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- BESCHLUSS
- ZB
- 26
- .
- März
- Insolvenzverfahren
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- InsO
- ;
- InsVV
- Vergütung
- Sonderinsolvenzverwalters
- ist
- regelmäßig
- entsprechender
- Anwendung
- Vorschriften
- Vergütung
- Insolvenzverwalters
- festzusetzen
- .
- Wird
- nur
- einzelne
- Aufgabe
- übertragen
- könnte
- Gegenstand
- Beauftragung
- Rechtsanwalts
- sein
- ist
- Höhe
- Vergütung
- Vergütungsanspruch
- Rechtsanwalts
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- begrenzt
- .
- Ist
- Sonderinsolvenzverwalter
- Rechtsanwalt
- zugelassen
- ist
- Tätigkeit
- bestellt
- Rechtsanwalt
- zugelassener
- Verwalter
- angemessenerweise
- Rechtsanwalt
- übertragen
- hätte
- bemisst
- Vergütung
- unmittelbar
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- .
- Beschluss
- 26
- .
- März
- IX
- ZB
- AG
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Dr.
- Grupp
- Richterin
- 26
- .
- März
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- weiteren
- Beteiligten
- wird
- Beschluss
- 4
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 9
- .
- August
- aufgehoben
- .
- Sache
- wird
- erneuten
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- Beschwerdegericht
- zurückverwiesen
- .
- Wert
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- weitere
- Beteiligte
- ist
- Verwalterin
- Insolvenzverfahren
- Vermögen
- Vermögen
- T.
- auch
- Insolvenzverfahren
- Gesellschafter
- Insolvenzverfahren
- Vermögen
- ist
- .
- meldete
- weitere
- Höhe
- €
- Beteiligte
- Forderung
- .
- Insolvenzgericht
- bestellte
- weiteren
- Beteiligten
- Sonderinsolvenzverwalter
- Aufgabe
- angemeldete
- Forderung
- prüfen
- .
- weitere
- Beteiligte
- führte
- übertragene
- Tätigkeit
- beantragte
- Vergütung
- €
- Auslagenpauschale
- €
- .
- festzusetzen
- .
- Insolvenzgericht
- hat
- Vergütung
- €
- 1,0-Verfahrensgebühr
- Insolvenzverfahren
- Nr.
- VV
- Mindestwert
- €
- gemäß
- §
- zuzüglich
- €
- Auslagenpauschale
- Umsatzsteuer
- mithin
- €
- festgesetzt
- .
- sofortige
- Beschwerde
- Beteiligten
- hat
- Landgericht
- Vergütung
- insgesamt
- €
- heraufgesetzt
- weitergehende
- Beschwerde
- zurückgewiesen
- .
- Beschwerdegericht
- zugelassenen
- Rechtsbeschwerde
- verfolgt
- Beteiligte
- zurückgewiesenen
- Teil
- Antrags
- .
- II
- .
- Rechtsbeschwerde
- ist
- statthaft
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- Abs.
- Satz
- InsO
- §
- Abs.
- InsO
- analog
- auch
- Übrigen
- zulässig
- .
- führt
- Sache
- Aufhebung
- angefochtenen
- Entscheidung
- Zurückverweisung
- Sache
- Beschwerdegericht
- .
- 1
- .
- Beschwerdegericht
- hat
- ausgeführt
- Vergütung
- Sonderinsolvenzverwalters
- erfolge
- zwar
- grundsätzlich
- Insolvenzrechtlichen
- Vergütungsverordnung
- .
- Bestellung
- Beteiligten
- aber
- beschränkt
- gewesen
- sei
- einzelnen
- Anspruch
- prüfen
- könne
- Vergütung
- höher
- §
- InsVV
- Verbindung
- Bestimmungen
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
- festgesetzt
- werden
- .
- bestimme
- somit
- letztlich
- Gesetz
- .
- sei
- 0,5-fache
- Gebühr
- analog
- Nr.
- VV
- anzusetzen
- .
- Gegenstandswert
- sei
- gemäß
- §
- Abs.
- Abs.
- Satz
- €
- ca.
- .
- verfahrensgegenständlichen
- Forderung
- bestimmen
- .
- Vergütung
- betrage
- €
- zuzüglich
- €
- Auslagenpauschale
- Umsatzsteuer
- .
- 2
- .
- Ausführungen
- halten
- rechtlichen
- Nachprüfung
- Punkten
- stand
- .
- Vergütung
- Sonderinsolvenzverwalters
- bemisst
- entsprechender
- Anwendung
- Bestimmungen
- Vergütung
- Insolvenzverwalters
- §
- §
- InsO
- Insolvenzrechtlichen
- Vergütungsverordnung
- .
- Meist
- bezieht
- Tätigkeit
- Sonderinsolvenzverwalters
- zwar
- nur
- Teil
- Aufgaben
- Insolvenzverwalters
- .
- kann
- Rechnung
- getragen
- werden
- Vergütung
- angemessenen
- Bruchteil
- Vergütung
- Verwalters
- festgesetzt
- wird
- .
- hinaus
- können
- entsprechend
- §
- InsVV
- Abschläge
- festgesetzt
- werden
- angemessene
- Vergütung
- erreichen
- .
- Regelung
- Mindestvergütung
- §
- Abs.
- InsVV
- gilt
- Beschluss
- 29
- .
- Mai
- IX
- ZB
- .
- .
- Hat
- Sonderinsolvenzverwalter
- lediglich
- Aufgabe
- einzelne
- Ansprüche
- prüfen
- Tabelle
- anzumelden
- anderweitig
- rechtlich
- durchzusetzen
- ist
- Tätigkeit
- allerdings
- Insolvenzverwalters
- kaum
- mehr
- vergleichbar
- .
- Fall
- kann
- Vergütung
- jedenfalls
- höher
- festgesetzt
- werden
- §
- InsVV
- beansprucht
- werden
- könnte
- Sonderinsolvenzverwalter
- Vorschrift
- Tätigkeit
- Rechtsanwalt
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- vergüten
- wäre
- .
- Liegt
- Voraussetzung
- bemisst
- Vergütung
- Sonderinsolvenzverwalters
- Bestimmungen
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
- Beschluss
- 29
- .
- Mai
- aaO
- .
- ;
- 21
- .
- Januar
- IX
- ZB
- .
- 8)
- .
- Grundsätzen
- hat
- Beteiligte
- Anspruch
- Festsetzung
- unmittelbar
- Bestimmungen
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
- berechneten
- Vergütung
- Voraussetzungen
- Rechtsanwalt
- zugelassener
- Verwalter
- Einsatz
- besonderen
- Sachkunde
- §
- InsVV
- so
- berechnete
- Vergütung
- verlangen
- kann
- lagen
- .
- Aufgabe
- Beteiligten
- Sonderinsolvenzverwalter
- war
- Beteiligten
- angemeldete
- Forderung
- prüfen
- .
- Prüfung
- Aufnahme
- Insolvenztabelle
- angemeldeten
- Forderungen
- gehört
- Kernaufgaben
- Insolvenzverwalter
- Regel
- selbst
- auszuführen
- Lage
- muss
- auch
- Rechtsanwalt
- zugelassen
- ist
- .
- wird
- Tätigkeit
- angemessener
- Weise
- Rechtsanwalt
- übertragen
- ausnahmsweise
- besondere
- rechtliche
- Schwierigkeiten
- Prüfung
- Forderung
- verbunden
- sind
- .
- ist
- Streitfall
- aber
- festgestellt
- .
- Ansicht
- Beschwerdegerichts
- bemisst
- Vergütung
- Beteiligten
- auch
- "
- letztlich
- "
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- .
- Ist
- Auftrag
- Sonderinsolvenzverwalter
- Prüfung
- angemeldeten
- Forderung
- beschränkt
- steht
- Übertragung
- Tätigkeit
- Rechtsanwalt
- Einsatzes
- besonderen
- Sachkunde
- Rechtsanwalts
- bedarf
- ist
- Vergütung
- Sonderinsolvenzverwalters
- Bestimmungen
- chen
- Vergütungsverordnung
- bemessen
- .
- Vergütung
- Rechtsanwalt
- Tätigkeit
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- beanspruchen
- könnte
- bildet
- Tätigkeit
- Sonderinsolvenzverwalters
- insgesamt
- Gegenstand
- Beauftragung
- Rechtsanwalts
- sein
- könnte
- Fall
- lediglich
- obere
- Grenze
- festzusetzenden
- Vergütung
- überschritten
- wohl
- aber
- unterschritten
- werden
- darf
- .
- 3
- .
- angefochtene
- Entscheidung
- ist
- aufzuheben
- Sache
- erneuten
- tatrichterlichen
- Festsetzung
- Vergütung
- Beschwerdegericht
- zurückzuverweisen
- .
- wird
- Vergütung
- Beteiligten
- InsO
- Verbindung
- Insolvenzrechtlichen
- Vergütungsverordnung
- berechnen
- Bestimmung
- oberen
- Grenze
- Vergütung
- berücksichtigen
- haben
- hypothetischen
- Vergütung
- Bestimmungen
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
- Geschäftsgebühr
- außergerichtliche
- Tätigkeit
- Nr.
- VV
- zugrunde
- legen
- ist
- Gebühr
- analog
- Nr.
- VV
- .
- Gebühr
- betrifft
- Unterfall
- hier
- ebenfalls
- einschlägigen
- allgemeinen
- Verfahrensgebühr
- Insolvenzverfahren
- Nr.
- VV
- Anmeldung
- Insolvenzforderung
- Insolvenzgläubiger
- .
- Fällen
- §
- InsVV
- geht
- hingegen
- Vergütung
- Insolvenzverwalter
- obliegenden
- Tätigkeit
- Maßgabe
- Gebühren
- Tätigkeit
- gesondert
- beauftragter
- Rechtsanwalt
- beanspruchen
- könnte
- .
- Tätigkeit
- kann
- ganz
- verschiedene
- Gegenstände
- haben
- .
- Betrifft
- Prüfung
- angemeldeten
- Forderung
- erlaubt
- Anwendung
- Rahmengebühr
- Nr.
- VV
- Berücksichtigung
- Forderungsprüfung
- Einzelfall
- verbundenen
- Aufwands
- Forderungsanmeldung
- hinausgehen
- kann
- .
- Kayser
- Grupp
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- Entscheidung
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