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- BESCHLUSS
- ZB
- 19
- November
- Insolvenzverfahren
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- InsO
- §
- Abs.
- Nr.
- Pflicht
- Schuldners
- Insolvenzverfahren
- Nutzung
- Eigentumswohnung
- Entschädigung
- Masse
- zahlen
- ist
- Mitwirkungspflicht
- Insolvenzordnung
- Verletzung
- Restschuldbefreiung
- versagen
- wäre
- .
- Beschluss
- 19
- November
- IX
- ZB
- AG
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richterin
- Richter
- Dr.
- Grupp
- Richterin
- 19
- November
- beschlossen
- :
- Rechtsmittel
- Schuldners
- werden
- Beschluss
- 17
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 22
- .
- Beschluss
- Amtsgerichts
- 3
- .
- Juni
- aufgehoben
- .
- Antrag
- Versagung
- Restschuldbefreiung
- wird
- Kosten
- weiteren
- Beteiligten
- abgelehnt
- .
- Wert
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Schuldner
- Vermögen
- 24
- .
- Februar
- Insolvenzverfahren
- eröffnet
- wurde
- bewohnt
- Eigentum
- stehende
- Wohnung
- Wohnfläche
- m²
- .
- Wohnung
- ist
- baulich
- benachbarten
- Eigentumswohnung
- Lebensgefährtin
- verbunden
- .
- 12
- .
- Juni
- wurde
- Zwangsversteigerung
- Wohnung
- Schuldners
- beantragt
- .
- Zwangsverwaltungsverfahren
- ist
- anhängig
- .
- verwalter
- zog
- Nettoeinkommen
- Schuldners
- Höhe
- €
- pfändbaren
- Teilbetrag
- €
- forderte
- Schuldner
- Laufe
- Jahres
- mehrfach
- vergeblich
- Eigentumswohnung
- zusätzlich
- monatliche
- Nutzungsentschädigung
- Höhe
- €
- zahlen
- .
- weiteren
- Beteiligten
- Schlusstermin
- 3
- .
- April
- gestellten
- Antrag
- hat
- Insolvenzgericht
- Schuldner
- Restschuldbefreiung
- versagt
- .
- sofortige
- Beschwerde
- Schuldners
- hat
- Erfolg
- gehabt
- .
- Rechtsbeschwerde
- erstrebt
- Schuldner
- Zurückweisung
- Versagungsantrags
- .
- II
- .
- Rechtsbeschwerde
- hat
- Erfolg
- .
- ist
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- Abs.
- Satz
- InsO
- aF
- statthaft
- Landgericht
- zugelassen
- worden
- ist
- §
- Abs.
- auch
- Übrigen
- zulässig
- §
- Abs.
- .
- Sache
- führt
- Aufhebung
- angefochtenen
- Entscheidungen
- Ablehnung
- Versagungsantrags
- .
- 1
- .
- Beschwerdegericht
- hat
- ausgeführt
- Schuldner
- sei
- Restschuldbefreiung
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- versagen
- .
- Schuldner
- Aufforderungen
- Insolvenzverwalters
- Nutzungsentschädigung
- gezahlt
- habe
- habe
- zumindest
- grob
- fahrlässig
- §
- Abs.
- InsO
- obliegende
- Mitwirkungspflicht
- verletzt
- .
- Norm
- habe
- Schuldner
- Insolvenzverwalter
- insbesondere
- Verwaltung
- Verwertung
- Insolvenzmasse
- unterstützen
- .
- gehöre
- auch
- Zahlung
- Nutzungsentschädigung
- rechtlichen
- Gesichtspunkt
- ungerechtfertigten
- Bereicherung
- Schuldner
- hier
- Insolvenzmasse
- gehörendes
- Wohnungseigentum
- selbst
- nutze
- .
- Unrecht
- berufe
- Schuldner
- Zahlung
- Nutzungsentschädigung
- geforderten
- Höhe
- Wohnung
- bereits
- aufzuwendenden
- Nebenkosten
- Höhe
- monatlich
- insgesamt
- €
- Lasten
- pfändungsfreien
- Teils
- Einkommens
- gehe
- .
- rechtfertige
- überhaupt
- Nutzungsentschädigung
- zahlen
- .
- Übrigen
- habe
- Schuldner
- Umfang
- Nebenkosten
- selbst
- vertreten
- kleinere
- preiswertere
- Wohnung
- umgezogen
- sei
- .
- Offen
- könne
- bleiben
- auch
- Versagungsgrund
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- vorliege
- .
- 2
- .
- Ausführungen
- halten
- rechtlichen
- Nachprüfung
- stand
- .
- Streitfall
- finden
- Vorschriften
- Insolvenzordnung
- 1
- Juli
- geltenden
- Fassung
- Anwendung
- Art
- .
- Satz
- EGInsO
- .
- Restschuldbefreiung
- ist
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- Insolvenzgläubiger
- Schlusstermin
- gestellten
- Antrag
- versagen
- Schuldner
- Insolvenzverfahrens
- Mitwirkungspflichten
- Gesetz
- vorsätzlich
- grob
- fahrlässig
- verletzt
- hat
- .
- Voraussetzungen
- liegen
- Streitfall
- .
- Recht
- haben
- Beschwerdegericht
- allerdings
- angenommen
- Schuldner
- gegebenen
- Umständen
- verpflichtet
- war
- Nutzung
- gehörenden
- Wohnung
- Insolvenzverfahrens
- Entschädigung
- Insolvenzverwalter
- zahlen
- .
- Wohnung
- auch
- Recht
- nutzen
- fielen
- Vermögen
- Schuldners
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- Insolvenzmasse
- §
- Abs.
- InsO
- .
- Anders
- Falle
- Zwangsverwaltung
- Schuldner
- Hausstand
- unentbehrlichen
- Räume
- kostenfrei
- belassen
- sind
- §
- Abs.
- ist
- Schuldner
- Insolvenzverfahren
- nur
- dann
- berechtigt
- Wohnung
- entschädigungslos
- nutzen
- §
- InsO
- Unterhaltsgewährung
- gestattet
- wird
- .
- ist
- hier
- geschehen
- .
- Schuldner
- nutzte
- Wohnung
- Kosten
- Insolvenzmasse
- rechtlichen
- Grund
- Folge
- §
- Abs.
- Satz
- Zahlung
- angemessenen
- Nutzungsentschädigung
- verpflichtet
- war
- Urteil
- 11
- .
- Oktober
- ;
- OLG
- 44
- ;
- vgl.
- auch
- Urteil
- 26
- .
- Februar
- ;
- HK-InsO/Kayser
- 7
- .
- Aufl
- .
- .
- 7
- ;
- 3
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Verpflichtung
- Schuldners
- Insolvenzverfahrens
- Nutzung
- eigenen
- Wohnung
- Entschädigung
- zahlen
- stellt
- jedoch
- Mitwirkungspflicht
- Sinne
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- .
- Weigerung
- Schuldners
- Entschädigung
- zahlen
- rechtfertigt
- Versagung
- Restschuldbefreiung
- .
- Regelung
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- ist
- Restschuldbefreiung
- nur
- dann
- versagen
- Mitwirkungspflichten
- "
- Gesetz
- "
- also
- Insolvenzordnung
- geregelte
- Pflichten
- verletzt
- werden
- .
- Gemeint
- sind
- Begründung
- Gesetzesentwurfs
- BT-Drucks
- .
- S.
- Gesamtzusammenhang
- Bestimmungen
- erster
- Linie
- Pflichten
- Schuldners
- §
- Abs.
- §
- InsO
- vgl.
- Beschluss
- 8
- .
- Januar
- IX
- ZB
- .
- .
- §
- Abs.
- InsO
- hat
- Schuldner
- Verwalter
- Erfüllung
- Aufgaben
- unterstützen
- .
- Aufgaben
- Insolvenzverwalters
- gehört
- insbesondere
- Insolvenzmasse
- gehörende
- Vermögen
- Besitz
- Verwaltung
- nehmen
- §
- Abs.
- InsO
- verwerten
- §
- InsO
- .
- Mitwirkungspflicht
- verlangt
- Schuldner
- Besitz
- befindliche
- Gegenstände
- Insolvenzmasse
- Verwalter
- Verfügung
- stellt
- .
- Senat
- hat
- entschieden
- Schuldner
- Neuerwerb
- Insolvenzverwalter
- abzuführen
- hat
- sei
- pfändbares
- Arbeitseinkommen
- abhängiger
- Beschäftigung
- Beschluss
- 31
- Juli
- IX
- ZA
- .
- seien
- Einkünfte
- selbständigen
- Tätigkeit
- Beschluss
- 20
- .
- März
- IX
- ZB
- .
- Verletzt
- Pflichten
- verwirklicht
- Versagungsgrund
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO.
- Gleiches
- gilt
- Schuldner
- Freigabe
- selbständigen
- Tätigkeit
- §
- Abs.
- Satz
- §
- Abs.
- InsO
- geschuldeten
- Zahlungen
- leistet
- Beschluss
- 13
- .
- Juni
- IX
- ZB
- .
- 20
- ;
- Urteil
- 13
- .
- März
- IX
- ZR
- .
- .
- Aufgabe
- Insolvenzverwalters
- ist
- auch
- Entgelt
- Nutzung
- Eigentum
- Schuldners
- stehenden
- Wohnung
- Masse
- einzuziehen
- .
- Nutzt
- Dritter
- Wohnung
- ist
- Schuldner
- gemäß
- §
- Abs.
- InsO
- verpflichtet
- Möglichkeit
- Einziehung
- Nutzungsentschädigung
- mitzuwirken
- .
- Bewohnt
- Schuldner
- hingegen
- Streitfall
- Wohnung
- selbst
- steht
- eigene
- Zahlungspflicht
- rechtsgrundlosen
- Nutzung
- Wohnung
- Rede
- Pflicht
- Insolvenzverwalter
- Geltendmachung
- Anspruchs
- unterstützen
- .
- Zahlungsverpflichtung
- Schuldners
- ergibt
- Bestimmungen
- Bürgerlichen
- Herausgabe
- ungerechtfertigten
- Bereicherung
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- vorausgesetzten
- Mitwirkungspflicht
- "
- Gesetz
- "
- AG
- Anmerkung
- Anm
- .
- 3
- ;
- AG
- 376
- ;
- vgl.
- auch
- f
- Anmerkung
- Kohte
- .
- Mitwirkungspflicht
- Schuldners
- §
- Abs.
- InsO
- soll
- Verwalter
- Ausführung
- Insolvenzverfahren
- obliegenden
- Aufgaben
- erleichtern
- .
- bezweckt
- hingegen
- Schuldner
- sonst
- drohenden
- Versagung
- Restschuldbefreiung
- drängen
- selbst
- gerichtete
- Ansprüche
- Insolvenzmasse
- erfüllen
- .
- Schuldner
- muss
- Möglichkeit
- haben
- Voraussetzungen
- Anspruchs
- Nutzungsentschädigung
- bestreiten
- Gefahr
- laufen
- Aussicht
- Restschuldbefreiung
- einzubüßen
- .
- Frage
- Insolvenzverwalter
- Schuldner
- Nutzungsentschädigung
- verlangen
- kann
- ist
- ordentlichen
- Verfahren
- Prozessgericht
- klären
- Vorfrage
- Entscheidung
- Antrag
- Versagung
- Restschuldbefreiung
- .
- Will
- Insolvenzverwalter
- Weg
- gehen
- steht
- frei
- Schuldner
- bereit
- ist
- Nutzungsentschädigung
- zahlen
- Räumung
- Wohnung
- aufzufordern
- anschließend
- Dritte
- vermieten
- so
- Nutzungswert
- Wohnung
- Masse
- ziehen
- können
- .
- Kommt
- Schuldner
- berechtigten
- Verlangen
- verletzt
- Insolvenzordnung
- ergebende
- Pflicht
- Masse
- gehörendes
- Vermögen
- Verwalter
- Verfügung
- stellen
- verwirklicht
- Versagungsgrund
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO.
- Verständnis
- trägt
- Anliegen
- Gesetzgebers
- Rechnung
- fallgruppenartige
- Beschreibung
- Gründe
- Vorliegen
- Erteilung
- Restschuldbefreiung
- Antrag
- Insolvenzgläubigers
- versagen
- ist
- Rechtssicherheit
- schaffen
- .
- Entscheidung
- befreiung
- soll
- weiten
- Ermessen
- Insolvenzgerichts
- überlassen
- sein
- .
- Schuldner
- Insolvenzgläubiger
- sollen
- vielmehr
- vorneherein
- wissen
- Bedingungen
- Privileg
- Restschuldbefreiung
- erteilt
- versagt
- werden
- kann
- Folgen
- bestimmter
- Verhaltensweisen
- erkennen
- vorausberechnen
- können
- BT-Drucks
- .
- S.
- ;
- Beschluss
- 8
- .
- Januar
- IX
- ZB
- .
- .
- 3
- .
- angefochtene
- Entscheidung
- stellt
- anderen
- Gründen
- richtig
- §
- Abs.
- .
- Versagung
- Restschuldbefreiung
- kann
- Versagungstatbestand
- Verschwendung
- Vermögen
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- gestützt
- werden
- .
- Weigerung
- Nutzungsentschädigung
- zahlen
- hat
- Schuldner
- Vermögen
- verschwendet
- .
- Versagungstatbestand
- Vermögensverschwendung
- zielt
- Befriedigung
- Gläubiger
- Verfügung
- stehende
- Vermögen
- Schuldners
- unangemessenen
- Verminderung
- Schuldner
- schützen
- hat
- Verhalten
- Schuldners
- Zeitpunkt
- Verfahrenseröffnung
- Auge
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- Verfahrenseröffnung
- geht
- Verfügungsbefugnis
- Insolvenzverwalter
- so
- regelmäßig
- mehr
- Verschwendung
- Vermögen
- Schuldner
- kommen
- kann
- 7
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- HK-InsO/Waltenberger
- 7
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Streitfall
- stand
- Substanz
- Wohnungseigentums
- Schuldners
- Verfahrenseröffnung
- Verwalter
- Verfügung
- .
- Verwalter
- Schuldner
- aufgefordert
- hat
- Wohnung
- räumen
- noch
- Schuldner
- Verlangen
- widersetzt
- hat
- hat
- Schuldner
- Masse
- auch
- Nutzungsrecht
- Wohnung
- entzogen
- .
- Allein
- Weigerung
- Nutzung
- erlangte
- Bereicherung
- herauszugeben
- stellt
- Verschwendung
- Gläubigern
- haftenden
- Vermögens
- Sinne
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- .
- .
- angefochtenen
- Entscheidungen
- waren
- aufzuheben
- .
- weiteren
- Feststellungen
- treffen
- sind
- Sache
- Endentscheidung
- reif
- ist
- hat
- Senat
- gemäß
- §
- Abs.
- entscheiden
- .
- Antrag
- weiteren
- Beteiligten
- Versagung
- Restschuldbefreiung
- ist
- abzulehnen
- .
- Kayser
- Grupp
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- Entscheidung
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