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- BESCHLUSS
- ZB
- 11
- November
- Rechtsstreit
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 11
- November
- Vorsitzenden
- Richter
- Richter
- Dr.
- Dr.
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Antragstellerin
- Beschluß
- 13
- .
- Zivilsenats
- Brandenburgischen
- Oberlandesgerichts
- 26
- .
- Mai
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Kosten
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- hat
- Antragstellerin
- tragen
- .
- Streitwert
- :
- €
- Gründe
- :
- zulässige
- Rechtsbeschwerde
- Antragstellerin
- ist
- unbegründet
- .
- Rechtsweg
- ordentlichen
- Gerichten
- ist
- eröffnet
- .
- Antragstellerin
- vorgelegten
- eidesstattlichen
- Versicherungen
- noch
- sonstigen
- Vortrag
- ist
- entnehmen
- Vertretern
- Antragsgegners
- Einigung
- Darlehensvertrag
- erzielt
- worden
- wäre
- .
- fehlt
- Hinweis
- Einvernehmen
- Laufzeit
- Kündigungsmodalitäten
- Rückführung
- Darlehensvaluta
- .
- handelt
- zwar
- essentialia
- negotii
- Darlehensvertrages
- §
- .
- Jedoch
- war
- Abschluß
- besondere
- Vereinbarung
- jederzeit
- Ablauf
- Kündigungsfrist
- vollständig
- zurückzuzahlenden
- Darlehens
- Abs.
- Parteien
- ersichtlich
- beabsichtigt
- so
- ausgegangen
- werden
- kann
- Vertrag
- Abreden
- vorgenannten
- Punkte
- geschlossen
- werden
- sollte
- §
- Abs.
- .
- war
- zweigliedrigen
- Subventionsverfahren
- allenfalls
- erste
- öffentlich-rechtliche
- Stufe
- erreicht
- .
- näheren
- Begründung
- sieht
- Senat
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- .
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