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- ZB
- BESCHLUSS
- 20
- .
- Dezember
- Gesamtvollstreckungsverfahren
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Kreft
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Kayser
- 20
- .
- Dezember
- beschlossen
- :
- außerordentliche
- Beschwerde
- Schuldnerin
- Beschluß
- 8
- .
- Zivilsenats
- Brandenburgischen
- Oberlandesgerichts
- 11
- .
- Oktober
- wird
- Kosten
- unzulässig
- verworfen
- .
- Streitwert
- Beschwerdeverfahren
- wird
- DM
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Entscheidungen
- Oberlandesgerichte
- ist
- grundsätzlich
- Beschwerde
- zulässig
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Auch
- außerordentliche
- Beschwerde
- greifbarer
- Gesetzeswidrigkeit
- ist
- gegeben
- .
- angefochtene
- Entscheidung
- verstößt
- Verfahrensgrundrechte
- .
- Insbesondere
- beruht
- Umstand
- Schuldnerin
- Verfahren
- außerordentlichen
- weiteren
- Beschwerde
- Gläubigerin
- gehört
- worden
- ist
- .
- lung/außerordentlichen
- Beschwerde
- 8
- November
- werden
- tatsächlicher
- noch
- rechtlicher
- Hinsicht
- Gesichtspunkte
- vorgetragen
- geeignet
- sind
- Entscheidung
- Oberlandesgerichts
- ernsthaft
- Frage
- stellen
- .
- übrigen
- ist
- Gehörverstoß
- sachliche
- Entscheidung
- Oberlandesgerichts
- Gegenvorstellung
- geheilt
- .
- Aufhebung
- Entscheidung
- Landgerichts
- Wege
- außerordentlichen
- weiteren
- Beschwerde
- ist
- zumindest
- vertretbar
- beruht
- Willkür
- .
- Kreft
- Fi-
- scher
- Kayser
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