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- BESCHLUSS
- 1
- .
- August
- Insolvenzverfahren
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Dr.
- Grupp
- 1
- .
- August
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Beschluss
- 6
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 23
- .
- April
- wird
- Kosten
- Schuldners
- unzulässig
- verworfen
- .
- Gründe
- :
- "
- sofortige
- Beschwerde
- "
- Schuldners
- ist
- Rechtsbeschwerde
- auszulegen
- Sprachgebrauch
- Überprüfung
- Instanzenzug
- übergeordnete
- Gericht
- begehrt
- wird
- vgl.
- Beschluss
- 21
- .
- März
- IX
- ZB
- .
- bezieht
- zwar
- ausdrücklich
- Beschluss
- 28
- .
- Mai
- Gegenvorstellung
- Schuldners
- zurückgewiesen
- wurde
- .
- Begründung
- Rechtsbeschwerde
- zeigt
- jedoch
- Angriff
- Beschwerdeentscheidung
- 23
- .
- April
- verstehen
- ist
- .
- Rechtsbeschwerde
- ist
- unzulässig
- verwerfen
- statthaft
- ist
- .
- 27
- .
- Oktober
- wurde
- §
- InsO
- Möglichkeit
- Rechtsbeschwerde
- Insolvenzverfahren
- zulassungsfrei
- vorsah
- aufgehoben
- Gesetz
- Änderung
- §
- .
- .
- schwerde
- ist
- nur
- noch
- Falle
- Zulassung
- Beschwerdegericht
- statthaft
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- .
- ist
- Streitfall
- geschehen
- .
- Nichtzulassung
- Rechtsbeschwerde
- gibt
- anders
- Revision
- Nichtzulassungsbeschwerde
- Beschluss
- 16
- November
- IX
- ZA
- .
- Weg
- außerordentlichen
- Beschwerde
- ist
- eröffnet
- Beschluss
- 7
- .
- März
- IX
- ZB
- verfassungsrechtlich
- auch
- geboten
- vgl.
- BVerfGE
- .
- Rechtsbeschwerde
- ist
- überdies
- unzulässig
- Bundesgerichtshof
- zugelassenen
- Rechtsanwalt
- eingelegt
- worden
- ist
- InsO
- §
- Abs.
- Satz
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Kayser
- Grupp
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- Entscheidung
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