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- BESCHLUSS
- ZR
- 22
- .
- September
- Rechtsstreit
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Richterin
- 22
- .
- September
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Beklagten
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 13
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 31
- Juli
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Beklagten
- tragen
- Kosten
- Verfahrens
- Nichtzulassungsbeschwerde
- Wert
- .
- Gründe
- :
- Beschwerde
- ist
- §
- statthaft
- auch
- Übrigen
- zulässig
- .
- ist
- jedoch
- begründet
- .
- Rechtssache
- hat
- grundsätzliche
- Bedeutung
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- erfordert
- Entscheidung
- Revisionsgerichts
- §
- Abs.
- .
- Berufungsgericht
- hat
- entscheidungserhebliches
- Vorbringen
- Beklagten
- übergangen
- .
- Wären
- Löschungsbewilligungen
- unverzüglich
- vorgelegt
- worden
- hätte
- Raum
- Beklagten
- behaupteten
- Nachverhandlungen
- gegeben
- .
- geltend
- gemachte
- Schadensersatzanspruch
- steht
- Klägern
- Kläger
- Partei
- Vollstreckungsvereinbarung
- waren
- Beklagten
- verstoßen
- haben
- vertraglich
- vereinbarte
- Kaufpreis
- Rückführung
- gemeinschaftlicher
- Verbindlichkeiten
- Kläger
- verwendet
- worden
- wäre
- .
- weiteren
- Begründung
- wird
- gemäß
- Abs.
- Satz
- abgesehen
- .
- Raebel
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