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- BESCHLUSS
- ZR
- 15
- November
- Rechtsstreit
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Prof.
- Dr.
- 15
- November
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 27
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 20
- .
- Juni
- berichtigt
- Beschluss
- 14
- .
- September
- wird
- Kosten
- Beklagten
- zurückgewiesen
- .
- Gegenstandswert
- wird
- 110.657,49
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Nichtzulassungsbeschwerde
- hat
- Sache
- Erfolg
- .
- 1
- .
- Beschwerde
- grundsätzlich
- eingestufte
- Rechtsfrage
- Insolvenzverwalter
- Ausübung
- Überwachungspflicht
- unredlichen
- Verhalten
- Mitarbeiter
- rechnen
- muss
- ist
- entscheidungserheblich
- .
- Berufungsgericht
- hat
- unangegriffen
- festgestellt
- Beklagte
- Überwachungspflicht
- Verwertung
- Warenvorräte
- Weise
- nachgekommen
- ist
- "
- einziges
- wirkliches
- Faktum
- abgefragt
- "
- hat
- .
- Ausschlaggebend
- Haftung
- Beklagten
- ist
- Nichtzulassungsbeschwerde
- näher
- konkretisierte
- noch
- Berufungsgericht
- festgestellte
- Unredlichkeit
- Mitarbeiter
- Versäumnis
- Beklagten
- geeignete
- Überwachungsmaßnahmen
- vorzunehmen
- .
- 2
- .
- Auch
- bedarf
- Abwägung
- Überwachungsverschulden
- Klägers
- Nichtbeachtung
- dienstlicher
- Pflichten
- Mitarbeiter
- Schaden
- ursächlich
- wurden
- Verletzung
- Kontrollpflicht
- Pflichtigen
- entkräftende
- Vermutung
- eingreift
- Schaden
- ordnungsgemäßem
- Verhalten
- verhindert
- worden
- wäre
- vgl.
- 373
- ;
- 18
- .
- Aufl
- .
- .
- betreffend
- Geschäftsführer
- GmbH
- .
- 3
- .
- Blick
- Schadenshöhe
- konnte
- Berufungsgericht
- unstreitigen
- Wert
- veräußerten
- Ware
- Höhe
- 529.904,64
- €
- DM
- ausgehen
- vollständigen
- Befriedigung
- Masse
- gläubiger
- ausgereicht
- hätte
- .
- Klägerin
- ist
- berechtigt
- Anzeige
- Masseunzulänglichkeit
- entstandenen
- Einzelschaden
- geltend
- machen
- .
- Dr.
- Dr.
- Prof.
- Dr.
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- Entscheidung
- 20.06.2006
- Dr.
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