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- BESCHLUSS
- ZB
- 15
- November
- Zwangsvollstreckungsverfahren
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Prof.
- Dr.
- Dr.
- 15
- November
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Beschluss
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 6
- .
- Dezember
- wird
- Kosten
- Gläubigers
- zurückgewiesen
- .
- Gegenstandswert
- Rechtsbeschwerdeinstanz
- wird
- Euro
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Gläubiger
- hat
- rechtskräftiges
- Versäumnisurteil
- Landgerichts
- 2
- November
- erwirkt
- Schuldner
- Zahlung
- DM
- Zinsen
- verurteilt
- wurde
- .
- Zahlungstitel
- liegt
- Höhe
- Teilbetrages
- Euro
- vorsätzliche
- unerlaubte
- Handlung
- zugrunde
- .
- Vermögen
- Schuldners
- wurde
- 21
- .
- Januar
- Insolvenzverfahren
- eröffnet
- .
- Antrag
- Gläubigers
- 26
- .
- September
- Erlass
- Überweisungsbeschlusses
- künftige
- Forderungen
- Schuldners
- betrifft
- hat
- Amtsgericht
- Vollstreckungs-gericht
- zurückgewiesen
- .
- Entscheidung
- hat
- Landgericht
- sofortige
- Beschwerde
- Gläubigers
- bestätigt
- .
- Beschwerdegericht
- zugelassenen
- Rechtsbeschwerde
- verfolgt
- Gläubiger
- Begehren
- .
- II
- .
- statthafte
- §
- Abs.
- Nr.
- auch
- Übrigen
- zulässige
- §
- Abs.
- Satz
- Rechtsbeschwerde
- hat
- Sache
- Erfolg
- .
- 1
- .
- Zwar
- war
- vorliegender
- Sache
- Vollstreckungsgerichts
- Insolvenzgericht
- Entscheidung
- berufen
- §
- Abs.
- InsO
- .
- Vollstreckungsverbote
- §
- Abs.
- InsO
- beachtet
- werden
- hat
- allgemeinem
- Vollstreckungsrecht
- statthafte
- Erinnerung
- Vollstreckungsgerichts
- Grund
- größeren
- Sachnähe
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- Insolvenzgericht
- befinden
- BT-Drucks
- .
- S.
- §
- RegE
- InsO
- .
- Zuständigkeit
- Insolvenzgerichts
- ist
- nur
- begründet
- tatsächlich
- durchgeführten
- Zwangsvollstreckung
- Rechtsbehelf
- Verstöße
- §
- Abs.
- InsO
- gerügt
- werden
- MünchKomm-InsO/Breuer
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- InsO
- .
- ;
- .
- Vielmehr
- ist
- auch
- dann
- gegeben
- Vollstreckungsorgane
- hier
- Berufung
- §
- Abs.
- InsO
- Erlass
- beantragten
- Vollstreckungsmaßnahme
- ablehnen
- .
- Verweigerung
- Vollstreckungsmaßnahme
- kann
- actus
- anders
- Anordnung
- behandelt
- werden
- vgl.
- Kübler/Prütting/Lüke
- InsO
- .
- .
- erstinstanzlichen
- Gerichts
- kann
- jedoch
- Rechtsbeschwerde
- gestützt
- werden
- §
- Abs.
- .
- Rechtsbeschwerdegericht
- ist
- auch
- Prüfung
- entzogen
- erstinstanzliche
- Gericht
- funktionell
- zuständig
- war
- .
- 26
- .
- Juni
- FamRZ
- ;
- .
- 4
- Juli
- Veröffentlichung
- bestimmt
- .
- 2
- .
- Landgericht
- ist
- Auffassung
- beantragten
- Überweisungsbeschluss
- stehe
- Vollstreckungsverbot
- §
- Abs.
- InsO
- .
- Gläubiger
- Vollstreckung
- vorsätzliche
- unerlaubte
- Handlung
- betreffenden
- Forderung
- betreibe
- gehöre
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- privilegierten
- Gläubigern
- .
- Vorschrift
- gelte
- nur
- Deliktsgläubiger
- zugleich
- Insolvenzgläubiger
- seien
- .
- Gläubiger
- Forderung
- Insolvenzeröffnung
- erworben
- habe
- Insolvenzgläubiger
- sei
- verbleibe
- Vollstreckungsverbot
- §
- Abs.
- InsO.
- Neugläubigern
- vorbehaltene
- Privilegierung
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- würde
- weitgehend
- leer
- laufen
- Deliktsgläubiger
- Insolvenzgläubiger
- Quote
- Insolvenzverfahren
- partizipierten
- auch
- künftige
- Bezüge
- vollstrecken
- dürften
- .
- 3
- .
- Würdigung
- hält
- rechtlicher
- Prüfung
- stand
- .
- Gläubiger
- gehört
- Insolvenzgläubiger
- Forderung
- vorsätzlich
- unerlaubten
- Handlung
- Schuldners
- herrührt
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- privilegierten
- Kreis
- Neugläubigern
- Vollstreckung
- erweitert
- pfändbare
- künftige
- Bezüge
- Schuldners
- gestattet
- ist
- .
- §
- Abs.
- InsO
- schließt
- Sicherstellung
- gleichmäßigen
- friedigung
- Gläubiger
- Dauer
- Insolvenzverfahrens
- Einzelvollstreckung
- Insolvenzgläubiger
- Insolvenzmasse
- auch
- insolvenzfreie
- Vermögen
- Schuldners
- .
- Dauer
- Insolvenzverfahrens
- entstehende
- Bezüge
- fallen
- Einbeziehung
- Neuerwerbs
- §
- InsO
- Insolvenzmasse
- .
- Insolvenzgläubigern
- §
- Abs.
- InsO
- Vollstreckung
- insolvenzfreie
- Vermögen
- Schuldners
- verwehrt
- ist
- umfasst
- Verbot
- auch
- Vollstreckung
- künftige
- Verfahrensbeendigung
- fällig
- werdende
- Bezüge
- Schuldners
- Dienstverhältnis
- MünchKomm-InsO/Breuer
- aaO
- .
- 35
- ;
- HKInsO/Eickmann
- 4
- .
- Aufl
- .
- §
- .
- .
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- erstreckt
- Insolvenzgläubiger
- geltende
- Verbot
- Vollstreckung
- künftige
- Forderungen
- Verfahrenseröffnung
- hinzukommenden
- Neugläubiger
- Schuldners
- Gläubiger
- Unterhaltsansprüche
- gemäß
- §
- InsO
- Verfahren
- geltend
- gemacht
- werden
- können
- aaO
- .
- .
- Hilfe
- Regelung
- soll
- Schuldner
- Stand
- gesetzt
- werden
- Verfahrensbeendigung
- pfändbaren
- Forderungen
- Bezüge
- Dienstverhältnis
- Zwecke
- Restschuldbefreiung
- Treuhänder
- abzutreten
- §
- Abs.
- InsO
- ;
- 4
- .
- Aufl
- .
- §
- .
- 13
- ;
- MünchKomm-InsO/Breuer
- aaO
- .
- .
- grundsätzlich
- Neugläubiger
- erstreckte
- Vollstreckungsverbot
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- findet
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- Neugläubiger
- Ausnahme
- Deliktsansprüchen
- Teil
- Bezüge
- vollstrecken
- erweitert
- pfändbar
- ist
- .
- Insolvenzmasse
- gehörende
- Teil
- Bezüge
- wird
- Restschuldbefreiung
- bezweckenden
- Abtretung
- pfändbaren
- Bezüge
- Treuhänder
- erfasst
- unterliegt
- Zugriff
- privilegierten
- Neugläubiger
- BT-Drucks
- .
- S.
- RegE
- InsO
- .
- Besserstellung
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- gilt
- tatbestandliche
- Anknüpfung
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- unzweideutig
- Ausdruck
- bringt
- nur
- Neugläubiger
- Deliktsansprüchen
- auch
- Deliktsgläubiger
- Insolvenzverfahren
- teilnehmen
- .
- 28
- .
- Juni
- ;
- OLG
- Zweibrücken
- 625
- ;
- MünchKommInsO/Breuer
- aaO
- .
- ;
- HK-InsO/Eickmann
- aaO
- .
- 14
- ;
- HambKomm-InsO/Kuleisa
- 2
- .
- Aufl
- .
- §
- .
- 16
- ;
- Uhlenbruck
- InsO
- .
- Aufl
- .
- .
- 22
- ;
- Steder
- 1881
- ;
- BT-Drucks
- .
- aaO
- .
- besonderen
- Schutzbedürftigkeit
- wird
- Vollstreckungsverbot
- Neugläubiger
- Insolvenzverfahren
- berücksichtigt
- werden
- Einbeziehung
- Neuerwerbs
- Insolvenzmasse
- §
- InsO
- realistischen
- Vollstreckungszugriff
- insolvenzfreie
- Vermögen
- haben
- Umfang
- erweitert
- pfändbaren
- Beträge
- gelockert
- OLG
- Zweibrücken
- aaO
- S.
- ;
- aaO
- .
- .
- Hingegen
- soll
- Deliktsgläubigern
- ohnehin
- gemeinschaftlichen
- Befriedigung
- Insolvenzverfahren
- beteiligt
- sind
- zusätzlicher
- Vollstreckungszugriff
- gestattet
- werden
- MünchKomm-InsO/Breuer
- aaO
- .
- .
- Gläubigerin
- Verfahren
- berücksichtigenden
- Insolvenzgläubigern
- gehört
- kann
- Ausnahmetatbestand
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- berufen
- .
- Auch
- kann
- Vorschriften
- §
- Nr.
- §
- Abs.
- Satz
- Halbs
- .
- InsO
- Wertentscheidung
- entnommen
- werden
- Vollstreckungsprivileg
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- Neugläubiger
- Deliktsgläubigern
- zugute
- kommen
- lassen
- .
- §
- Nr.
- InsO
- schließt
- schuldbefreiende
- Wirkung
- Restschuldbefreiung
- Verbindlichkeiten
- vorsätzlich
- begangenen
- unerlaubten
- Handlung
- Gläubiger
- Forderung
- Angabe
- angemeldet
- hat
- .
- Bestimmung
- bezieht
- lediglich
- insolvenzrechtliche
- Nachhaftung
- Gläubiger
- Insolvenzverfahrens
- bevorzugte
- Befriedigungsmöglichkeit
- zuzuweisen
- vgl.
- ;
- .
- 21
- .
- Juni
- ZR
- Veröffentlichung
- bestimmt
- .
- §
- Abs.
- Satz
- Halbs
- .
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- bleiben
- Insolvenzeröffnung
- erwirkte
- Vollstreckungsmaßnahmen
- Deliktsgläubigern
- erweitert
- pfändbaren
- Teil
- Bezüge
- wirksam
- .
- Regelung
- beschränkt
- Beschwerdegericht
- zutreffend
- dargelegt
- hat
- Insolvenzeröffnung
- bewirkte
- Vollstreckung
- .
- chend
- verbietet
- hingegen
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- Gründen
- Gleichbehandlung
- Gläubiger
- Einzelvollstreckung
- Deliktsgläubiger
- Insolvenzgläubiger
- sind
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- .
- Dr.
- Dr.
- Prof.
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- M
- Entscheidung
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