|
|
- NAMEN
- ZR
- Verkündet
- :
- 22
- .
- März
- Justizangestellte
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- ja
- :
- ja
- EGGmbHG
- §
- Abs.
- ;
- GmbHG
- Abs.
- 30
- 31
- §
- Abs.
- EGGmbHG
- angeordnete
- rückwirkende
- Anwendung
- §
- Abs.
- GmbHG
- i.d
- .
- Gesetzes
- Modernisierung
- GmbH-Rechts
- Bekämpfung
- Missbräuchen
- 23
- .
- Oktober
- .
- S.
- begegnet
- durchgreifenden
- verfassungsrechtlichen
- Bedenken
- .
- Anrechnung
- Wertes
- verdeckt
- eingelegten
- Sache
- fortbestehende
- Bareinlageverpflichtung
- §
- Abs.
- Satz
- GmbHG
- darf
- Fall
- verdeckten
- gemischten
- Sacheinlage
- Lasten
- übrigen
- Gesellschaftsvermögens
- gehen
- .
- ist
- Anrechnung
- tatsächlichen
- Wert
- eingelegten
- Sache
- Betrag
- abzuziehen
- Gesellschaft
- Gesellschaftsvermögen
- Nominalbetrag
- Bareinlage
- Gegenleistung
- hier
- :
- Kaufpreis
- Lizenzen
- aufgewendet
- worden
- ist
- .
- Bestand
- entsteht
- Zeitpunkt
- verdeckten
- gemischten
- Sachkapitalerhöhung
- Unterbilanz
- war
- Gesellschaft
- sogar
- bilanziell
- überschuldet
- können
- Teil
- Gegenleistung
- Gesellschaft
- Nominalbetrag
- Bareinlage
- übersteigt
- §
- GmbHG
- Anwendung
- finden
- .
- Urteil
- 22
- .
- März
- ZR
- II
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofes
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 22
- .
- März
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Bender
- Recht
- erkannt
- :
- Revision
- Klägers
- wird
- Urteil
- 9
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 9
- .
- Januar
- aufgehoben
- .
- Sache
- wird
- neuen
- Verhandlung
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Revisionsverfahrens
- Berufungsgericht
- zurückverwiesen
- .
- Tatbestand
- :
- Beklagte
- war
- Alleingesellschafterin
- damals
- noch
- GmbH
- firmierenden
- GmbH
- künftig
- :
- .
- beabsichtigte
- Anfang
- Jahres
- Geschäftsanteil
- Zuge
- management
- buy-out
- "
- Geschäftsleitung
- Schuldnerin
- veräußern
- ihrerseits
- Schuldnerin
- Unterstützung
- W.
- mbH
- künftig
- :
- weiterführen
- wollte
- .
- 12
- .
- Februar
- stellte
- W.
- verschiedene
- Bedingungen
- Investition
- Schuldnerin
- .
- gleichen
- Tag
- fasste
- Beklagte
- Beschluss
- Millionen
- €
- Kapitalrücklage
- Schuldnerin
- einzuzahlen
- .
- "
- 14
- .
- Februar
- Schuldnerin
- Inhalt
- Wesentlichen
- Forderungen
- W.
- entsprach
- Grundlage
- weiteren
- Vorgehens
- machte
- führte
- Beklagte
- :
- "
- 3
- .
- Zwecke
- Übertragung
- Kaufobjektes
- gemeint
- :
- Vorbereitung
- Übernahme
- Geschäftsanteils
- Schuldnerin
- Geschäftsleitung
- wird
- …
- Beklagte
- folgende
- Maßnahmen
- treffen
- :
- Ablösung
- Bank-Darlehen
- Schuldnerin
- D.
- Bank
- bank
- Höhe
- insgesamt
- Euro
- 2.556.459,40
- [
- Beklagten
- gewährtes
- Gesellschaftsdarlehen
- ;
- Aufstockung
- Stammkapitals
- Schuldnerin
- Euro
- derzeit
- 260.758,86
- Euro
- Beklagte
- ;
- Einzahlung
- 3.000.000,00
- Euro
- Kapitalrücklage
- …
- Beklagte
- ;
- Verkauf
- Rechte
- Produkten
- 3.990.000,00
- Euro
- …
- Schuldnerin
- ;
- Übernahme
- laufenden
- Kosten
- Schuldnerin
- Monate
- Januar
- Februar
- Höhe
- 700.000,00
- Euro
- .
- Verrechnung
- erfolgt
- Grundlage
- bestehenden
- Dienstleistungsvertrages
- .
- Dienstleistungsvertrag
- wird
- gegenseitigen
- Einvernehmen
- beendet
- .
- Datum
- entstehen
- weitere
- gegenseitige
- Verpflichtungen
- Dienstleistungsvertrag
- .
- Zahlung
- erfolgt
- Tagen
- Rechnungslegung
- ;
- Verkauf
- Handelswaren
- Label
- tragen
- 18
- .
- Februar
- Transferpreis
- Auflistung
- Anlage
- .
- Zahlung
- erfolgt
- Tagen
- Lieferung
- Beurkundung
- Kaufvertrages
- ;
- 3.7
- Beklagte
- wird
- unmittelbar
- Inkrafttreten
- Kaufvertrages
- folgende
- Forderungen
- verzichten
- :
- Bestehendes
- Gesellschaftsdarlehen
- :
- Gesellschaftsdarlehen
- gem.
- Ziff
- .
- :
- Bestehende
- Forderungen
- …
- Schuldnerin
- :
- Verbindlichkeiten
- …
- Beklagten
- …
- Schuldnerin
- :
- 700.000,00
- Euro
- 2.556.459,40
- Euro
- 397.480,04
- Euro
- 459.940,14
- Euro
- Euro
- Bereits
- beglichene
- Forderungen
- Verbindlichkeiten
- werden
- entsprechend
- verrechnet
- …
- .
- "
- 19
- .
- Februar
- zahlte
- Beklagte
- debitorisches
- Konto
- Schuldnerin
- 739.241,14
- €
- Verwendungszweck
- "
- Aufstockung
- Stammkapital
- Mio.
- "
- weitere
- Millionen
- €
- Verwendungszweck
- "
- Einzahlung
- Kapitalrücklage
- "
- .
- 20./21
- .
- Februar
- schlossen
- Beklagte
- Schuldnerin
- Kaufvertrag
- Sachen
- Rechte
- Beklagten
- künftig
- :
- "
- Lizenzen
- "
- Nettokaufpreis
- Millionen
- €
- .
- Wert
- war
- Ende
- Bewertungsgutachten
- Auftrag
- Beklagten
- GmbH
- Grundlage
- Reproduktionskosten
- ermittelt
- worden
- .
- 24
- .
- Februar
- fasste
- Beklagte
- Beschluss
- Stammkapital
- Schuldnerin
- 739.241,14
- €
- Million
- €
- erhöhen
- .
- gleichen
- Tag
- überwies
- Schuldnerin
- Beklagten
- Millionen
- €
- Verwendungszweck
- "
- Kaufpreis
- Lizenzen
- "
- .
- Konto
- Schuldnerin
- schloss
- 24
- .
- Februar
- Minus
- .
- Beklagte
- erfüllte
- auch
- übrigen
- "
- übernommenen
- Verpflichtungen
- Schuldnerin
- veräußerte
- übertrug
- sodann
- 4
- .
- März
- Geschäftsanteil
- Million
- €
- €
- Wirkung
- 1
- .
- Januar
- "
- Geschäftsleitung
- Schuldnerin
- .
- Vermögen
- Schuldnerin
- wurde
- Antrag
- 11
- November
- 1
- .
- Januar
- Insolvenzverfahren
- eröffnet
- Kläger
- Insolvenzverwalter
- bestellt
- .
- Kläger
- hat
- Beklagte
- nochmalige
- Leistung
- Einlage
- Erstattung
- freie
- Kapitalrücklage
- geleisteten
- Zahlung
- §
- §
- GmbHG
- hilfsweise
- Gesichtspunkt
- Insolvenzanfechtung
- Höhe
- insgesamt
- €
- Anspruch
- genommen
- .
- hat
- u.a.
- behauptet
- Schuldnerin
- sei
- Ende
- überschuldet
- Lizenzen
- seien
- wertlos
- gewesen
- .
- Landgericht
- hat
- Klage
- abgewiesen
- Berufungsgericht
- hat
- Berufung
- Klägers
- zurückgewiesen
- .
- Hiergegen
- richtet
- Senat
- zugelassene
- Revision
- Klägers
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Revision
- Klägers
- hat
- Erfolg
- führt
- Aufhebung
- angefochtenen
- Urteils
- Zurückverweisung
- Sache
- Berufungsgericht
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Wesentlichen
- ausgeführt
- :
- nochmalige
- Zahlung
- 739.241,14
- €
- könne
- Kläger
- Grundsätzen
- Kapitalaufbringung
- beanspruchen
- gegenzurechnenden
- Leistungen
- Beklagten
- zusammengenommen
- Qualifikation
- Einlageleistung
- Beklagten
- verdeckte
- Sacheinlage
- ausschlössen
- .
- Zahlung
- weiteren
- Millionen
- €
- sei
- Umgehung
- Vorschriften
- Kapitalaufbringung
- auch
- eigenkapitalersetzende
- Leistung
- Beklagten
- .
- Ansprüche
- Klägers
- §
- §
- GmbHG
- kämen
- Betracht
- Vortrag
- Klägers
- Überschuldung
- Schuldnerin
- bereits
- Ende
- §
- Abs.
- zurückzuweisen
- sei
- .
- Ansprüche
- gesellschafterlicher
- Treuepflichtverletzung
- Insolvenzanfechtung
- bestünden
- .
- II
- .
- Beurteilung
- hält
- revisionsrechtlichen
- Nachprüfung
- stand
- .
- Rechtsfehlerhaft
- ist
- Annahme
- Berufungsgerichts
- Beklagte
- habe
- 24
- .
- Februar
- beschlossene
- Kapitalerhöhung
- versprochene
- Bareinlage
- geleistet
- .
- Berufungsgericht
- hat
- verkannt
- Beklagte
- Beschluss
- Umsetzung
- Gestalt
- Einzahlung
- beschlossenen
- Erhöhungsbetrages
- Vorhaben
- verdeckt
- hat
- Umgehung
- Sacheinlagevorschriften
- Lizenzen
- Schuldnerin
- einzubringen
- .
- 1
- .
- verdeckte
- Sacheinlage
- liegt
- gesetzlichen
- Regeln
- Sacheinlagen
- unterlaufen
- werden
- zwar
- Bareinlage
- beschlossen/vereinbart
- wird
- Gesellschaft
- aber
- wirtschaftlicher
- Betrachtung
- Einleger
- Zusammenhang
- Übernahme
- Einlage
- getroffenen
- Verwendungsabsprache
- Sachwert
- erhalten
- soll
- Senat
- .
- ;
- .
- ;
- .
- RHEINMÖVE
- ;
- .
- ;
- ;
- .
- ;
- ;
- Sen
- .
- .
- 1
- .
- Februar
- ZR
- .
- z
- .
- .
- ;
- 11
- .
- Februar
- ZR
- .
- .
- Senat
- entwickelte
- Definition
- verdeckten
- Sacheinlage
- hat
- Gesetzgeber
- Gesetz
- Modernisierung
- GmbH-Rechts
- Bekämpfung
- Missbräuchen
- 23
- .
- Oktober
- .
- S.
- übernommen
- Senat
- aaO
- ;
- Sen
- .
- .
- 1
- .
- Februar
- aaO
- ;
- Römermann/Wachter
- GmbH-Beratung
- S.
- 39
- ;
- Pentz
- GmbHR
- .
- EinPersonen-Gesellschaft
- tritt
- Stelle
- Verwendungsabsprache
- entsprechendes
- Vorhaben
- Alleingesellschafters
- Sen
- .
- .
- 11
- .
- Februar
- ZR
- .
- 12
- ;
- Pentz
- Festschrift
- S.
- f.
- .
- eingelegten
- Gegenstand
- vereinbarte
- Preis
- Betrag
- Einlageverpflichtung
- wesentlich
- übersteigt
- ändert
- Anwendung
- Sacheinlagen
- geltenden
- Regelungen
- gesamte
- Rechtsgeschäft
- Parteivereinbarung
- unteilbare
- Leistung
- Rede
- steht
- Senat
- aaO
- .
- RHEINMÖVE
- ;
- aaO
- .
- ;
- aaO
- .
- .
- 2
- .
- Gemessen
- lag
- hier
- verdeckte
- gemischte
- Sacheinlage
- .
- Vorhaben
- Beklagten
- Zuge
- Kapitalerhöhung
- war
- Ansicht
- Berufungsgerichts
- verdeckte
- Einbringen
- Sacheinlage
- gerichtet
- .
- Beklagte
- hat
- wirtschaftlich
- einheitlichen
- Vorgang
- Sacheinbringung
- rechtlich
- getrennte
- Geschäfte
- aufgeteilt
- Gesellschaft
- zwar
- formal
- Bargeld
- Einlage
- zugeführt
- jedoch
- Zusammenhang
- zweiten
- Rechtsgeschäft
- Zuführung
- Lizenzen
- zurückgewährt
- wurde
- ihrerseits
- vornherein
- Sacheinlage
- Gesellschaft
- eingebracht
- werden
- konnten
- mussten
- .
- ständigen
- Rechtsprechung
- Senats
- sind
- schuldrechtliche
- Absprachen
- Inferenten
- Gesellschaft
- Verwendung
- Einlagemittel
- Kapitalerhöhung
- Gesichtspunkt
- Kapitalaufbringung
- zwar
- grundsätzlich
- verboten
- dann
- schädlich
- bestimmt
- sind
- eingezahlten
- Mittel
- wieder
- Inferenten
- zurückfließen
- lassen
- Senat
- .
- ;
- .
- Feststellung
- schädlichen
- Rückfluss
- gerichteten
- Vorhabens
- unterliegt
- zwar
- tatrichterlicher
- Würdigung
- Senat
- .
- .
- ;
- Sen
- .
- .
- 11
- .
- Februar
- ZR
- .
- 11
- ;
- Sen
- .
- .
- 15
- .
- Oktober
- ZR
- .
- .
- tatrichterliche
- Würdigung
- Berufungsgerichts
- insbesondere
- Auffassung
- Ausführungen
- Beklagten
- "
- 14
- .
- Februar
- enge
- zeitliche
- Zusammenhang
- Leistung
- Einlage
- Kaufvertrag
- Lizenzen
- verbundenen
- Rückführung
- Einlagebetrages
- begründeten
- Anhaltspunkt
- verdeckte
- Sacheinlage
- sei
- vielmehr
- Hinblick
- "
- Vorgänge
- aufeinander
- bezogenen
- Gesamtheit
- "
- ausgeschlossen
- beruht
- jedoch
- Revision
- Recht
- rügt
- einerseits
- grundlegenden
- Verkennung
- Anforderungen
- gefestigten
- Senatsrechtsprechung
- unvollständigen
- Würdigung
- Sachvortrags
- Klägers
- .
- Wertung
- hat
- Berufungsgericht
- nur
- Widerspruch
- ständigen
- Rechtsprechung
- Senats
- gesetzt
- schon
- hier
- gegebene
- enge
- zeitliche
- Zusammenhang
- Einzahlung
- Einlagebetrages
- Rückfluss
- Geldes
- Vermutung
- begründet
- objektive
- Umgehung
- Sachkapitalaufbringungsregeln
- sei
- Anfang
- Aussicht
- genommen
- worden
- Senat
- .
- RHEINMÖVE
- ;
- .
- ;
- .
- Berufungsgericht
- hat
- verkannt
- bereits
- Inhalt
- "
- s.
- -9-
- .
- 2
- .
- Dezember
- ZR
- Umstand
- Beklagten
- Auftrag
- gegebenen
- gutachterlichen
- Stellungnahme
- GmbH
- 9
- .
- Dezember
- Beklagten
- Zeitpunkt
- geplant
- war
- Lizenzen
- damals
- Rahmen
- Veräußerung
- Mehrheitsbeteiligung
- Beklagten
- Wege
- Sachkapitalerhöhung
- Schuldnerin
- einzubringen
- Vorhaben
- Alleingesellschafterin
- Sinne
- verdeckten
- gemischten
- Sacheinlage
- eindeutig
- belegen
- .
- Anders
- Berufungsgericht
- gemeint
- hat
- kann
- verdeckte
- gemischte
- Sacheinlage
- folgende
- Nichterfüllung
- Bareinlageverpflichtung
- Zahlung
- 19
- .
- Februar
- weiteren
- Gesamtpaket
- versprochenen
- zeitlich
- 24
- .
- Februar
- auch
- tatsächlich
- geleisteten
- Zahlungen
- Beklagten
- verneint
- werden
- .
- Berufungsgericht
- hat
- nur
- verdeckte
- Sacheinlage
- gerichtete
- Vorhaben
- nachträglichen
- Tilgung
- Bareinlagepflicht
- vermischt
- .
- Feststellungen
- Berufungsgerichts
- ergeben
- Ansicht
- Revisionserwiderung
- auch
- nachträgliche
- Erfüllung
- Bareinlageverpflichtung
- .
- Rechtsprechung
- Senats
- ist
- zwar
- nachträgliche
- Erfüllung
- Einlageverbindlichkeit
- spätere
- Leistung
- möglich
- Senat
- ;
- .
- ;
- Sen
- .
- .
- 12
- .
- Juni
- .
- .
- setzt
- jedoch
- spätere
- Zuflüsse
- objektiv
- eindeutig
- mithin
- zweifelsfrei
- fortbestehenden
- Einlageverpflichtung
- zuordnen
- lassen
- Senat
- .
- ;
- Sen
- .
- .
- 15
- .
- Oktober
- ZR
- .
- ;
- .
- Gegenteil
- ist
- hier
- Fall
- .
- späteren
- Zahlungen
- klagten
- dienten
- verbundenen
- Berufungsgericht
- selbst
- festgestellten
- Tilgungsbestimmungen
- vielmehr
- eindeutig
- zweifelsfrei
- anderen
- Zwecken
- nachträglichen
- Erfüllung
- Bareinlagepflicht
- .
- 3
- .
- Berufungsgericht
- Unrecht
- Vorliegen
- verdeckten
- gemischten
- Sacheinlage
- verneint
- hat
- kommt
- mehr
- Berufungsurteil
- selbst
- zutreffender
- Ablehnung
- verdeckten
- Sacheinlage
- Aufhebung
- unterlegen
- hätte
- Berufungsgericht
- Revision
- Recht
- rügt
- Rechtsstandpunkt
- erforderliche
- Prüfung
- Wirksamkeit
- Einzahlung
- 19
- .
- Februar
- debitorisches
- Konto
- Schuldnerin
- Fassung
- Kapitalerhöhungsbeschlusses
- ebenfalls
- fehlerhaft
- unterlassen
- hat
- .
- B.
- Rechtsfehlers
- Verkennung
- verdeckten
- gemischten
- Sacheinlage
- unterliegt
- Berufungsurteil
- Höhe
- €
- Aufhebung
- §
- Abs.
- ;
- Sache
- ist
- Berufungsgericht
- zurückzuverweisen
- §
- Abs.
- .
- Senat
- kann
- selbst
- abschließend
- Sache
- entscheiden
- Erfolg
- Klage
- Zahlung
- versprochenen
- Bareinlage
- §
- Abs.
- GmbHG
- i.
- F.
- Gesetzes
- Modernisierung
- GmbH-Rechts
- Bekämpfung
- Missbräuchen
- 23
- .
- Oktober
- .
- S.
- Berufungsgericht
- festgestellten
- Wert
- verdeckt
- eingebrachten
- Lizenzen
- abhängt
- .
- 1
- .
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- Satz
- GmbHG
- §
- Abs.
- Inkrafttreten
- maßgeblichen
- Fassung
- ist
- Umgehung
- Sacheinlagevorschriften
- fortbestehende
- Bareinlagepflicht
- Beklagten
- §
- Abs.
- Satz
- Wert
- Lizenzen
- Abs.
- Satz
- GmbHG
- bezeichneten
- Zeitpunkt
- anzurechnen
- .
- §
- Abs.
- EGGmbHG
- angeordnete
- rückwirkende
- Anwendung
- §
- Abs.
- .
- Senat
- .
- bezieht
- auch
- Kapitalerhöhungen
- .
- 2
- .
- Senat
- vermag
- Überzeugung
- gewinnen
- §
- Abs.
- GmbHG
- angeordnete
- rückwirkende
- Anwendung
- §
- Abs.
- GmbHG
- Artikel
- Abs.
- Satz
- GG
- verfassungsrechtliche
- Rückwirkungsverbot
- verstößt
- .
- Abs.
- EGGmbHG
- berührt
- Schutzbereich
- Artikels
- Abs.
- Satz
- GG
- .
- Eigentum
- Sinne
- Artikels
- Abs.
- GG
- ist
- dingliche
- Recht
- Sache
- auch
- Forderung
- BVerfGE
- ;
- f.
- ;
- .
- Schutz
- Eigentumsgrundrechts
- fallen
- Bereich
- Privatrechts
- grundsätzlich
- vermögenswerten
- Rechte
- Berechtigten
- Rechtsordnung
- Weise
- zugeordnet
- sind
- verbundenen
- Befugnisse
- eigenverantwortlicher
- Entscheidung
- privaten
- Nutzen
- ausüben
- darf
- BVerfGE
- 258
- ;
- .
- Schutzbereich
- einbezogen
- sind
- Forderungen
- Zusammenhang
- verdeckten
- Sacheinlage
- Eigentum
- Inhaberschaft
- verdeckt
- eingebrachten
- Gegenstand
- .
- §
- Abs.
- EGGmbHG
- berührt
- wird
- hingegen
- aufschiebend
- bedingte
- prozessuale
- Erstattungsanspruch
- Leistung
- Bareinlage
- klagenden
- Gesellschaft
- Falle
- ursprünglichen
- Werthaltigkeit
- verdeckt
- eingebrachten
- Gegenstands
- .
- Gesellschaft
- kann
- Fällen
- weiter
- günstige
- Kostenfolge
- erreichen
- Rechtsstreit
- erledigt
- erklärt
- GmbH-Beratung
- S.
- 42
- ;
- Heckschen
- notariellen
- Praxis
- .
- ;
- Nagel/Meder
- f.
- ;
- Pentz
- GmbHR
- ;
- s.
- verfassungsrechtlichen
- Unbeachtlichkeit
- "
- Nebenfolge
- "
- auch
- BVerfGE
- .
- §
- Abs.
- stellt
- Enteignung
- greift
- Sinne
- Schrankenbestimmung
- Eigentum
- Gesellschaft
- Inferenten
- .
- §
- Abs.
- EGGmbHG
- folgt
- Enteignung
- Artikel
- Abs.
- GG
- Schrankenbestimmung
- Artikel
- Abs.
- Satz
- GG
- .
- Enteignung
- ist
- staatliche
- Zugriff
- Eigentum
- Einzelnen
- .
- Zweck
- ist
- vollständige
- partielle
- Entziehung
- konkreter
- subjektiver
- Artikel
- Abs.
- Satz
- GG
- gewährleisteter
- Rechtspositionen
- Erfüllung
- bestimmter
- öffentlicher
- Aufgaben
- gerichtet
- BVerfGE
- ;
- 1
- 27
- ;
- .
- geht
- Regelung
- §
- Abs.
- EGGmbHG
- rechtliche
- Korrektur
- Erwerbsvorgängen
- Ziel
- divergierende
- private
- Interessen
- Ausgleich
- bringen
- .
- §
- Abs.
- EGGmbHG
- verbundene
- Schrankenbestimmung
- wirkt
- Verhältnis
- Gesellschaft
- Inferenten
- .
- §
- Abs.
- EGGmbHG
- greift
- einerseits
- Einlageforderung
- Gesellschaft
- anordnet
- verdeckten
- Sacheinlagen
- 1
- November
- vereinbart
- durchgeführt
- worden
- sind
- altem
- Recht
- Unwirksamkeit
- Einbringung
- liegenden
- Geschäfte
- bestehenden
- Ansprüche
- noch
- rechtskräftig
- entschieden
- wirksame
- Vereinbarung
- getroffen
- worden
- ist
- Wert
- Sacheinlage
- Einlageforderung
- Gesellschaft
- anzurechnen
- ist
- .
- ergibt
- zwar
- Wortlaut
- §
- Abs.
- folgt
- aber
- Umstand
- §
- Abs.
- EGGmbHG
- gesamten
- §
- Abs.
- .
- auch
- §
- Abs.
- Satz
- GmbHG
- Bezug
- nimmt
- anders
- Sinne
- teleologischen
- verfassungskonformen
- Reduktion
- ;
- Heinze
- GmbHR
- ;
- Falle
- Zwischenverfügungen
- Dritten
- auch
- Pentz
- Festschrift
- S.
- .
- wird
- Gesellschaft
- altem
- Recht
- 1
- November
- bestehende
- Artikel
- Abs.
- GG
- geschützte
- Bareinlageforderung
- Umfang
- Werthaltigkeit
- eingebrachten
- Sacheinlage
- rückwirkend
- entzogen
- dahinstehen
- kann
- §
- Abs.
- .
- angeordnete
- Anrechnung
- dogmatisch
- einzuordnen
- ist
- .
- vernichtet
- §
- Abs.
- EGGmbHG
- Umfang
- Anrechnung
- §
- GmbHG
- resultierende
- Zinsforderung
- Rückwirkung
- §
- Abs.
- ;
- Bormann/Urlichs
- Römermann/Wachter
- GmbH-Beratung
- S.
- 41
- ;
- Fuchs
- 173
- ;
- Heckschen
- notariellen
- Praxis
- Rdn
- .
- .
- §
- Abs.
- EGGmbHG
- ordnet
- andererseits
- auch
- Wirksamkeit
- Überlassung
- verdeckten
- Sacheinlage
- gerichteten
- Verpflichtungsund
- Verfügungsgeschäfte
- tunc
- neu
- .
- Wirksamkeit
- anordnet
- greift
- bestehende
- Forderungen
- Gesellschaft
- Eigentums-)Rechte
- Inferenten
- Rückabwicklung
- altem
- Recht
- unwirksamen
- Rechtsgeschäfte
- .
- Wortlaut
- regelt
- §
- Abs.
- EGGmbHG
- zwar
- nur
- Rückwirkung
- gesellschaftsrechtlichen
- Erfüllungswirkung
- Einlageleistung
- .
- untrennbare
- Zusammenhang
- Schicksal
- Einlageforderung
- verdeckte
- Sacheinlage
- betreffenden
- Rechtsgeschäften
- erfordert
- aber
- §
- Abs.
- EGGmbHG
- entsprechend
- auszulegen
- Gesellschafter
- sonst
- Anrechnung
- "
- verbrauchte
- "
- Sacheinlage
- Abs.
- Satz
- 1
- .
- Alternative
- herausverlangen
- könnte
- ebenso
- Fn
- .
- .
- Gesetzgeber
- Anrechnung
- Wirksamkeit
- verdeckte
- Sacheinlage
- bezogenen
- Erfüllungsgeschäfte
- parallel
- behandelt
- sehen
- wollte
- folgt
- Gesetzgeber
- übernommen
- behandelnden
- Begründung
- Rechtsausschusses
- parallel
- §
- Abs.
- EGGmbHG
- gestalteten
- §
- Abs.
- EGAktG
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- §
- Abs.
- EGGmbHG
- verbundene
- Schrankenbestimmung
- ist
- gerechtfertigt
- .
- Allerdings
- genügt
- Rechtfertigung
- §
- Abs.
- EGGmbHG
- allein
- Behauptung
- Inkrafttreten
- geltende
- Recht
- sei
- unklar
- verworren
- gewesen
- .
- ging
- schon
- Gesetzgeber
- Gesetzes
- Änderung
- Gesetzes
- betreffend
- Gesellschaften
- beschränkter
- Haftung
- anderer
- handelsrechtlicher
- Vorschriften
- 4
- Juli
- .
- S.
- so
- richtig
- .
- Zwar
- wurde
- damaligen
- Regierungsentwurf
- enthaltene
- §
- Abs.
- Wesentlichen
- §
- Abs.
- AktG
- Inkrafttreten
- Gesetzes
- Umsetzung
- Aktionärsrechterichtlinie
- 30
- Juli
- .
- S.
- geltenden
- Fassung
- übereinstimmte
- Hinweis
- begründet
- wurde
- Gehalt
- entspreche
- "
- weitgehend
- Auslegung
- schon
- GmbH-Gesetz
- erfahren
- "
- habe
- BT-Drucks
- .
- S.
- GmbH-Gesetz
- übernommen
- .
- Rechtsausschuss
- Streichung
- zurückging
- begründete
- Beschlussempfehlung
- Bericht
- aber
- ausdrücklich
- sehe
- "
- gesetzliches
- Regelungsbedürfnis
- gemeint
- :
- Neuregelungen
- inhaltlich
- bereits
- weitgehend
- geltenden
- Recht
- "
- entsprächen
- BT-Drucks
- .
- 8/3908
- S.
- .
- Vorverständnis
- Gesetzgebers
- nahm
- Senat
- Grundsatzentscheidung
- 7
- Juli
- analogen
- Anwendung
- Abs.
- AktG
- .
- GmbH-Recht
- ausdrücklich
- Bezug
- .
- Rechtslage
- war
- vor
- Grundsatzentscheidung
- Senats
- Gesetzgeber
- richtig
- gesehen
- eindeutig
- .
- Fall
- liegt
- wesentlich
- anders
- Sachlage
- Inkrafttreten
- §
- §
- Gesetzes
- Änderung
- Ergänzung
- beurkundungsrechtlicher
- Vorschriften
- 20
- .
- Februar
- .
- S.
- Gesetzgeber
- gebilligt
- .
- großer
- Verunsicherung
- begleitete
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- korrigierte
- .
- verfassungsrechtlichen
- Rechtfertigung
- Abs.
- EGGmbHG
- genügt
- auch
- Hinweis
- Regelung
- sei
- großzügigeren
- Maßstab
- Änderung
- höchstrichterlichen
- Rechtsprechung
- gemessen
- unbedenklich
- so
- aber
- Wedemann
- GmbHR
- .
- 14
- ;
- Ansatz
- sympathisierend
- GmbHR
- f.
- ;
- ;
- Nagel/Meder
- .
- Abs.
- EGGmbHG
- unterliegt
- Prüfung
- Maßstab
- Eigentumsrecht
- eingreifenden
- Gesetzen
- Maßstab
- Änderung
- Rechtsprechung
- richtig
- 796
- ;
- Felke
- 17
- 19
- ;
- Pentz
- GmbHR
- .
- Selbst
- dann
- Fall
- ist
- Prämisse
- zuträfe
- Kernaussagen
- Behandlung
- verdeckter
- Sacheinlagen
- Recht
- GmbH
- "
- lediglich
- "
- Entscheidung
- Senats
- 7
- Juli
- .
- beruhten
- käme
- doch
- geänderten
- Gegenstand
- Rechtsprechung
- Senats
- ausschließlich
- ändernde
- Maßnahme
- zutreffend
- 796
- ;
- Fuchs
- .
- Insoweit
- gilt
- Prüfung
- Verfassungsmäßigkeit
- §
- Abs.
- Maßstab
- §
- Abs.
- EGAktG
- identischen
- Rückwirkungsfolgen
- §
- AktG
- anordnet
- .
- Übrigen
- schließen
- §
- Abs.
- .
- hier
- Verbindung
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- EGGmbHG
- lediglich
- bestimmte
- Interpretation
- fortbestehender
- Vorschriften
- Rechtsprechung
- ändern
- rückwirkend
- §
- Abs.
- Satz
- Abs.
- .
- angeordnete
- gesetzliche
- Rechtsfolge
- Bezug
- Bareinlageverpflichtung
- Felke
- 17
- .
- §
- Abs.
- EGGmbHG
- entspricht
- Gebot
- gerechten
- Interessenausgleichs
- Kriterien
- zulässigen
- Schrankenbestimmung
- Verhältnis
- Gesellschaft
- auch
- Inferenten
- .
- Inhalt
- Schranken
- Eigentums
- bestimmende
- Gesetzgeber
- genießt
- unbeschränkte
- Gestaltungsfreiheit
- BVerfGE
- ;
- .
- Vielmehr
- muss
- Verwirklichung
- Regelungsauftrags
- Anerkennung
- Privateigentums
- Artikel
- Abs.
- Satz
- GG
- beachten
- Einklang
- anderen
- Verfassungsnormen
- halten
- BVerfGE
- ;
- ;
- .
- ist
- Ermächtigung
- Schrankenbestimmung
- Gebrauch
- macht
- insbesondere
- verpflichtet
- Interessen
- Beteiligten
- gerechten
- Ausgleich
- ausgewogenes
- Verhältnis
- bringen
- BVerfGE
- ;
- .
- einseitige
- Bevorzugung
- Benachteiligung
- steht
- verfassungsrechtlichen
- Vorstellung
- sozialgebundenen
- Privateigentums
- Einklang
- BVerfGE
- 259
- ;
- 1
- .
- Anforderungen
- wird
- Regelung
- §
- Abs.
- gerecht
- .
- §
- Abs.
- Wirksamkeit
- verleiht
- fehlende
- rechtliche
- Anerkennung
- Sicht
- handelnden
- Personen
- erkennbar
- war
- schafft
- Rechtssicherheit
- so
- auch
- Begründung
- §
- Abs.
- EGAktG
- .
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- Umfang
- Werthaltigkeit
- Inferenten
- eingebrachten
- Sache
- zwar
- formelle
- präventiven
- Gläubigerschutz
- dienende
- Vorschriften
- Sachkapitalaufbringung
- -erhöhung
- verletzt
- sind
- Gesellschaft
- versprochenen
- Vermögenswert
- zugewandt
- erhalten
- hat
- musste
- Gesetzgeber
- Formverstoß
- Sachkapitalerhöhungsvorschriften
- weiterhin
- beigelegte
- Gewicht
- geben
- durfte
- maßgeblich
- erachten
- Gesellschaft
- tatsächlich
- Vermögenswert
- erhalten
- hat
- .
- bisherigen
- Rechtslage
- präventiven
- Schutz
- Bedeutung
- beimessen
- Formalverstoß
- mehr
- Unwirksamkeitsfolge
- Einbringung
- zugrunde
- liegenden
- Geschäfte
- knüpfen
- Gestalt
- Anrechnung
- tatsächliche
- Wertzuführung
- entscheidend
- halten
- wollte
- hat
- Gestaltungsbefugnis
- überschritten
- .
- §
- Abs.
- EGGmbHG
- verletzt
- auch
- Gewährleistungsbereich
- Artikels
- Abs.
- GG
- berücksichtigende
- Vertrauensschutzprinzip
- .
- enthält
- insbesondere
- verfassungsrechtlich
- unzulässige
- Rückwirkung
- .
- §
- Abs.
- EGGmbHG
- beinhaltet
- verfassungsrechtlich
- grundsätzlich
- zulässige
- unechte
- Rückwirkung
- tatbestandliche
- Rückanknüpfung
- .
- unechte
- Rückwirkung
- liegt
- Norm
- gegenwärtige
- noch
- abgeschlossene
- Sachverhalte
- Rechtsbeziehungen
- Zukunft
- einwirkt
- zugleich
- betroffene
- Rechtsposition
- nachträglich
- entwertet
- BVerfGE
- .
- Abs.
- EGGmbHG
- greift
- gegenwärtige
- noch
- abgeschlossene
- Sachverhalte
- Rechtsbeziehungen
- Beteiligten
- gewollte
- Unwirksamkeitsfolgen
- alten
- Rechts
- noch
- gelungene
- Kapitalaufbringung
- -erhöhung
- neu
- regelt
- .
- Bestimmung
- verfassungsrechtlichen
- Prüfungsmaßstabs
- Abgrenzung
- unechte
- echte
- Rückwirkung
- ist
- Vergangenheit
- abgeschlossenen
- Verfügungsgeschäfte
- abzustellen
- Wirksamkeit
- §
- Abs.
- EGGmbHG
- ebenso
- beeinflusst
- resultierenden
- Ansprüche
- .
- Abzustellen
- ist
- vielmehr
- Sinne
- Gesamtbetrachtung
- einheitlichen
- Lebenssachverhalt
- Kapitalaufbringung
- -erhöhung
- Einführung
- Anrechnungslösung
- §
- Abs.
- EGGmbHG
- erfassten
- Fällen
- fehlenden
- Erfüllungswirkung
- einzelnen
- Geschäfte
- abgeschlossen
- war
- so
- auch
- 17
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- ;
- Seibt
- 10
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- 8)
- .
- verfassungsrechtlichen
- Rechtfertigung
- §
- Abs.
- Regelung
- unechter
- Rückwirkung
- stehen
- Grundsatz
- Vertrauensschutzes
- Verhältnismäßigkeitsprinzip
- .
- Zwar
- können
- Grundsatz
- Vertrauensschutzes
- Verhältnismäßigkeitsprinzip
- Grenzen
- Zulässigkeit
- ergeben
- .
- Grenzen
- sind
- aber
- erst
- überschritten
- Gesetzgeber
- angeordnete
- unechte
- Rückwirkung
- Erreichung
- Gesetzeszwecks
- geeignet
- erforderlich
- ist
- Bestandsinteressen
- Betroffenen
- Veränderungsgründe
- Gesetzgebers
- überwiegen
- BVerfGE
- ;
- ;
- .
- Gesetzen
- unechter
- Rückwirkung
- tatbestandlicher
- Rückanknüpfung
- wird
- allgemeinen
- Grundsätzen
- Vertrauensschutzes
- Rechtssicherheit
- genereller
- Vorrang
- jeweils
- verfolgten
- gesetzgeberischen
- Anliegen
- eingeräumt
- .
- Gewährung
- vollständigen
- Schutzes
- Gunsten
- Fortbestehens
- bisherigen
- Rechtslage
- würde
- Gemeinwohl
- verpflichteten
- demokratischen
- Gesetzgeber
- wichtigen
- Bereichen
- lähmen
- Konflikt
- Verlässlichkeit
- Rechtsordnung
- Notwendigkeit
- Änderung
- mehr
- vertretbarer
- Weise
- Lasten
- Anpassungsfähigkeit
- Rechtsordnung
- lösen
- BVerfGE
- .
- muss
- Gesetzgeber
- möglich
- sein
- Normen
- auch
- erheblichem
- Umfang
- Vergangenheit
- liegende
- Tatbestände
- anknüpfen
- erlassen
- Änderung
- künftigen
- Rechtsfolgen
- Tatbestände
- veränderte
- Gegebenheiten
- reagieren
- BVerfGE
- .
- Gesetzgeber
- Anordnung
- unechten
- Rückwirkung
- gezogenen
- Grenzen
- sind
- hier
- eingehalten
- .
- rückwirkende
- Anrechnung
- Wertes
- verdeckt
- eingebrachten
- Sache
- Bareinlageforderung
- nachträgliche
- Anerkennung
- Einbringen
- Sacheinlage
- bezogenen
- Rechtsgeschäfte
- wird
- Vertrauensinvestition
- nachteilig
- beeinflusst
- .
- Fällen
- Unwirksamkeit
- schuldrechtlichen
- dinglichen
- Erfüllungsgeschäfts
- Gesellschaft
- noch
- Inferenten
- erkannt
- worden
- ist
- wird
- rückwirkende
- nung
- Rechtsgeschäfte
- Vertrauensinvestition
- nachteilig
- beeinflusst
- werden
- Beteiligten
- tatsächlich
- gewollte
- Rechtslage
- bereits
- eingetreten
- bewerteten
- Rechtsfolgen
- hergestellt
- .
- Auch
- Geltung
- neuen
- Rechtslage
- hätten
- Gesellschafter
- Inferent
- anders
- verhalten
- siehe
- vergleichbaren
- Konstellation
- vergleichbaren
- Überlegungen
- Entscheidung
- .
- Verfassungsmäßigkeit
- rückwirkenden
- Heilungsvorschriften
- Beurkundungsrecht
- .
- Haben
- hingegen
- Gesellschaft
- Inferent
- Unwirksamkeit
- Gewollten
- gewusst
- sind
- aber
- Weg
- gegangen
- verdienen
- erst
- recht
- Vertrauensschutz
- .
- besteht
- schützenswertes
- Vertrauen
- Scheitern
- Gewollten
- Sinne
- auch
- aaO
- ;
- .
- Anrechnungslösung
- ist
- auch
- geeignet
- erforderlich
- Gesetzgeber
- erstrebte
- Ziel
- Rechtssicherheit
- Zusammenhang
- Vergangenheit
- streitträchtigen
- zunehmend
- überschießend
- empfundenen
- Rechtsfolgen
- verdeckten
- Sacheinlage
- erreichen
- .
- Bestandsinteresse
- Inferenten
- Eigentum
- verdeckt
- eingebrachten
- Sache
- Inhaberschaft
- verdeckt
- eingebrachten
- Forderung
- behalten
- ist
- Grundsatz
- widersprüchlichen
- Verhaltens
- schutzwürdig
- .
- Bestandsinteresse
- Gesellschaft
- ungeschmälerten
- Erhalt
- Bareinlageforderung
- geht
- Interesse
- Gesetzgebers
- Vermeidung
- Rechtsstreitigkeiten
- Werthaltigkeit
- Gesellschaftsvermögens
- Gründung
- Kapitalerhöhung
- .
- schützenswerte
- Bestandsinteresse
- Gesellschaft
- Erhalt
- Vermögens
- ist
- Rechtsänderung
- berührt
- verdeckte
- Leistung
- nur
- Umfang
- angerechnet
- wird
- Gesellschaft
- ursprünglich
- werthaltiger
- Gegenstand
- zugeführt
- wurde
- .
- ganz
- teilweise
- fehlender
- Werthaltigkeit
- eingebrachten
- Sache
- besteht
- Bareinlageforderung
- ganz
- teilweise
- .
- Schutz
- Gesamtvermögens
- Gesellschaft
- können
- auch
- Insolvenzverwalter
- stehende
- Gläubigergemeinschaft
- beanspruchen
- Gesellschaft
- abgelösten
- weiterreichenden
- Vertrauensschutz
- genießen
- .
- Bestandsinteresse
- Gesellschaft
- überwiegendes
- Bestandsinteresse
- kommt
- .
- Berufungsurteil
- unterliegt
- weiter
- Aufhebung
- Zurückverweisung
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- Berufungsgericht
- Abweisung
- Klage
- Zahlung
- weiteren
- Millionen
- €
- Landgericht
- bestätigt
- hat
- .
- Auch
- insoweit
- ist
- Sache
- hinreichender
- Feststellungen
- Berufungsgerichts
- Endentscheidung
- reif
- .
- 1
- .
- Noch
- richtig
- ist
- Berufungsgericht
- ausgegangen
- Kläger
- Beklagte
- Gesichtspunkt
- Kapitalaufbringung
- Anspruch
- Zahlung
- übernommene
- Bareinlagepflicht
- Höhe
- €
- übersteigenden
- Betrages
- weiteren
- Millionen
- €
- zusteht
- .
- Zahlung
- Millionen
- €
- handelte
- Zuzahlung
- Beklagten
- Sinne
- §
- Abs.
- Nr.
- .
- Übernahme
- Zuzahlung
- steht
- Übernahme
- Bareinlagepflicht
- auch
- dann
- gleich
- Zuzahlung
- Einbringung
- verdeckten
- gemischten
- Sacheinlage
- verwendet
- wird
- ansonsten
- Grenze
- Handelsregister
- verlautbarenden
- Interesse
- Gesellschaftsgläubiger
- besonderen
- Schutzvorschriften
- unterworfenen
- Stammkapital
- sonstigen
- Leistungen
- Gesellschafter
- verwischt
- würde
- ;
- Sen
- .
- .
- 15
- .
- Oktober
- 26
- 27
- ;
- ;
- .
- Regelungen
- Kapitalaufbringung
- sichern
- Handelsregister
- verlautbarte
- Stammkapital
- .
- Nur
- Umfang
- Verlautbarung
- besteht
- schutzwürdiges
- Interesse
- Gläubiger
- Gesellschaft
- realen
- Kapitalaufbringung
- .
- gilt
- hier
- Leistung
- Sinne
- §
- Abs.
- Nr.
- gekennzeichnet
- ist
- unabhängig
- Konten
- Gesellschaft
- Zuzahlungen
- verbucht
- werden
- .
- 2
- .
- Auch
- Grundlage
- nunmehr
- geltenden
- Rechts
- hat
- aber
- schon
- altem
- Recht
- rechtsfehlerhaft
- begründete
- Annahme
- Berufungsgerichts
- Bestand
- Kläger
- stehe
- Beklagte
- Anspruch
- §
- GmbHG
- Zahlung
- weiteren
- Millionen
- €
- .
- Vielmehr
- gebietet
- Grundsatz
- Kapitalschutzes
- Gesellschaft
- Anwendung
- §
- §
- GmbHG
- Nominalwert
- Kapitalerhöhung
- übersteigenden
- Teil
- Kaufpreises
- Lizenzen
- Millionen
- €
- ./.
- Kapitalerhöhung
- entfallenden
- 739.241,14
- €
- Kläger
- eingeklagt
- Millionen
- €
- Schuldnerin
- Betrag
- Einlageleistung
- hinaus
- übrigen
- Vermögen
- Beklagte
- ausgezahlt
- hat
- .
- Insofern
- gilt
- Grundlage
- neuen
- Rechts
- Austauschgeschäften
- Gesellschaft
- Gesellschafter
- .
- Sacheinlage
- verdeckenden
- Rechtsgeschäfte
- §
- Abs.
- Satz
- GmbHG
- mehr
- unwirksam
- sind
- Folge
- Kapitalschutz
- Gesellschaft
- bislang
- gewährleistenden
- Vorschriften
- §
- mehr
- eingreifen
- muss
- Vermeidung
- sonst
- eintretenden
- Schutzlücke
- Gesellschaftsvermögen
- Anwendung
- Leben
- getretene
- GmbH
- selbstverständlich
- geltenden
- §
- §
- GmbHG
- zurückgegriffen
- werden
- .
- Schutzlücke
- besteht
- dann
- Unterbilanz
- gar
- bilanziellen
- Überschuldung
- Gesellschaft
- Gesellschaftsvermögen
- Zusammenhang
- verdeckten
- Sacheinlage
- weiter
- gemindert
- wird
- Wert
- eingelegten
- Sache
- nur
- Bareinlageforderung
- Wege
- Anrechnung
- deckt
- s.
- unten
- auch
- Gesellschaftsvermögen
- zusätzlich
- erbrachten
- Gegenleistung
- hier
- :
- €
- wertmäßig
- ganz
- teilweise
- entspricht
- .
- Fall
- hat
- Inferent
- erbrachte
- Gegenleistung
- Gesellschaft
- zulasten
- Gesellschaftsvermögens
- zulasten
- Gesellschaftsgläubiger
- Vorteil
- erlangt
- mehr
- §
- §
- Erfüllung
- Voraussetzungen
- Vorschriften
- §
- GmbHG
- Gesellschaftsvermögen
- zurückerstatten
- muss
- Sinne
- schon
- Senat
- Bezugnahme
- .
- Prüfung
- Anspruchs
- Klägers
- §
- GmbHG
- steht
- Berufungsgericht
- Vortrag
- Klägers
- Überschuldung
- Schuldnerin
- Ende
- §
- Abs.
- zurückgewiesen
- hat
- .
- Unrecht
- zurückgewiesenen
- Vortrag
- kam
- Zeitpunkt
- Entscheidung
- Berufungsgerichts
- Grundlage
- damals
- geltenden
- Rechts
- Ansprüche
- §
- §
- GmbHG
- Ansprüchen
- Klägers
- §
- Betracht
- kamen
- Senat
- Tz
- .
- f.
- ;
- .
- ;
- .
- Unabhängig
- ist
- auch
- Zusammenhang
- neue
- Rechtslage
- Blick
- nehmen
- .
- Ist
- hier
- Revisionsverfahrens
- eingetretene
- Rechtsänderung
- Entscheidung
- berücksichtigen
- sind
- neue
- Tatsachen
- veränderten
- Rechts
- dungserheblich
- geworden
- sind
- sogar
- Revisionsrechtszug
- beachten
- .
- 3
- .
- Dezember
- .
- m.w
- .
- .
- .
- gilt
- dann
- aber
- Berufungsinstanz
- vorgetragene
- Tatsachen
- erst
- Rechtsänderung
- erheblich
- werden
- .
- Klageabweisung
- .
- .
- Millionen
- €
- bestätigende
- Berufungsurteil
- hat
- Bestand
- .
- Zahlung
- Nominalwert
- Kapitalerhöhung
- übersteigenden
- Teils
- Kaufpreises
- Beklagte
- lag
- revisionsrechtlich
- bilanziellen
- Überschuldung
- Schuldnerin
- Zeitpunkt
- Zahlung
- Kaufpreises
- auch
- Wertlosigkeit
- Lizenzen
- auszugehen
- ist
- Leistung
- Auszahlungsverbot
- §
- Abs.
- verstieß
- .
- §
- Abs.
- GmbHG
- darf
- Erhaltung
- Stammkapitals
- erforderliche
- Vermögen
- Gesellschaft
- Gesellschafter
- ausgezahlt
- werden
- .
- Sinn
- Zweck
- Kapitalerhaltungsregeln
- gilt
- Auszahlungsverbot
- erst
- recht
- Leistung
- Gesellschafter
- bilanziellen
- Überschuldung
- führt
- bilanzielle
- Überschuldung
- vergrößert
- Senat
- 331
- ;
- Urt
- .
- 5
- .
- Februar
- 453
- ;
- Goette
- GmbH
- 2
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- .
- .
- Sache
- ist
- Berufungsgericht
- zurückzuverweisen
- Abs.
- ggf.
- ergänzendem
- Sachvortrag
- Parteien
- Beweiserhebung
- nunmehr
- noch
- erforderlichen
- Feststellungen
- treffen
- kann
- .
- weitere
- Behandlung
- Sache
- Berufungsgericht
- weist
- Senat
- Folgendes
- :
- 1
- .
- §
- §
- Abs.
- Abs.
- GmbHG
- ist
- Wert
- verdeckt
- eingebrachten
- Sache
- hier
- Wert
- verdeckt
- eingebrachten
- Lizenzen
- Forderung
- Klägers
- Beklagte
- anzurechnen
- .
- Berufungsgericht
- wird
- Wert
- eingebrachten
- Lizenzen
- Feststellungen
- treffen
- haben
- jedenfalls
- Anrechnung
- §
- Abs.
- GmbHG
- geht
- Zeitpunkt
- Anmeldung
- Kapitalerhöhung
- Eintragung
- Handelsregister
- später
- Zeitpunkt
- Überlassung
- beziehen
- haben
- .
- Sollte
- Berufungsgericht
- Beweiserhebung
- Überzeugung
- gewinnen
- Lizenzen
- zwar
- Kläger
- behauptet
- wertlos
- sind
- Kaufpreis
- entsprechenden
- Wert
- Millionen
- €
- erreichen
- wird
- berücksichtigen
- haben
- Anrechnung
- §
- §
- Abs.
- Abs.
- GmbHG
- Grundsatzes
- realen
- Kapitalaufbringung
- zulasten
- übrigen
- Gesellschaftsvermögens
- Schuldnerin
- gehen
- darf
- .
- bedeutet
- Anrechnung
- ermittelten
- tatsächlichen
- Wert
- Lizenzen
- Betrag
- abzuziehen
- ist
- Schuldnerin
- Nominalwert
- Bareinlage
- Kaufpreis
- Lizenzen
- entrichtet
- wurde
- hier
- also
- Betrag
- s.
- 17
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- 77
- ;
- Veil
- 10
- .
- Aufl
- .
- §
- Nachtrag
- Rdn
- .
- .
- .
- .
- .
- ;
- Veil/Werner
- GmbHR
- ;
- Römermann/Wachter
- GmbHBeratung
- S.
- 40
- ;
- Handbuch
- GmbH-Recht
- Kap
- .
- Rdn
- .
- .
- ;
- .
- Hueck/Fastrich
- 19
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- .
- Anrechnung
- Bareinlageforderung
- findet
- erst
- dann
- Lizenzen
- höheren
- Wert
- haben
- Bareinlageforderung
- übersteigenden
- Kaufpreisanteil
- hier
- also
- Betrag
- .
- 2
- .
- Prüfung
- Ansprüchen
- Klägers
- §
- §
- GmbHG
- wird
- Berufungsgericht
- beachten
- haben
- verbotene
- Auszahlung
- Sinne
- §
- Abs.
- GmbHG
- lediglich
- Nominalwert
- Kapitalerhöhung
- übersteigende
- Teil
- Kaufpreises
- Lizenzen
- €
- Betracht
- kommt
- .
- Beklagten
- Vorgriff
- verdeckte
- Sachkapitalerhöhung
- Schuldnerin
- geleistete
- Betrag
- 739.241,14
- €
- hat
- insoweit
- Betracht
- bleiben
- .
- Würde
- anders
- sehen
- müsste
- Inferent
- übrigen
- Voraussetzungen
- §
- §
- GmbHG
- insoweit
- erfüllt
- unterstellt
- Einlageforderung
- Ergebnis
- zweimal
- leisten
- .
- früheren
- Rechtslage
- wirtschaftlich
- entsprechende
- unbefriedigend
- überschießend
- empfundene
- Ergebnis
- wollte
- Gesetzgeber
- Neufassung
- §
- Abs.
- GmbHG
- gerade
- beseitigen
- .
- Ansprüche
- §
- §
- GmbHG
- kommen
- nur
- insoweit
- Betracht
- Kläger
- weitere
- Millionen
- €
- geltend
- macht
- .
- Umfang
- Kläger
- Beklagte
- §
- GmbHG
- Zahlung
- Anspruch
- nehmen
- kann
- hängt
- einerseits
- Berufungsgericht
- ermittelnden
- Wert
- Lizenzen
- andererseits
- Berufungsgericht
- aufzuklärenden
- Ausmaß
- Auszahlung
- verursachten
- vertieften
- bilanziellen
- Überschuldung
- Schuldnerin
- .
- Sollte
- Berufungsgericht
- Wert
- Lizenzen
- Höhe
- Millionen
- €
- ermitteln
- scheiden
- Ansprüche
- Klägers
- §
- GmbHG
- dann
- bezogen
- Gesichtspunkt
- Kapitalerhaltung
- potentiell
- schädliche
- Teilauszahlung
- Höhe
- €
- lediglich
- bilanzneutraler
- Aktiventausch
- vorgelegen
- hat
- Senat
- .
- .
- gilt
- Berufungsgericht
- Wert
- Mio.
- €
- €
- feststellt
- .
- Dann
- besteht
- Höhe
- Differenz
- Bareinlageanspruch
- .
- Ausgleich
- §
- §
- GmbHG
- besteht
- insoweit
- Bedürfnis
- .
- Sollte
- Berufungsgericht
- Wert
- Lizenzen
- ermitteln
- Gesichtspunkt
- Kapitalerhaltung
- potentiell
- schädlichen
- Kaufpreisanteil
- €
- unterschreitet
- wird
- Nachweis
- sonstigen
- Voraussetzungen
- §
- §
- GmbHG
- geführt
- unterstellt
- Austauschgeschäften
- grundsätzlich
- auch
- Umfang
- nur
- teilweisen
- Wertäquivalenz
- gebotenen
- bilanziellen
- Betrachtungsweise
- Richtung
- bereits
- Sen
- .
- .
- 15
- .
- Juni
- ;
- GmbH
- 2
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- ;
- 4
- .
- Aufl
- .
- .
- S.
- f.
- ;
- Westermann
- 10
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- 2
- ;
- anders
- Roth/Altmeppen
- GmbHG
- 6
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- §
- Rdn
- .
- ermittelten
- tatsächlichen
- Wert
- Lizenzen
- Betrag
- .
- .
- €
- abzuziehen
- haben
- .
- Nur
- Höhe
- Differenz
- kann
- schädliche
- Auszahlung
- Sinne
- §
- Abs.
- GmbHG
- vorliegen
- .
- Fall
- kann
- Kläger
- Beklagten
- §
- §
- GmbHG
- mehr
- verlangen
- Beseitigung
- bilanziellen
- Überschuldung
- verlautbarten
- Stammkapital
- Stand
- Kapitalerhöhung
- entsprechenden
- Betrages
- .
- 3
- .
- Sollte
- Berufungsgericht
- Ansprüche
- Klägers
- Kapitalaufbringung
- Kapitalerhaltung
- erneut
- verneinen
- wird
- ergänzend
- getroffenen
- Feststellungen
- Berechtigung
- Klageforderung
- erneut
- Kläger
- weiter
- geltend
- gemachten
- Gesichtspunkt
- Insolvenzanfechtung
- prüfen
- haben
- .
- Bender
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- 29.05.2007
- Entscheidung
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