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- BESCHLUSS
- ZR
- 2
- .
- März
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- §
- §
- Abs.
- Nr.
- Greift
- Gesellschafter-Geschäftsführer
- GmbH
- Klage
- nur
- Beschluss
- Abberufung
- Geschäftsführer
- auch
- zusätzlich
- Beendigung
- Dienstverhältnisses
- so
- richtet
- Falle
- Rechtsmittels
- klageabweisendes
- Urteil
- Wert
- Beschwer
- ebenso
- Streitwert
- gemäß
- §
- Interesse
- weiterhin
- Geschäftsführer
- Gesellschaft
- sein
- Leitungsmacht
- Hand
- behalten
- .
- Abberufung
- Gesellschafter-Geschäftsführers
- Amt
- Geschäftsleiter
- stellt
- jedenfalls
- schwerer
- wiegenden
- Eingriff
- Rechte
- Ausschließung
- Gesellschafter
- .
- Insofern
- kann
- wirtschaftliche
- Wert
- Geschäftsanteils
- grundsätzlich
- geeignetes
- Kriterium
- Obergrenze
- Bemessung
- auch
- Wertes
- Beschwerdegegenstandes
- Rechtsstreit
- Abberufung
- herangezogen
- werden
- .
- Beschluss
- 2
- .
- März
- ZR
- OLG
- II
- .
- Zivilsenat
- hat
- 2
- .
- März
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Kraemer
- Dr.
- Dr.
- beschlossen
- :
- Wert
- Beschwer
- Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- übersteigt
- €
- .
- Gründe
- :
- Klage
- begehrt
- Kläger
- Beschluss
- Gesellschafterversammlung
- Beklagten
- 15
- .
- September
- sofortige
- Abberufung
- Geschäftsführer
- nichtig
- erklären
- .
- Stammkapital
- Beklagten
- €
- sind
- Kläger
- weiteren
- Gesellschafter
- Anteilen
- Höhe
- jeweils
- 8.400,00
- €
- beteiligt
- .
- Vorinstanzen
- haben
- Streitwert
- 8.400,00
- €
- festgesetzt
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Abänderung
- erstinstanzlichen
- Klage
- stattgebenden
- Urteils
- Klage
- abgewiesen
- Revision
- zugelassen
- .
- Nichtzulassungsbeschwerde
- erstrebt
- Kläger
- Wiederherstellung
- landgerichtlichen
- Urteils
- ;
- meint
- Beschwer
- angefochtene
- Urteil
- sei
- mindestens
- 200.000,00
- €
- bemessen
- Beklagte
- vorinstanzliche
- Wertbemessung
- 8.400,00
- €
- zutreffend
- hält
- .
- II
- .
- Wert
- Beschwer
- Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- übersteigt
- Ansicht
- Klägers
- §
- Nr.
- festgelegte
- Zulässigkeitsgrenze
- €
- .
- 1
- .
- vorliegenden
- Fall
- Streitgegenstand
- nur
- Abberufung
- Klägers
- Geschäftsführer
- auch
- zusätzlich
- Beendigung
- Geschäftsführer-Dienstverhältnisses
- ist
- richtet
- Wert
- Beschwer
- ebenso
- Streitwert
- gemäß
- §
- Interesse
- Klägers
- weiterhin
- Geschäftsführer
- Beklagten
- sein
- Leitungsmacht
- Beklagten
- Hand
- behalten
- vgl.
- Sen
- .
- .
- 28
- .
- Mai
- ;
- 22
- .
- Mai
- .
- Zugrundelegung
- Maßstabs
- ist
- Wert
- auch
- Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- insoweit
- Übereinstimmung
- Wertfestsetzungen
- Vorinstanzen
- Ermessensfehlgebrauch
- erkennen
- lassen
- Parteien
- Einlegung
- Nichtzulassungsbeschwerde
- auch
- streitig
- waren
- lediglich
- 8.400,00
- €
- bemessen
- .
- 2
- .
- Zwar
- haben
- Oberlandesgericht
- übereinstimmenden
- Wertfestsetzungen
- näher
- begründet
- ;
- jedoch
- liegt
- Wertbemessung
- Höhe
- Geschäftsanteilswerts
- nominal
- 8.400,00
- €
- offensichtlich
- nahe
- liegende
- Vergleichskriterium
- zugrunde
- Abberufung
- Klägers
- Geschäftsführer
- jedenfalls
- schwerer
- wiegenden
- Eingriff
- Rechte
- darstellt
- Ausschließung
- Gesellschafter
- .
- Insofern
- kann
- wirtschaftliche
- Wert
- betreffenden
- Geschäftsanteils
- grundsätzlich
- geeignetes
- Kriterium
- Obergrenze
- Wertbemessung
- auch
- Klage
- Gesellschafter-Geschäftsführers
- Abberufung
- Geschäftsführer
- herangezogen
- werden
- .
- haben
- bereits
- vorinstanzlichen
- Gerichte
- wirtschaftlichen
- Wert
- betreffenden
- Anteils
- Ermangelung
- abweichenden
- Sachvortrags
- Parteien
- Nennwert
- 8.400,00
- €
- Gegenstandswert
- Klage
- Abberufung
- Geschäftsführer
- festgesetzt
- .
- Entsprechend
- vorinstanzlichen
- Wertbemessungen
- beträgt
- auch
- Wert
- Beschwer
- Klägers
- Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- 8.400,00
- €
- .
- Wert
- Beschwer
- wirkt
- etwa
- zusätzlich
- werterhöhend
- Kläger
- nunmehr
- geltend
- macht
- Abberufung
- Geschäftsführer
- Beklagten
- "
- umfassende
- Mitwirkungsrechte
- "
- "
- GmbH
- Co.
- Komplementärin
- Beklagte
- ist
- verloren
- gingen
- .
- abgesehen
- Beklagten
- liegende
- Umstände
- handelt
- fungierte
- Beklagte
- unstreitig
- Unternehmensgegenstand
- Kommanditgesellschaft
- ausschließlich
- Komplementärin
- Kapitalund
- Ergebnisbeteiligung
- ;
- Gesellschafterstellung
- Klägers
- Beklagten
- blieb
- Übrigen
- uneingeschränkt
- bestehen
- .
- zusätzliche
- sichtigung
- Wertes
- Kommanditbeteiligung
- Klägers
- nunmehr
- mindestens
- 200.000,00
- €
- Ansatz
- bringen
- möchte
- ist
- Raum
- .
- Kraemer
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
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