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- BESCHLUSS
- ZR
- 16
- Juli
- Rechtsstreit
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Dr.
- Grupp
- 16
- Juli
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 12
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 11
- .
- Mai
- wird
- Kosten
- Klägerin
- zurückgewiesen
- .
- Wert
- Verfahrens
- Nichtzulassungsbeschwerde
- wird
- 127.729,41
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Rechtssache
- hat
- grundsätzliche
- Bedeutung
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- erfordert
- Entscheidung
- Revisionsgerichts
- §
- Abs.
- .
- Verfahrensgrundrechte
- Klägerin
- wurden
- verletzt
- .
- Frage
- Sicherheit
- fremde
- Schuld
- gibt
- eigenes
- wirtschaftliches
- Interesse
- Leistung
- Sicherungsnehmers
- hat
- kommt
- .
- Bundesgerichtshof
- hat
- Nichtzulassungsbeschwerdebegründung
- Auffassung
- herangezogene
- Entscheidung
- .
- 19
- .
- März
- ZR
- drücklich
- aufgegeben
- .
- 11
- ;
- .
- 1
- .
- Juni
- ZR
- .
- 14
- ;
- vgl.
- auch
- ;
- .
- 30
- .
- März
- IX
- ZR
- .
- .
- Tritt
- spätere
- Insolvenzschuldner
- erfüllungshalber
- zustehende
- Forderung
- Gläubiger
- Dritten
- so
- erfolgt
- unentgeltlich
- Empfänger
- Zeitpunkt
- Vollendung
- Rechtserwerbs
- Gegenleistung
- auch
- immer
- mehr
- erbringen
- hat
- vgl.
- 281
- ;
- .
- Absehen
- Geltendmachung
- Dritten
- bestehenden
- Anspruchs
- ist
- Insolvenzschuldner
- Dritten
- neuer
- Vermögenswert
- zugeführt
- wird
- .
- ;
- .
- 7
- .
- Mai
- IX
- ZR
- .
- Beratungsleistungen
- Entstehen
- abgetretenen
- Gewerbesteuerrückerstattungsansprüche
- erbracht
- worden
- seien
- hat
- Klägerin
- Tatsacheninstanzen
- vorgetragen
- .
- Abtretung
- ist
- §
- InsO
- anfechtbar
- .
- weiteren
- Begründung
- wird
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- Halbs
- .
- abgesehen
- geeignet
- wäre
- Klärung
- Voraussetzungen
- beizutragen
- Revision
- zuzulassen
- ist
- .
- Raebel
- Kayser
- Grupp
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
- 11.05.2006
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