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- BESCHLUSS
- ZR
- 6
- .
- Juni
- Rechtsstreit
- II
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 6
- .
- Juni
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Sunder
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Klägers
- Nichtzulassung
- Revision
- Zwischenurteil
- Urteil
- 5
- .
- Zivilsenats
- 30
- .
- März
- wird
- verworfen
- Zwischenurteil
- richtet
- .
- Übrigen
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Kläger
- trägt
- Kosten
- Beschwerdeverfahrens
- Nebenintervention
- Seite
- Beklagten
- verursachten
- Kosten
- .
- Streitwert
- :
- €
- Gründe
- :
- Beschwerde
- Nichtzulassung
- Revision
- ist
- statthaft
- Endurteil
- verbundene
- Zwischenurteil
- wendet
- Nebenintervention
- zulässig
- erachtet
- wurde
- .
- Auch
- Entscheidung
- Zulassung
- Nebenintervention
- Endurteil
- verbunden
- wird
- bleibt
- insoweit
- Zwischenurteil
- sofortige
- Beschwerde
- §
- Abs.
- Revision
- vgl.
- Beschluss
- 12
- .
- Juni
- ZB
- 2/89
- juris
- ;
- Urteil
- 10
- Juli
- .
- Übrigen
- ist
- Beschwerde
- Nichtzulassung
- Revision
- zurückzuweisen
- Gesetz
- §
- Abs.
- vorgesehenen
- Gründe
- vorliegt
- Senat
- Revision
- zulassen
- darf
- .
- Rechtsstreit
- Parteien
- hat
- grundsätzliche
- Bedeutung
- noch
- erfordert
- Entscheidung
- Revisionsgerichts
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- .
- Senat
- hat
- geprüft
- durchgreifend
- erachtet
- .
- weiteren
- Begründung
- wird
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- 2
- .
- abgesehen
- .
- Sunder
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- 06.05.2009
- OLG
- Frankfurt/Main
- Entscheidung
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