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- BESCHLUSS
- 10
- .
- Januar
- Rechtsstreit
- ECLI
- :
- :
- BGH:2019:100119BIIIZR120.18.0
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 10
- .
- Januar
- Richter
- Richterinnen
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- beschlossen
- :
- Anhörungsrüge
- Klägers
- Senatsbeschluss
- 29
- November
- wird
- Kosten
- zurückgewiesen
- .
- Gründe
- :
- gemäß
- §
- 321a
- Abs.
- statthafte
- auch
- Übrigen
- zulässige
- Anhörungsrüge
- ist
- unbegründet
- .
- Senat
- hat
- Anspruch
- Klägers
- Gewährung
- rechtlichen
- Gehörs
- verletzt
- .
- hat
- Nichtzulassungsbeschwerde
- vorgetragenen
- Anhörungsrüge
- umfassten
- Angriffe
- Klägers
- angefochtenen
- Beschluss
- Berufungsgerichts
- vollem
- Umfang
- Kenntnis
- genommen
- geprüft
- ergeben
- .
- hat
- Gesichtspunkt
- Beanstandungen
- Nichtzulassungsbeschwerde
- sämtlich
- durchgreifend
- erachtet
- .
- Gericht
- andere
- Rechtsauffassung
- einnimmt
- Kläger
- wünscht
- stellt
- Verletzung
- Rechts
- Gewährung
- rechtlichen
- Gehörs
- vgl.
- BVerfGE
- 1
- .
- näheren
- Begründung
- Nichtzulassungsbeschwerde
- zurückweisenden
- Beschlusses
- hat
- Senat
- §
- Abs.
- Satz
- abgesehen
- .
- entsprechender
- Anwendung
- §
- Abs.
- Satz
- sieht
- Senat
- auch
- Verfahrensabschnitt
- weitergehenden
- Begründung
- vgl.
- Senat
- Beschluss
- 28
- Juli
- .
- Arend
- Liebert
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
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