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- BESCHLUSS
- 13
- Juli
- Zwangsvollstreckungsverfahren
- Insolvenz
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- ja
- :
- ja
- InsO
- §
- ;
- ;
- §
- ;
- §
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- Vermögen
- Schuldners
- ist
- Pfändung
- mithaftender
- Mieten
- Pachten
- absonderungsberechtigte
- Grundpfandgläubiger
- mehr
- zulässig
- .
- Beschluss
- 13
- Juli
- IX
- ZB
- AG
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Raebel
- Dr.
- Dr.
- 13
- Juli
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Insolvenzverwalters
- wird
- Beschluss
- 4
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 19
- .
- Dezember
- aufgehoben
- .
- sofortige
- Beschwerde
- Gläubigerin
- Beschluss
- Amtsgerichts
- Vollstreckungsgericht
- 28
- .
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Kosten
- Rechtsmittelzüge
- hat
- Gläubigerin
- tragen
- .
- Gegenstandswert
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Gläubigerin
- hat
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- Vermögen
- Schuldners
- vollstreckbarer
- kunde
- über
- DM
- Zinsen
- Insolvenzverwalter
- erteilten
- Vollstreckungsklausel
- beantragt
- Ansprüche
- Schuldners
- Drittschuldnerin
- Höhe
- €
- Zinsen
- Höhe
- weiterer
- €
- pfänden
- Einziehung
- überweisen
- .
- Vollstreckungsgericht
- hat
- Antrag
- abgelehnt
- hiergegen
- erhobenen
- sofortigen
- Beschwerde
- abgeholfen
- .
- Landgericht
- hat
- Amtsgerichts
- aufgehoben
- angewiesen
- §
- InsO
- gestützten
- Bedenken
- beantragte
- Vollstreckungsmaßnahme
- abzustehen
- .
- zugelassenen
- Rechtsbeschwerde
- beantragt
- Insolvenzverwalter
- landgerichtliche
- Entscheidung
- aufzuheben
- .
- II
- .
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- Abs.
- Satz
- statthafte
- §
- Abs.
- auch
- Übrigen
- zulässige
- Rechtsbeschwerde
- ist
- begründet
- .
- Pfändung
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- Wirkung
- Insolvenzmasse
- fortbestehenden
- Mietforderungen
- losgelöst
- Absonderungsrecht
- Grundpfandgläubigerin
- steht
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- Vollstreckungsverbot
- §
- Abs.
- InsO
- .
- Bedenken
- Amtsgerichts
- beantragte
- Mietpfändung
- Absonderungsrecht
- Grundpfandgläubigerin
- treffen
- .
- Entscheidung
- ist
- wieder
- herzustellen
- .
- 1
- .
- §
- InsO
- ist
- bestimmt
- Gläubiger
- Recht
- Befriedigung
- unbeweglichen
- Gegenständen
- zusteht
- Maßgabe
- Gesetzes
- Zwangsversteigerung
- Zwangsverwaltung
- abgesonderten
- Befriedigung
- berechtigt
- sind
- .
- Wortlaut
- spricht
- pfandgläubiger
- Absonderungsrecht
- gemäß
- §
- §
- mithafteten
- Mieten
- Pachten
- noch
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- Vermögen
- Grundstückseigentümers
- Wege
- Forderungspfändung
- verfolgen
- können
- .
- wortgetreue
- Auslegung
- steht
- Einklang
- Vorrang
- Zwangsverwaltung
- Forderungspfändung
- §
- Abs.
- Satz
- Zwangsvollstreckung
- Grundpfandgläubigers
- mithaftende
- Mieten
- Pachten
- ergibt
- .
- Recht
- Grundpfandgläubigers
- Befriedigung
- Grundstück
- Gegenständen
- Recht
- §
- §
- erstreckt
- folgt
- §
- Abs.
- .
- Vorschrift
- §
- Abs.
- Satz
- entspricht
- nur
- Zwangsverwaltung
- Insolvenzbeschlag
- hypothekarisch
- mithaftender
- Mieten
- Pachten
- absonderungsberechtigter
- Grundpfandgläubiger
- überwindet
- .
- bloße
- Möglichkeit
- Zwangsvollstreckung
- bewegliche
- Vermögen
- Mieten
- Pachten
- hypothekarischen
- Haftungsverbund
- gewährt
- Grundpfandgläubigern
- Ansicht
- Rechtsbeschwerdeerwiderung
- noch
- eigenständiges
- Absonderungsrecht
- §
- Abs.
- InsO
- Anwendung
- §
- InsO
- verdrängen
- könnte
- .
- Bestätigt
- wird
- wortgetreue
- Auslegung
- §
- InsO
- insbesondere
- §
- Abs.
- InsO.
- Vorauspfändung
- Mieten
- §
- begründet
- spätestens
- Ablauf
- nächsten
- Eröffnung
- folgenden
- Kalendermonats
- Absonderungsrecht
- mehr
- .
- stellt
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- klar
- rechtsgeschäftliche
- Verfügungen
- gleichstehen
- Wege
- Zwangsvollstreckung
- erfolgt
- sind
- Begründung
- §
- Regierungsentwurfs
- Insolvenzordnung
- .
- S.
- .
- fällt
- jedenfalls
- Pfändung
- sung
- Forderung
- Vollstreckungsgläubiger
- Einziehung
- .
- Dann
- leuchtet
- hypothekarischen
- Haftungsverbund
- stehenden
- Mieten
- Pachten
- noch
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- Grundpfandgläubiger
- Pfändung
- Folge
- §
- beschlagnahmt
- werden
- könnten
- .
- Stimmen
- Schrifttums
- hier
- verfahrensgegenständliche
- Pfändung
- rechtlich
- billigen
- treten
- folgerichtig
- einschränkende
- Auslegung
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- vgl.
- HKInsO/Eickmann
- 4
- .
- Aufl
- .
- §
- .
- 10
- ;
- InsO
- .
- Aufl
- .
- .
- 8
- ;
- §
- Abs.
- gleichen
- Sinne
- 9
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- .
- spräche
- Pfandverstrickung
- aufrechtzuerhalten
- Gläubiger
- noch
- eröffneten
- Insolvenzverfahren
- herbeiführen
- kann
- .
- wird
- indes
- richtige
- Gesetzesverständnis
- Kopf
- gestellt
- zutreffend
- MünchKomm-InsO/Eckert
- §
- .
- .
- .
- deutet
- schon
- Gesetzesgeschichte
- :
- Gesetzgeber
- hat
- erweiternde
- Auslegung
- §
- Abs.
- Verfügungen
- einbezog
- Wege
- Zwangsvollstreckung
- erfolgten
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- übernommen
- Wirksamkeit
- Pfändungen
- aufrechtzuerhalten
- absonderungsberechtigte
- Grundpfandgläubiger
- Verfahrenseröffnung
- bewirkt
- haben
- .
- Gesetzesmaterialien
- enthalten
- gleichfalls
- Hinweis
- Ausnahme
- .
- Abgesehen
- stimmt
- wortgetreue
- Auslegung
- §
- Abs.
- InsO
- inhaltlich
- Fassung
- §
- InsO
- Pfändung
- mithaftender
- Mieten
- absonderungsberechtigten
- Grundpfandgläubiger
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- erwähnt
- .
- Mieteinzug
- Zwangsverwalter
- §
- kommt
- Verfügung
- Schuldners
- Wege
- Zwangsvollstreckung
- Betracht
- .
- Schuldner
- ist
- §
- Abs.
- §
- Verfügungszuständigkeit
- Mieterträge
- vollständig
- entzogen
- ;
- liegt
- Händen
- hoheitlich
- bestellten
- Zwangsverwalters
- .
- fehlt
- Voraussetzung
- zuließe
- Handlungen
- entsprechend
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- Schuldner
- zuzurechnen
- .
- Folglich
- ermöglicht
- §
- 153b
- Insolvenzverwalter
- nur
- Einstellung
- Zwangsverwaltung
- erwirken
- Fortsetzung
- wirtschaftlich
- sinnvolle
- Nutzung
- Insolvenzmasse
- wesentlich
- erschwert
- .
- 2
- .
- Wortlaut
- Zusammenhang
- Gesetzes
- gewonnene
- Auslegung
- §
- InsO
- Pfändung
- mithaftender
- Mieten
- gemäß
- §
- §
- Grundpfändgläubiger
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- Vermögen
- Schuldners
- unzulässig
- absonderungsberechtigte
- Gläubiger
- Weg
- Zwangsverwaltung
- verwiesen
- ist
- ebenso
- AG
- Kaiserslautern
- 636
- ;
- AG
- zustimmender
- Anmerkung
- Gundlach/Frenzel
- EWiR
- ;
- Tetzlaff
- ;
- Hofmann/Vendolsky
- ;
- .
- Traunstein
- ;
- ;
- ;
- 13
- .
- Bearb
- .
- §
- .
- 20
- ;
- Stöber
- Forderungspfändung
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- InsO
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- 25
- ;
- HmbKomm-Insolvenzrecht/Büchler
- §
- InsO
- .
- §
- InsO
- .
- .
- ;
- 4
- .
- Aufl
- .
- .
- entspricht
- auch
- Interessenlage
- .
- Amtsgerichte
- Kaiserslautern
- aaO
- haben
- zutreffend
- aufmerksam
- gemacht
- Durchsetzung
- Absonderungsrechts
- Grundpfandgläubigern
- §
- §
- mithaftenden
- Mieten
- Pachten
- Wege
- Forderungspfändung
- Insolvenzverwalter
- Lage
- brächte
- öffentlichen
- Lasten
- Grundeigentums
- laufenden
- Kosten
- Gebäudeinstandhaltung
- Gebäudeversicherung
- Masseverbindlichkeiten
- berichtigen
- .
- Deckung
- Ausgaben
- könnte
- Insolvenzverwalter
- Nutzungen
- Absonderungsgutes
- Umständen
- erlangen
- .
- Anders
- zahlungsfähigen
- Vollstreckungsschuldner
- benachteiligt
- Insolvenzeröffnung
- Pfändung
- bewirkte
- Mietenbeschlagnahme
- Seiten
- absonderungsberechtigter
- Grundpfandgläubiger
- Insolvenzgläubiger
- .
- Schon
- Insolvenzeröffnung
- dann
- noch
- zulässige
- Vorauspfändung
- Mietforderungen
- begründeten
- Absonderungsrecht
- §
- Abs.
- InsO
- versagt
- §
- Abs.
- InsO
- weitere
- Anerkennung
- .
- Gerade
- masseanreichernden
- allgemeinen
- Zielsetzung
- Insolvenzordnung
- würde
- zuwiderlaufen
- absonderungsberechtigte
- Grundpfandgläubiger
- hier
- §
- InsO
- bezeichneten
- Weg
- Zwangsverwaltung
- beschränkt
- bliebe
- .
- Zwangsverwaltung
- stellt
- Interesse
- Masseerhaltung
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- sicher
- Nutzungen
- Grundstücks
- öffentlichen
- Lasten
- Ausgaben
- Verwaltung
- vorweg
- bestritten
- werden
- .
- werden
- auch
- vorbezeichneten
- Kosten
- laufenden
- Unterhaltung
- Versicherung
- Grundstücks
- abgedeckt
- Insolvenzmasse
- beschwert
- .
- Grenzen
- abgesonderten
- Befriedigung
- zieht
- Insolvenzrecht
- Schutze
- Insolvenzgläubiger
- hier
- vornherein
- enger
- Rahmen
- Sachenrechts
- Rechts
- Einzelzwangsvollstreckung
- .
- ist
- auch
- sinnvoll
- ;
- Insolvenzverwalter
- hätte
- sonst
- nur
- Hand
- wäre
- sogar
- verpflichtet
- Pfändung
- mithaftender
- Mieten
- Grundpfandgläubiger
- Verfahren
- unverzüglich
- eigenen
- trag
- Zwangsverwaltung
- §
- InsO
- begegnen
- .
- Zwangsverwaltung
- geht
- §
- Abs.
- Satz
- ZPO
- Forderungspfändung
- .
- Pfändungsgläubiger
- kann
- Grundpfandrecht
- nur
- noch
- Zwangsverwaltungsbeschlag
- erlangte
- Pfändungspfandrecht
- geltend
- machen
- vgl.
- Schuschke/Walker
- Vollstreckung
- vorläufiger
- Rechtsschutz
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Möglichkeit
- Masse
- Genuss
- günstigeren
- Verteilungsregeln
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- bringen
- hat
- Recht
- hingewiesen
- .
- wäre
- sinnlos
- absonderungsberechtigten
- Grundpfandgläubigern
- abweichend
- Wortlaut
- §
- InsO
- Weg
- Zwangsvollstreckung
- mithaftenden
- Mieten
- Pachten
- eröffnen
- Insolvenzgläubigern
- empfindliche
- Nachteile
- bringt
- rechtlich
- ohnehin
- durchhalten
- lässt
- .
- 3
- .
- Entstehungsgeschichte
- stellt
- Wortlaut
- Zusammenhang
- Interessenwertung
- Gesetzes
- gebotene
- Auslegung
- absonderungsberechtigten
- Grundpfandgläubigern
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- Vermögen
- Schuldners
- Pfändung
- mithaftender
- Mieten
- Pachten
- versagen
- Frage
- .
- Begründung
- Bundesregierung
- §
- Entwurfes
- Insolvenzordnung
- aaO
- S.
- sollte
- §
- InsO
- Gesetz
- gewordenen
- Vorschrift
- engeren
- Wortlauts
- bereits
- §
- §
- Abs.
- VerglO
- enthaltenen
- Rechtsgrundsatz
- bleiben
- .
- Vorschrift
- §
- gewährte
- Absonderungsrecht
- unbeweglichen
- Gegenständen
- Recht
- Befriedigung
- zustand
- .
- §
- Abs.
- VerglO
- ergab
- .
- Wortlaut
- §
- setzte
- Gegensatz
- Nachfolgeregelung
- Grundpfandgläubiger
- mithaftende
- Mieten
- Pachten
- Wege
- ckung
- §
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- zugriff
- .
- Möglich
- blieb
- §
- Abs.
- Satz
- auch
- Forderungspfändung
- §
- §
- .
- Verfügte
- Gläubiger
- dinglichen
- Schuldtitel
- so
- nahm
- Pfändung
- Mieten
- auch
- §
- Beschlag
- .
- Ansicht
- Reichsgerichts
- Nr.
- sollte
- Grundpfandgläubiger
- Pfändung
- mithaftenden
- Mieten
- auch
- Eröffnung
- Konkurses
- Vermögen
- Schuldners
- berechtigt
- sein
- Vollstreckungsverbot
- §
- Abs.
- nur
- Konkursgläubiger
- richtete
- .
- Auslegung
- §
- war
- jedoch
- unumstritten
- .
- Anders
- hatte
- insbesondere
- vorher
- schon
- Reichsgericht
- selbst
- entschieden
- Zwangsverwaltung
- Konkurseröffnung
- einzig
- mögliche
- Form
- Beschlagnahme
- gemäß
- §
- §
- bezeichnet
- hatte
- vgl.
- .
- ist
- spätere
- Entscheidung
- Reichsgerichts
- eingegangen
- .
- hat
- auch
- §
- auseinandergesetzt
- Vorschrift
- Sinne
- verstanden
- werden
- konnte
- Wege
- Pfändung
- bewirkte
- Mietenbeschlagnahme
- Eröffnung
- Verfahrens
- Vermögen
- Eigentümers
- Konkursgläubigern
- unwirksam
- wurde
- .
- Ansatz
- §
- nur
- Zwangsvollstreckung
- unbewegliche
- Vermögen
- erfolgte
- Beschlagnahme
- Konkursgläubigern
- wirksam
- blieb
- ist
- zwar
- neuen
- Recht
- entfallen
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- Pfändung
- einbezieht
- .
- ist
- jedoch
- nunmehr
- Wortlaut
- §
- InsO
- enger
- gefasst
- zuvor
- §
- .
- Gesamtbetrachtung
- führt
- auch
- historische
- Auslegungsargument
- Rechtslage
- Insolvenzordnung
- habe
- Konkursordnung
- unverändert
- bleiben
- sollen
- Lösung
- Pfändung
- mithaftender
- Mieten
- Pachten
- absonderungsberechtigte
- Grundpfandgläubiger
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- Vermögen
- Schuldners
- zulässig
- anzusehen
- .
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- Raebel
- Dr.
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- M
- Entscheidung
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