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- ZB
- BESCHLUSS
- 6
- .
- Juni
- Rechtsstreit
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 6
- .
- Juni
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- behandelnde
- Einspruch
- Klägers
- Beschluß
- 15
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 20
- .
- März
- wird
- Kosten
- unzulässig
- verworfen
- .
- Antrag
- Klägers
- Beiordnung
- Notanwalts
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Wert
- Beschwerdegegenstandes
- :
- €
- Gründe
- :
- angefochtenen
- Beschluß
- gem.
- §
- Abs.
- Satz
- statthafte
- Rechtsbeschwerde
- ist
- unzulässig
- .
- Rechtsbeschwerde
- ist
- geboten
- Bundesgerichtshof
- zugelassenen
- Rechtsanwalt
- eingelegt
- worden
- .
- Voraussetzungen
- begehrte
- Bestellung
- Notanwalts
- liegen
- .
- Kläger
- beabsichtigte
- Rechtsverfolgung
- erscheint
- aussichtslos
- .
- Kostenentscheidung
- beruht
- §
- Abs.
- .
- Kapsa
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