|
|
- BESCHLUSS
- 25
- .
- Februar
- Nachtragsverteilungsverfahren
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- InsO
- §
- Schuldner
- eröffneten
- Verfahren
- treffenden
- Mitwirkungspflichten
- gelten
- auch
- Nachtragsverteilungsverfahren
- ;
- können
- Zwangsmitteln
- durchgesetzt
- werden
- .
- Beschluss
- 25
- .
- Februar
- IX
- AG
- ECLI
- :
- :
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Grupp
- Richterin
- Richter
- Dr.
- 25
- .
- Februar
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Beschluss
- 7
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 14
- .
- September
- wird
- Kosten
- Schuldners
- zurückgewiesen
- .
- Gegenstandswert
- wird
- 5.000,00
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Verbraucherinsolvenzverfahren
- Vermögen
- Schuldners
- wurde
- Eigenantrag
- verbunden
- Restschuldbefreiungsantrag
- März
- eröffnet
- weitere
- Verfahrensbeteiligte
- Treuhänder
- bestellt
- .
- Tabelle
- angemeldet
- festgestellt
- wurden
- Forderungen
- Höhe
- insgesamt
- 271.930,88
- €
- Höhe
- €
- Ausfall
- .
- 18
- November
- wurde
- Schlusstermin
- abgehalten
- Schuldner
- Restschuldbefreiung
- angekündigt
- .
- 2
- .
- Dezember
- wurde
- Insolvenzverfahren
- aufgehoben
- .
- Ablauf
- Treuhandperiode
- beantragte
- weitere
- Verfahrensbeteiligte
- Sommer
- Anordnung
- tragsverteilung
- .
- hatte
- Gläubiger
- erfahren
- Finanzverwaltung
- Informationen
- verfügte
- "
- Steuer-CD
- "
- Schuldner
- Aufhebung
- Insolvenzverfahrens
- Kapitalvermögen
- Schweizer
- Bank
- angelegt
- habe
- .
- Kontostand
- habe
- Ende
- rund
- Mio.
- €
- Ende
- Mio.
- €
- betragen
- .
- Beschluss
- 18
- .
- Juni
- ordnete
- Insolvenzgericht
- gemäß
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- Nachtragsverteilung
- Kapitalvermögen
- Schuldners
- AG
- und/oder
- Tochterunternehmen
- .
- Vollzug
- Nachtragsverteilung
- wurde
- weiteren
- Beteiligten
- übertragen
- .
- Rechtsmittel
- geltend
- machte
- Kapitalvermögen
- haben
- liege
- Personenverwechslung
- hatte
- Erfolg
- .
- 18
- Juli
- wurde
- Schuldner
- Restschuldbefreiung
- erteilt
- .
- Anfang
- Jahres
- bestimmte
- Insolvenzgericht
- Anregung
- weiteren
- Beteiligten
- Anhörungstermin
- ordnete
- Schuldner
- habe
- Protokoll
- Gerichts
- umfassend
- Auskunft
- erteilen
- Richtigkeit
- Auskünfte
- eidesstattlich
- versichern
- weiteren
- Beteiligten
- Auslandsvollmacht
- erteilen
- Lage
- versetze
- Ansprüche
- Auslandskonten
- und/oder
- -depots
- befindlichen
- Kapitalanlagen
- einzuziehen
- .
- erfolglosen
- Rechtsmitteln
- Schuldners
- Anordnung
- fand
- Anhörung
- schließlich
- 15
- Juli
- Insolvenzgericht
- .
- Schuldner
- erklärte
- Auslandsvollmacht
- erteilen
- .
- hat
- Insolvenzgericht
- Richter
- 20
- Juli
- angeordnet
- Schuldner
- §
- InsO
- Haft
- nehmen
- hat
- Gerichtsvollzieher
- Vollstreckung
- beauftragt
- .
- Dauer
- Haft
- ist
- Monate
- beschränkt
- worden
- .
- sofortige
- Beschwerde
- Schuldners
- hat
- Landgericht
- Einzelrichter
- Verfahren
- Kammer
- übertragen
- hatte
- zurückgewiesen
- .
- Beschwerdegericht
- zugelassenen
- Rechtsbeschwerde
- möchte
- Schuldner
- Aufhebung
- Haftbefehls
- erreichen
- .
- II
- .
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- statthafte
- Rechtsbeschwerde
- ist
- zulässig
- .
- Sache
- hat
- Erfolg
- .
- 1
- .
- Beschwerdegericht
- hat
- ausgeführt
- Anordnung
- Nachtragsverteilung
- sei
- rechtskräftig
- .
- Entscheidungserheblich
- sei
- somit
- ausschließlich
- Umfang
- Mitwirkungspflichten
- Schuldners
- §
- §
- InsO
- angeordneter
- Nachtragsverteilung
- bestünden
- .
- Mitwirkungspflichten
- Schuldners
- bestünden
- jedenfalls
- Umfang
- Anordnung
- .
- Anordnung
- Nachtragsverteilung
- trete
- neuer
- Insolvenzbeschlag
- angelegten
- Kapitalvermögens
- gehe
- Verfügungsbefugnis
- wieder
- weiteren
- Beteiligten
- .
- habe
- später
- ermittelte
- Vermögen
- einzuziehen
- verteilen
- .
- insoweit
- Mithilfe
- Schuldners
- angewiesen
- sei
- sei
- Rückgriff
- §
- InsO
- verpflichtet
- .
- Anhörungstermin
- habe
- Insolvenzgericht
- Schuldner
- lediglich
- Auslandsvollmacht
- abverlangt
- .
- sei
- erforderlich
- zulässig
- Insolvenzverwalter
- Zugriff
- ermittelte
- Auslandsvermögen
- ermöglichen
- .
- Weigerung
- erteilen
- habe
- Schuldner
- Mitwirkungspflichten
- verstoßen
- .
- 2
- .
- Ausführungen
- halten
- rechtlicher
- Nachprüfung
- stand
- .
- formellen
- Voraussetzungen
- Anordnung
- Haft
- sind
- Streitfall
- gegeben
- .
- Wird
- Nachtragsverteilung
- angeordnet
- nachträglich
- Gegenstände
- Masse
- ermittelt
- worden
- sind
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- werden
- betroffenen
- Gegenstände
- Anordnung
- Insolvenzbeschlag
- erfasst
- .
- Verfügungsbefugnis
- geht
- Schuldner
- Insolvenzverwalter
- .
- Wirkungen
- müssen
- betroffenen
- Gegenstände
- Anordnungsbeschluss
- selbst
- ausreichend
- bestimmt
- bezeichnet
- werden
- .
- Gegenstände
- bestimmt
- bezeichnet
- sind
- treten
- Wirkungen
- Anordnung
- Beschluss
- 12
- .
- Februar
- ZR
- .
- .
- Anordnung
- Nachtragsverteilung
- angelegten
- Kapitalvermögens
- Schuldners
- Beschluss
- 18
- .
- Juni
- ist
- betroffene
- Gegenstand
- ausreichend
- bestimmt
- .
- Allerdings
- ist
- Beschluss
- Forderung
- Schuldners
- Schweizer
- Banken
- genau
- beziffert
- sind
- Drittschuldner
- teilweise
- ungenau
- bezeichnet
- "
- AG
- und/oder
- Tochterunternehmen
- "
- .
- Bezug
- genommenen
- Antrag
- Treuhänders
- auch
- Beschwerdeentscheidung
- dort
- Bezug
- genommenen
- Schreiben
- Finanzamtes
- Fahndung
- 26
- .
- Juni
- ergibt
- jedoch
- eindeutig
- Ansprüche
- Schuldners
- AG
- 2
- .
- April
- AG
- tergesellschaft
- fusionierte
- AG
- übernommene
- Bank
- geht
- Anlage
- Kapitalvermögen
- zugrunde
- liegt
- 31
- .
- Dezember
- Wert
- 1.082.385,79
- €
- 31
- .
- Dezember
- Wert
- €
- hatte
- .
- Anordnung
- Nachtragsverteilung
- genügt
- jedenfalls
- Form
- Beschwerdeentscheidung
- Bestimmtheitserfordernis
- vgl.
- Beschluss
- 26
- .
- Januar
- IX
- ZB
- .
- .
- Angabe
- Kontonummern
- war
- Bestimmtheit
- Anordnung
- erforderlich
- .
- ist
- Einzelvollstreckung
- allgemein
- anerkannt
- RPfleger
- ;
- Bendtsen
- Gesamtes
- Recht
- Zwangsvollstreckung
- 3
- .
- Aufl
- .
- §
- .
- ;
- 4
- .
- Aufl
- .
- §
- .
- 27
- ;
- 6
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Anordnung
- Nachtragsverteilung
- gilt
- .
- muss
- nur
- klar
- sein
- Konten
- Schuldners
- Pfändung
- Nachtragsverteilung
- betroffen
- sind
- Bank
- nur
- Konto
- Schuldner
- besteht
- Pfändung
- Anordnung
- Nachtragsverteilung
- Konten
- bezieht
- .
- ist
- vorliegend
- aber
- Fall
- .
- Mitwirkungspflichten
- Schuldners
- §
- InsO
- gelten
- auch
- Nachtragsverteilungsverfahren
- .
- können
- auch
- §
- InsO
- durchgesetzt
- werden
- .
- Mitwirkungspflichten
- Schuldners
- §
- InsO
- bestehen
- Dauer
- gesamten
- Insolvenzverfahrens
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- auch
- Eröffnungsverfahren
- .
- enden
- Aufhebung
- Verfahrens
- §
- Abs.
- InsO
- Einstellung
- Verfahrens
- §
- Abs.
- §
- InsO
- InsO
- §
- .
- ;
- InsO
- §
- .
- ;
- Uhlenbruck/Zipperer
- InsO
- 14
- .
- Aufl
- .
- .
- 22
- ;
- HmbKomm-InsO/Herchen
- 5
- .
- Aufl
- .
- .
- 2
- ;
- HK-InsO/Kayser
- 7
- .
- Aufl
- .
- .
- 3
- ;
- InsO
- 19
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Nachtragsverteilung
- setzt
- noch
- endgültig
- abgeschlossene
- Schlussverteilung
- .
- ermöglicht
- Gläubigern
- Zugriff
- Vermögensgegenstände
- Insolvenzmasse
- zuzuordnen
- sind
- rechtlichen
- tatsächlichen
- Gründen
- Schlussverteilung
- berücksichtigt
- somit
- Gläubiger
- verteilt
- werden
- konnten
- MünchKomm-InsO/Hintzen
- 3
- .
- Aufl
- .
- .
- 17
- ;
- Holzer
- InsO
- §
- .
- 1
- ;
- Uhlenbruck/Wegener
- InsO
- 14
- .
- Aufl
- .
- .
- 1
- ;
- HmbKomm-InsO/Preß/Henningsmeier
- 5
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Setzt
- Nachtragsverteilung
- noch
- endgültig
- abgeschlossene
- Schlussverteilung
- gelten
- auch
- §
- §
- InsO
- Umfang
- Nachtragsverteilung
- angeordnet
- ist
- .
- erfasst
- gesamte
- Vermögen
- Schuldners
- nur
- Betrag
- Vermögensgegenstand
- bezieht
- .
- Mithin
- entfaltet
- nur
- beschränkte
- Beschlagswirkung
- vgl.
- Beschluss
- 2
- .
- Dezember
- IX
- ZB
- .
- 5
- ;
- Uhlenbruck/Wegener
- aaO
- §
- .
- .
- Nur
- Umfang
- bestehen
- Pflichten
- Schuldners
- §
- InsO.
- §
- InsO
- auch
- Nachtragsverteilungsverfahren
- gilt
- dient
- effektiven
- Durchführung
- Insolvenzverfahrens
- nämlich
- Nachtragsverteilungsverfahren
- bestmöglichen
- Verwertung
- erfassten
- Schuldnervermögens
- .
- Abs.
- Nr.
- InsO
- hat
- Zweck
- nachträglich
- ermittelte
- Massegegenstände
- Gunsten
- Insolvenzgläubiger
- verwerten
- .
- muss
- Insolvenzverwalter
- Forderungen
- Schuldners
- einziehen
- Gegenstände
- Besitz
- nehmen
- .
- bedarf
- gerade
- auch
- dann
- Auslandsvermögen
- handelt
- Mithilfe
- Schuldners
- .
- Mitwirkungspflichten
- Schuldners
- folgen
- auch
- fahren
- Haftungsverwirklichung
- gemäß
- §
- InsO
- vgl.
- 3
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Erlass
- Haftbefehls
- war
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- auch
- materiell-rechtlich
- begründet
- .
- kann
- Insolvenzgericht
- Schuldner
- Haft
- nehmen
- lassen
- Mitwirkung
- Erfüllung
- Aufgaben
- Insolvenzverwalters
- verweigert
- .
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- geht
- gemäß
- §
- Abs.
- InsO
- Verfügungsbefugnis
- insolvenzbefangene
- Vermögen
- Schuldners
- Insolvenzverwalter
- .
- hat
- Abs.
- InsO
- gesamte
- Insolvenzmasse
- gehörende
- Vermögen
- sofort
- Besitz
- Verwaltung
- nehmen
- .
- verbundene
- Rechtsmacht
- gilt
- uneingeschränkt
- auch
- Ausland
- gelegene
- Vermögen
- unabhängig
- Insolvenzverwalter
- Befugnisse
- Ausland
- durchsetzen
- kann
- .
- gilt
- Universalitätsprinzip
- .
- Wird
- Insolvenzverwalter
- inländischem
- Insolvenzrecht
- zukommende
- Rechtsmacht
- Ausland
- beachtet
- ist
- Insolvenzverwalter
- Erfüllung
- Verpflichtung
- §
- InsO
- Mitwirkung
- Schuldners
- angewiesen
- .
- §
- InsO
- festgelegten
- Mitwirkungspflichten
- Schuldners
- umfassen
- auch
- Erteilung
- sogenannten
- Auslandsvollmacht
- .
- hat
- Senat
- eröffnete
- Verfahren
- bereits
- entschieden
- Beschluss
- 18
- .
- September
- IX
- .
- gilt
- Nachtragsverteilungsverfahren
- .
- Wird
- Aufhebung
- Insolvenzverfahrens
- §
- Abs.
- InsO
- Masse
- gehörendes
- Auslandsvermögen
- Schuldners
- ermittelt
- verschwiegen
- hat
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- muss
- Insolvenzverwalter
- Maßgabe
- Anordnung
- Nachtragsverteilung
- betroffene
- Auslandsvermögen
- Besitz
- nehmen
- verwerten
- .
- Auch
- hier
- treffen
- Schuldner
- Insolvenzverwalter
- inländischem
- Insolvenzrecht
- zukommende
- Rechtsmacht
- Ausland
- beachtet
- wird
- Pflichten
- bereits
- eröffneten
- Insolvenzverfahren
- getroffen
- haben
- .
- ist
- §
- Abs.
- InsO
- verpflichtet
- Insolvenzverwalter
- Auslandsvollmacht
- erteilen
- .
- Notwendigkeit
- Vollmachterteilung
- entfällt
- Schweizer
- Internationale
- Privatrecht
- Anerkennung
- ausländischer
- Insolvenzverfahren
- ermöglicht
- .
- Zwar
- hat
- Beschwerdegericht
- Frage
- ausdrücklich
- Stellung
- bezogen
- jedoch
- hat
- Entscheidung
- Beschluss
- Senats
- 18
- .
- September
- IX
- 21
- Bezug
- genommen
- .
- Beteiligten
- war
- auch
- nie
- streitig
- deutsche
- Insolvenzverfahren
- unmittelbar
- anerkannt
- wird
- vielmehr
- zunächst
- formelles
- Anerkennungsverfahren
- durchlaufen
- ist
- .
- kostenaufwendiges
- Verfahren
- muss
- weitere
- Beteiligte
- jedoch
- verweisen
- lassen
- vgl.
- aaO
- .
- eröffneten
- Verfahren
- setzt
- Verpflichtung
- Erteilung
- Auslandsvollmacht
- Existenz
- ausländischen
- feststeht
- .
- Vielmehr
- reicht
- konkreter
- Umstände
- ganz
- unwahrscheinlich
- ist
- Schuldner
- Auslandsvermögen
- verfügt
- .
- Schutzwürdige
- Interessen
- Schuldners
- weitere
- Einschränkung
- Voraussetzungen
- Erteilung
- Auslandsvollmacht
- rechtfertigen
- könnten
- sind
- ersichtlich
- .
- soll
- möglichst
- effizienter
- Zugriff
- etwaiges
- Auslandsvermögen
- Schuldners
- sichergestellt
- werden
- Beschluss
- 18
- .
- September
- IX
- .
- Nachtragsverteilungsverfahren
- gilt
- Verfahren
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- erst
- eröffnet
- werden
- kann
- Gegenstände
- Masse
- ermittelt
- werden
- .
- haben
- vorliegend
- Beschwerdegericht
- Rahmen
- Anordnung
- Nachtragsverteilung
- Anordnung
- Erteilung
- Auslandsvollmacht
- auch
- vorliegenden
- Verfahren
- positiv
- überzeugt
- Schuldner
- massegegenständliches
- Kapitalvermögen
- Schweizer
- Bank
- genannten
- Höhe
- angelegt
- hat
- .
- Gerichte
- haben
- überzeugt
- Angaben
- "
- SteuerCD
- zutreffen
- hatte
- Schuldner
- auch
- nie
- Frage
- gestellt
- dort
- genannten
- Kontoinhaber
- Schuldner
- handelt
- .
- alltäglichen
- Namens
- Schuldners
- Nationalität
- Tatsache
- Steuerhinterziehung
- Zusammenhang
- Einkünften
- Kapitalanlagen
- rechtskräftig
- verurteilt
- ist
- hat
- Beschwerdegericht
- überzeugt
- Namensverwechslung
- ausgeschlossen
- ist
- .
- Überzeugungsbildung
- Rechtsfehler
- aufweist
- macht
- Rechtsbeschwerde
- geltend
- .
- Haftanordnung
- steht
- Schuldner
- zwischenzeitlich
- Restschuldbefreiung
- erteilt
- worden
- ist
- .
- Insolvenzgericht
- durfte
- Nachtragsverteilung
- anordnen
- Schuldner
- Restschuldbefreiung
- angekündigt
- worden
- war
- vgl.
- Beschluss
- 1
- .
- Dezember
- IX
- ;
- 18
- .
- Oktober
- IX
- ZB
- ;
- Masseverwaltung
- Aufhebung
- Insolvenzverfahrens
- Beispiel
- Nachtragsverteilung
- S.
- .
- Anordnung
- Nachtragsverteilung
- erfolgte
- Restschuldbefreiung
- ändert
- .
- Frage
- Nachtragsverteilung
- Erteilung
- Restschuldbefreiung
- angeordnet
- werden
- kann
- so
- Beschluss
- 10
- Juli
- IX
- ZB
- .
- 9
- ;
- ;
- aaO
- S.
- kommt
- vgl.
- Übrigen
- auch
- Beschluss
- 23
- .
- Januar
- IX
- .
- Schließlich
- ist
- Anordnung
- Haft
- Durchsetzung
- Erteilung
- Auslandsvollmacht
- auch
- unverhältnismäßig
- .
- weitere
- Beteiligte
- ist
- unkooperativen
- Verhaltens
- Schuldners
- Erteilung
- Vollmacht
- angewiesen
- Pflichten
- §
- InsO
- nachkommen
- können
- .
- Schuldner
- hingegen
- muss
- lediglich
- Unterschrift
- leisten
- gegebenenfalls
- ergänzt
- Angaben
- weiteren
- Beteiligten
- Lage
- versetzen
- Ansprüche
- Schweizer
- Banken
- geltend
- machen
- .
- ist
- Spiel
- stehenden
- Gläubigerinteressen
- zumutbar
- vgl.
- Beschluss
- 18
- .
- September
- IX
- 21
- .
- Kayser
- Grupp
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- Entscheidung
|