
- §
- InsO
- .
- 2
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Feststellungsbegehren
- Klägerin
- insoweit
- auch
- Recht
- stattgegeben
- .
- Parteien
- streitige
- Forderung
- ist
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- anzuwenden
- .
- Zwar
- führt
- auch
- Stehen
- lassen
- Forderungen
- Anwendung
- Regelungen
- Eigenkapitalersatz
- GmbHG
- ;
- vgl.
- .
- Kaufpreisforderung
- ist
- aber
- nachrangige
- Insolvenzforderung
- berücksichtigen
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- ist
- europarechtlichen
- Rückforderungsbestimmungen
- durchzusetzen
- unerlaubte
- Beihilfe
- eingetretene
- Wettbewerbsbeeinträchtigung
- beseitigen
- .
- Zwar
- führt
- Verstoß
- formelle
- Durchführungsverbot
- Art
- .
- Abs.
- Satz
- allein
- noch
- Beihilfe
- endgültig
- zurückzufordern
- ist
- Art
- .
- Abs.
- Satz
- .
- V.m
- .
- .
- Abs.
- Abs.
- EG-Verordnung
- 659/1999
- besondere
- Vorschriften
- Anwendung
- Art
- .
- 22
- .
- März
- S.
- :
- .
- Verstoßes
- Durchführungsverbot
- steht
- noch
- Darlehen
- Gemeinsamen
- Markt
- unvereinbare
- Beihilfe
- darstellten
- Beihilfeverbot
- Art
- .
- Abs.
- früher
- Art
- .
- Abs.
- verstießen
- .
- Bestimmung
- entfaltet
- Rechtsordnungen
- Mitgliedstaaten
- erst
- dann
- unmittelbare
- Wirkung
- insbesondere
- Entscheidung
- Kommission
- Art
- .
- Abs.
- früher
- Art
- .
- Abs.
- Verbindung
- vorgenannten
- Artikeln
- konkretisiert
- wurde
- .
- Slg
- .
- .
- 6
- ;
- .
- 78/76
- Slg
- .
- .
- 10
- ;
- .
- Slg
- .
- .
- .
- Entscheidung
- Kommission
- 9
- .
- April
- steht
- hier
- aber
- Beihilfen
- auch
- materiell-rechtlich
- Gemeinsamen
- Markt
- unvereinbar
- waren
- Bundesrepublik
- zurückzufordern
- sind
- .
- Mitgliedstaat
- Entscheidung
- gerichtet
- ist
- Rückforderung
- rechtswidriger
- Beihilfen
- verpflichtet
- hat
- geeigneten
- Maßnahmen
- ergreifen
- Durchführung
- Entscheidung
- sicherzustellen
- .
- Slg
- .
- .
- 31
- ;
- .
- .
- .
- ;
- .
- EuZW
- .
- ]
- .
- muss
- erreichen
- Beihilfegeber
- geschuldeten
- Beträge
- tatsächlich
- wiedererlangt
- .
- Slg
- .
- .
- ;
- .
- Slg
- .
- I-3875
- .
- ;
- .
- EuZW
- Rn
- .
- .
- Rückzahlung
- verliert
- nämlich
- Empfänger
- Vorteil
- Markt
- Konkurrenten
- besaß
- Lage
- Zahlung
- Beihilfe
- wird
- wiederhergestellt
- .
- C-350/93
- Slg
- .
- .
- ;
- .
- Slg
- .
- .
- .
- Rückforderung
- hat
- Art
- .
- Abs.
- Satz
- 659/1999
- unverzüglich
- erfolgen
- .
- Hauptziel
- Rückerstattung
- liegt
- Wettbewerbsverzerrung
- beseitigen
- Beihilfe
- verbundenen
- Wettbewerbsvorteil
- verursacht
- wurde
- .
- Slg
- .
- .
- .
- Beihilfen
- sind
- Art
- .
- Abs.
- Entscheidung
- Kommission
- 9
- .
- April
- Bundesrepublik
- Maßgabe
- deutschen
- Rechts
- zurückzufordern
- vgl.
- Art
- .
- Abs.
- Satz
- 659/1999
- .
- nationalen
- Regelungen
- dürfen
- aber
- Rückforderung
- ausschließen
- faktisch
- unmöglich
- machen
- vgl.
- Art
- .
- Abs.
- Satz
- .
- Slg
- .
- .
- 12
- ;
- .
- Slg
- .
- .
- ;
- .
- Slg
- .
- I-8717
- .
- ;
- .
- Slg
- .
- .
- 35
- ;
- .
- EuZW
- .
- .
- Fall
- rechtswidrigen
- Gemeinsamen
- Markt
- unvereinbaren
- Beihilfen
- muss
- wirksamer
- Wettbewerb
- wiederhergestellt
- betreffende
- Beihilfe
- unverzüglich
- zurückgefordert
- werden
- .
- Slg
- .
- .
- .
- Anwendung
- nationalen
- Verfahren
- darf
- somit
- Wiederherstellung
- wirksamen
- Wettbewerbs
- erschweren
- sofortige
- tatsächliche
- Vollstreckung
- missionsentscheidung
- verhindert
- .
- EuZW
- .
- .
- Generell
- sind
- Durchführung
- Rückforderung
- auch
- Beihilfeverbot
- verfolgten
- Ziele
- berücksichtigen
- .
- Slg
- .
- .
- .
- unmittelbar
- anwendbaren
- Recht
- Europäischen
- Gemeinschaften
- nationalen
- deutschen
- Recht
- Widerspruch
- auftritt
- kommt
- EG-Recht
- Art
- .
- Abs.
- Grundgesetz
- Anwendungsvorrang
- BVerfGE
- 375
- ;
- 244
- ;
- .
- Verhindert
- also
- Anwendung
- deutschen
- Rechts
- sofortige
- tatsächliche
- Vollstreckung
- Kommissionsentscheidung
- erschwert
- Wiederherstellung
- wirksamen
- Wettbewerbs
- sind
- entsprechenden
- deutschen
- Normen
- anzuwenden
- vgl.
- .
- EuZW
- Rn
- .
- .
- nationale
- Gericht
- ist
- verpflichtet
- Schutz
- Auswirkung
- rechtswidrigen
- Durchführung
- Beihilfen
- sicherzustellen
- .
- Slg
- .
- .
- .
- Verpflichtung
- Rückforderung
- besteht
- aber
- uneingeschränkt
- .
- Befindet
- Unternehmen
- Insolvenz
- genügt
- Beihilfegeber
- hier
- Rückerstattungsforderung
- Tabelle
- anmeldet
- .
- .
- .
- ;
- .
- Slg
- .
- .
- ;
- .
- 15
- .
- Dezember
- IX
- ZB
- .
- Insolvenzverfahren
- Liquidation
- Beihilfeempfängers
- wird
- unerlaubte
- Beihilfe
- hervorgerufene
- Beeinträchtigung
- Wettbewerbs
- Regel
- bereinigt
- .
- Liquidation
- haben
- Vergangenheit
- benachteiligte
- Wettbewerber
- Möglichkeit
- Ausscheiden
- Beihilfeempfängers
- frei
- werdende
- Lücke
- Markt
- nutzen
- .
- können
- auch
- Vermögensgegenstände
- Beihilfeempfängers
- Insolvenzverwalter
- erwerben
- ihrerseits
- einsetzen
- .
- C-399/00
- Slg
- .
- .
- .
- Rückforderung
- Beihilfe
- sind
- vorgenannten
- Einschränkung
- grundsätzlich
- jeweiligen
- nationalen
- Insolvenzvorschriften
- anzuwenden
- .
- Verpflichtung
- Rückforderung
- wird
- Anmeldung
- venzverfahren
- aber
- nur
- dann
- effektiv
- unverzüglich
- umgesetzt
- Rückforderungsansprüche
- nachrangige
- Insolvenzforderungen
- §
- InsO
- behandelt
- werden
- .
- Nur
- Voraussetzung
- wird
- rechtswidrigen
- Beihilfe
- verbundene
- Wettbewerbsverzerrung
- wirksam
- beseitigt
- .
- Vorrang
- europarechtlichen
- Regelungen
- Art
- .
- Abs.
- Art
- .
- Abs.
- Satz
- 659/1999
- führt
- Nichtanwendung
- §
- Abs.
- Nr.
- Literatur
- wird
- teilweise
- Auffassung
- vertreten
- staatliche
- Beihilfen
- eigenkapitalersetzende
- Gesellschafterdarlehen
- werten
- seien
- gewähre
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- nur
- nachrangige
- Insolvenzforderung
- ;
- Europarecht
- gebiete
- aaO
- S.
- ;
- Festschrift
- Uhlenbruck
- S.
- ;
- Kübler/Prütting/Holzer
- InsO
- .
- 20f
- Geuting/Michels
- 15
- ;
- Lühe/Lösler
- ;
- zweifelnd
- Handbuch
- europäischen
- Beihilfenrechts
- §
- .
- .
- Vorschriften
- Eigenkapitalersatzrechts
- seien
- wettbewerbsneutral
- .
- Entscheidend
- sei
- allein
- Liquidation
- Beihilfeempfängers
- Wettbewerbsbeeinträchtigung
- beseitigt
- werde
- .
- Liquidationserlös
- erhalte
- sei
- dann
- Sicht
- Wettbewerber
- Bedeutung
- aaO
- .
- seien
- Gläubigervorrechte
- Insolvenzrechtsreform
- abgeschafft
- worden
- ;
- Wiedereinführung
- sei
- richterlicher
- Rechtsfortbildung
- entzogen
- Smid
- InsO
- 2
- .
- Aufl
- .
- §
- .
- .
- Auffassung
- trifft
- .
- Beihilfegeber
- ist
- auch
- Insolvenz
- Beihilfeempfängers
- Rückforderung
- verpflichtet
- ;
- nur
- so
- wird
- unerlaubte
- Beeinträchtigung
- Wettbewerbs
- bereinigt
- .
- Nichtanwendung
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- wird
- Gläubigervorrecht
- eingeführt
- .
- Klägerin
- wird
- vielmehr
- andere
- Gläubiger
- behandelt
- .
- Nichtanwendung
- ist
- auch
- unzulässige
- richterliche
- Rechtsfortbildung
- folgt
- Anwendungsvorrang
- europäischen
- Rechts
- nationalen
- Gerichten
- Rahmen
- Art
- .
- Abs.
- zugewiesenen
- Funktion
- .
- Slg
- .
- .
- .
- Mitgliedstaat
- wird
- Entscheidung
- Kommission
- Art
- .
- Abs.
- .
- V.m
- .
- Art
- .
- Abs.
- Satz
- Art
- .
- Abs.
- Art
- .
- Abs.
- verpflichtet
- Beihilfe
- effektiv
- unverzüglich
- zurückzufordern
- .
- ändert
- Insolvenz
- Beihilfeempfängers
- grundsätzlich
- ;
- Anwendung
- deutschen
- Insolvenzrechts
- darf
- Rückforderung
- faktisch
- verhindern
- Lühe/Lösler
- aaO
- S.
- .
- Teilnahme
- Insolvenzverfahren
- ist
- allein
- rein
- tatsächlichen
- Unmöglichkeit
- vollständigen
- Befriedigung
- Gläubiger
- Beihilfeempfängers
- geschuldet
- .
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- soll
- Beihilfegeber
- hingegen
- Rückforderungspflicht
- entbinden
- .
- ist
- vielmehr
- verpflichtet
- Gläubigerrechte
- Rahmen
- Insolvenzverfahrens
- bestmöglichen
- Befriedigung
- Beihilferückforderungsanspruchs
- aktiv
- wahrzunehmen
- .
- C-399/00
- Slg
- .
- .
- ;
- Ehricke
- ;
- ;
- aaO
- .
- 1
- ;
- vgl.
- auch
- Koenig
- .
- Rückforderung
- aber
- nur
- nachrangigen
- Insolvenzforderung
- führte
- hätte
- Beihilfegeber
- einmal
- uneingeschränkte
- Möglichkeit
- Rückforderung
- belle
- anzumelden
- könnte
- entsprechenden
- Pflicht
- nur
- nachkommen
- Insolvenzgericht
- Anmeldung
- aufforderte
- vgl.
- §
- Abs.
- InsO
- .
- stünde
- also
- noch
- schlechter
- Zahlungsunfähigkeit
- Beihilfeempfängers
- ohnehin
- schon
- Fall
- ist
- .
- Einordnung
- nachrangige
- Insolvenzforderung
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- würde
- selbst
- Zahlungsunfähigkeit
- beruhende
- quotale
- Rückforderung
- faktisch
- unmöglich
- machen
- .
- auch
- nur
- teilweise
- Befriedigung
- nachrangiger
- Insolvenzforderungen
- ist
- regelmäßig
- erwarten
- .
- nur
- theoretische
- Möglichkeit
- grundsätzlich
- auch
- nachrangige
- Forderung
- befriedigt
- werden
- kann
- reicht
- Art
- .
- Abs.
- Art
- .
- Abs.
- Satz
- geforderte
- effektive
- Durchsetzung
- Rückforderung
- Kübler/Prütting/Holzer
- aaO
- .
- .
- Sicherungsrechte
- bestehen
- sollten
- könnte
- Beihilfegeber
- zurückgreifen
- verwertbar
- sind
- kapitalersetzende
- Darlehen
- besichern
- vgl.
- .
- Möglichkeit
- Sicherheiten
- verwerten
- kann
- aber
- effektiver
- Weg
- beschritten
- werden
- Beihilfe
- unverzüglich
- zurückzuerhalten
- bewirkte
- Wettbewerbsbeeinträchtigung
- schon
- noch
- laufenden
- Insolvenzverfahren
- beseitigen
- .
- Zweck
- würde
- verfehlt
- Beihilfegeber
- Fall
- Sicherheit
- zurückgreifen
- dürfte
- .
- Anwendung
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- würde
- Einflussnahme
- Rückforderungsgläubigers
- Insolvenzverfahren
- Beihilfeempfängers
- ausschalten
- notwendig
- ist
- Beihilfe
- erlangten
- Wettbewerbsvorteil
- vollständig
- abzuschöpfen
- teilweises
- Weiterwirken
- auch
- Falle
- übertragenden
- Sanierung
- nehmens
- verhindern
- vgl.
- .
- Slg
- .
- .
- .
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- ist
- Gefahr
- weiterer
- Beeinträchtigungen
- Wettbewerbs
- noch
- gebannt
- .
- Insolvenzverwalter
- kann
- Betrieb
- Beihilfeempfängers
- möglicherweise
- längere
- Zeit
- fortführen
- .
- nutzt
- unerlaubten
- Beihilfe
- beruhenden
- Wettbewerbsvorteil
- .
- Gefahr
- besteht
- auch
- dann
- Insolvenzplanverfahren
- kommt
- .
- Schließlich
- ist
- denkbar
- Betrieb
- Beihilfeempfängers
- Auffanggesellschaft
- veräußert
- wird
- §
- Abs.
- InsO
- nahe
- stehend
- anzusehen
- ist
- vgl.
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- .
- Auch
- dann
- liegt
- Hilfe
- verbotenen
- Beihilfe
- erworbenen
- Vermögensgegenstände
- Beihilfeempfängers
- marktgerechten
- Preis
- veräußert
- werden
- Wettbewerbsbeeinträchtigung
- fortsetzt
- vgl.
- .
- Slg
- .
- .
- .
- nachrangiger
- Insolvenzgläubiger
- wäre
- Beihilfegeber
- berechtigt
- Einberufung
- Gläubigerversammlung
- beantragen
- vgl.
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- ;
- wäre
- auch
- stimmberechtigt
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- .
- könnte
- also
- Fortführung
- Unternehmens
- Insolvenzverwalter
- vollständige
- Rückzahlung
- Beihilfe
- noch
- Veräußerung
- nahe
- stehende
- Gesellschaft
- widersprechen
- .
- Erfolg
- versprechender
- Widerspruch
- Insolvenzplan
- wäre
- ebenfalls
- möglich
- ;
- Quote
- hat
- regelmäßig
- rechnen
- vgl.
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- InsO
- .
- Entschiede
- anders
- vgl.
- OLG
- wäre
- Mitgliedstaat
- Leichtes
- Verpflichtung
- Rückforderung
- rechtswidrig
- gewährter
- Beihilfen
- umgehen
- Gesellschafter
- macht
- .
- 3
- .
- Vorlage
- Art
- .
- Europäischen
- Gerichtshof
- ist
- angezeigt
- .
- Vorlagepflicht
- Art
- .
- Abs.
- besteht
- dann
- letztinstanzliche
- nationale
- Gericht
- schwebenden
- Verfahren
- feststellt
- betreffende
- entscheidungserhebliche
- gemeinschaftsrechtliche
- Frage
- bereits
- Gegenstand
- Auslegung
- Europäischen
- Gerichtshof
- war
- richtige
- Anwendung
- Gemeinschaftsrechts
- offenkundig
- vernünftigen
- Zweifel
- Raum
- lässt
- .
- 6
- .
- Oktober
- .
- Slg
- .
- .
- ;
- vgl.
- BVerfG
- ;
- .
- So
- liegt
- Fall
- hier
- .
- Raebel
- Kayser
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- 08.12.2004
- OLG
- Naumburg
- Entscheidung
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