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- BESCHLUSS
- ZB
- 22
- .
- September
- Insolvenzverfahren
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Kayser
- Richterin
- 22
- .
- September
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Beschluss
- 6
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 25
- .
- Juni
- .
- September
- wird
- Kosten
- Schuldnerin
- unzulässig
- verworfen
- .
- Gegenstandswert
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- beträgt
- €
- .
- Gründe
- :
- Rechtsbeschwerde
- ist
- statthaft
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- .
- V.m
- .
- InsO
- jedoch
- unzulässig
- .
- hat
- Rechtssache
- grundsätzliche
- Bedeutung
- noch
- erfordert
- Einheitlichkeit
- Rechtsprechung
- Fortbildung
- Rechts
- Entscheidung
- Rechtsbeschwerdegerichts
- §
- Abs.
- .
- Insolvenzantrag
- weiteren
- Beteiligten
- 26
- .
- März
- Bezug
- genommenen
- Anlagen
- sind
- Antragstellerin
- ersichtlich
- zusammen
- Antragsschrift
- allerdings
- Gesellschaften
- S.
- -Gruppe
- bezog
- Insolvenzgericht
- eingereicht
- worden
- .
- ergibt
- auch
- Schuldnerin
- bereits
- Verfahrenseröffnung
- Insolvenzantrag
- abgegebenen
- Stellungnahme
- 5
- .
- April
- Antragsschrift
- erwähnten
- Anlagen
- eingeht
- .
- weitere
- Aktenführung
- Insolvenzgericht
- erschwert
- worden
- ist
- Teil
- Eröffnungsverfahren
- anderes
- Insolvenzgericht
- örtlicher
- Zuständigkeit
- abzugeben
- war
- hat
- Einfluss
- Zulässigkeit
- Insolvenzantrags
- .
- steht
- Frage
- .
- Rechtsbeschwerde
- vermag
- auch
- aufzuzeigen
- Beschwerdeentscheidung
- Insolvenzgericht
- angenommenen
- Eröffnungsgrund
- Zahlungsunfähigkeit
- Begründung
- gebilligt
- hat
- Eingreifen
- Rechtsbeschwerdegerichts
- nötig
- macht
- .
- handelt
- insoweit
- Einzelfallentscheidung
- .
- Vorinstanzen
- durften
- Eintritt
- Zahlungsunfähigkeit
- eingeholten
- Gutachten
- Verbindung
- Angaben
- Schreiben
- Schuldnerin
- 11
- .
- Februar
- dort
- beigefügten
- Liquiditätsberechnungen
- entnehmen
- .
- Liquidität
- Schuldnerin
- Zeitpunkt
- Entscheidung
- Beschwerdegerichts
- 10
- .
- September
- verbessert
- haben
- könnte
- vgl.
- MünchKomm-InsO/
- Schmahl
- §
- .
- §
- .
- 78
- ;
- HK-InsO/Kirchhof
- 3
- .
- Aufl
- .
- §
- .
- fehlt
- Anhalt
- .
- Gehörsverstoß
- Beschwerdegericht
- Entscheidung
- Verfahrenseröffnung
- Insolvenzgericht
- bestätigen
- ursächlich
- geworden
- sein
- könnte
- ist
- ersichtlich
- .
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- .
- 24
- .
- Mai
- ZR
- Veröffentlichung
- vorgesehen
- ist
- Wochen
- beseitigenden
- Liquiditätslücke
- ners
- regelmäßig
- Zahlungsunfähigkeit
- auszugehen
- ausnahmsweise
- Sicherheit
- grenzender
- Wahrscheinlichkeit
- erwarten
- ist
- Liquiditätslücke
- demnächst
- vollständig
- fast
- vollständig
- beseitigt
- werden
- wird
- .
- war
- Schuldnerin
- angemeldeten
- zusätzlichen
- Liquiditätsbedarfs
- spätestens
- Zeitpunkt
- Fall
- Gläubigerbanken
- ausgereichten
- Kredite
- fristgerecht
- kündigen
- konnten
- .
- Zeitpunkt
- lag
- weit
- Entscheidung
- Beschwerdegericht
- .
- Rechtsbeschwerde
- übergangen
- gerügten
- alternativen
- Wege
- Liquiditätsbeschaffung
- vermögen
- ändern
- .
- Beschwerdegericht
- ausdrücklich
- auseinandersetzt
- kann
- entscheidungserheblichen
- Verfassungsverstoß
- begründen
- .
- weiteren
- Begründung
- wird
- abgesehen
- geeignet
- wäre
- Klärung
- Rechtsfragen
- grundsätzlicher
- Bedeutung
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- beizutragen
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Raebel
- Kayser
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