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- NAMEN
- Verkündet
- :
- 28
- .
- April
- Justizangestellte
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- GmbHG
- ;
- InsO
- Abs.
- Wirkung
- eigenkapitalersetzenden
- Gebrauchsüberlassung
- nämlich
- Gesellschaft
- Falle
- Insolvenz
- Insolvenzverwalter
- Grundstück
- unentgeltlich
- nutzen
- darf
- endet
- Vermögen
- vermietenden
- Gesellschafters
- Insolvenzverfahren
- eröffnet
- wird
- §
- Abs.
- InsO
- spätestens
- Ablauf
- Insolvenzeröffnung
- nachfolgenden
- Kalendermonats
- Fortführung
- .
- ;
- Klarstellung
- Sen
- .
- .
- 28
- .
- Februar
- .
- .
- Urteil
- 28
- .
- April
- OLG
- II
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofes
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 28
- .
- April
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Kraemer
- Caliebe
- Dr.
- Recht
- erkannt
- :
- Revision
- Beklagten
- Urteil
- 3
- .
- Zivilsenats
- Brandenburgischen
- Oberlandesgerichts
- 12
- Juli
- wird
- Kosten
- zurückgewiesen
- .
- Tatbestand
- :
- S.
- 2
- .
- März
- S.
- vermietete
- schriftlichem
- Mietvertrag
- GmbH
- alleinige
- Gesellschafterin
- schäftsführerin
- war
- Eigentum
- stehende
- Büroflächen
- Lagerräume
- monatliche
- Nettokaltmiete
- 3.500,00
- DM
- zzgl.
- Mehrwertsteuer
- .
- Vermögen
- Mieterin
- GmbH
- hat
- Amtsgericht
- 1
- .
- August
- Insolvenzverfahren
- eröffnet
- Beklagten
- Insolvenzverwalter
- bestellt
- .
- Vermögen
- Vermieterin
- S.
- wurde
- 1
- .
- Januar
- Insolvenzverfahren
- Einsetzung
- Klägers
- Verwalter
- eröffnet
- .
- Kläger
- hat
- Beklagten
- rückständige
- Miete
- Monate
- Januar
- April
- verlangt
- .
- Beklagte
- Mietverhältnis
- Schreiben
- 27
- .
- Dezember
- gekündigt
- hat
- hat
- behauptet
- habe
- Mieträume
- einvernehmlich
- 31
- .
- Januar
- Kläger
- zurückgeben
- lassen
- 7
- .
- Februar
- F.
- S.
- GmbH
- weiter
- vermietet
- habe
- .
- tervermietung
- habe
- Kläger
- Gebrauchsüberlassungspflicht
- genügen
- können
- so
- Mietzinszahlung
- frei
- sei
- .
- hat
- Beklagte
- Mietzinsforderungen
- Klägers
- Einrede
- eigenkapitalersetzenden
- Nutzungsüberlassung
- entgegengehalten
- .
- Landgericht
- hat
- Klage
- abgewiesen
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Berufung
- Klägers
- Höhe
- Teilbetrages
- Miete
- April
- Höhe
- €
- stattgegeben
- .
- Hiergegen
- richtet
- Berufungsgericht
- zugelassene
- Revision
- Beklagten
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- unbeschränkt
- zulässige
- Revision
- hat
- Sache
- Erfolg
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Begründung
- Entscheidung
- Revisionsverfahren
- Bedeutung
- Wesentlichen
- ausgeführt
- :
- Kündigung
- Beklagten
- habe
- Mietvertrag
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- erst
- 30
- .
- Juni
- beendet
- .
- April
- geltend
- gemachte
- Miete
- müsse
- Kläger
- tung
- anrechnen
- lassen
- Folge
- Mietforderung
- April
- lediglich
- noch
- €
- betrage
- .
- Einwand
- Mietzinszahlungspflicht
- sei
- §
- Abs.
- entfallen
- Kläger
- Gebrauchsüberlassung
- S.
- GmbH
- außerstande
- gewesen
- sei
- Beklagten
- Gebrauch
- gewähren
- dringe
- Rechtsmissbräuchlichkeit
- §
- .
- Auch
- Einwand
- eigenkapitalersetzenden
- Nutzungsüberlassung
- greife
- Hinblick
- Abs.
- Satz
- InsO
- .
- II
- .
- Ausführungen
- Berufungsgerichts
- halten
- revisionsrechtlicher
- Überprüfung
- stand
- .
- 1
- .
- Ansicht
- Revision
- geht
- Berufungsgericht
- zutreffend
- Bezugnahme
- gefestigte
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- .
- ;
- .
- 22
- .
- Dezember
- .
- ;
- Urt
- .
- 19
- .
- Dezember
- .
- Beklagte
- rechtsmissbräuchlich
- handelt
- Mietzinszahlungsanspruch
- Klägers
- §
- Abs.
- beruft
- .
- Ist
- Mieter
- Rücksicht
- fortbestehenden
- Mietvertrag
- gemieteten
- Räumen
- ausgezogen
- hat
- Miete
- mehr
- gezahlt
- vermietet
- Vermieter
- Mietobjekt
- niedrigeren
- weiter
- erzielbaren
- Marktpreis
- entspricht
- so
- bleibt
- Mieter
- verpflichtet
- Mietdifferenz
- zahlen
- .
- kann
- Mietzinsanspruch
- Vermieters
- berufen
- Vermieter
- sei
- Weitervermietung
- Gebrauchsüberlassung
- mehr
- Lage
- gewesen
- .
- So
- liegt
- Fall
- hier
- .
- Revision
- angegriffenen
- zutreffenden
- Ansicht
- Berufungsgerichts
- endete
- Mietvertrag
- Ablauf
- 30
- .
- Juni
- .
- Zeitpunkt
- traf
- Beklagten
- gemäß
- §
- Abs.
- Verwendungsrisiko
- wurde
- Verpflichtung
- Entrichtung
- Mietzinses
- befreit
- Person
- liegenden
- Grund
- hier
- :
- Aufgabe
- Mieträume
- Ausübung
- Gebrauchsrechts
- gehindert
- war
- .
- Zwar
- war
- Kläger
- seinerseits
- Überlassung
- Beklagten
- gemieteten
- Räume
- S.
- GmbH
- mehr
- erfüllungsbereit
- Beklagte
- gemäß
- §
- Abs.
- grundsätzlich
- mehr
- Zahlung
- Miete
- verpflichtet
- gewesen
- wäre
- .
- Wertung
- Berufungsgerichts
- könne
- Beklagte
- gemäß
- §
- berufen
- wendet
- Revision
- Erfolg
- .
- Berufungsgericht
- musste
- Rahmen
- Prüfung
- Beklagte
- rechtsmissbräuchlich
- verhält
- Revision
- meint
- berücksichtigen
- Frau
- Alleingesellschafterin
- bereits
- Ende
- verpflichtet
- gewesen
- wäre
- Insolvenzeröffnung
- Vermögen
- S.
- GmbH
- beantragen
- Folge
- Beklagte
- lange
- 1
- .
- August
- Insolvenzverwalter
- S.
- GmbH
- bestellt
- worden
- wäre
- hältnis
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- .
- V.m
- .
- vorher
- ordentlich
- hätte
- kündigen
- können
- so
- Mietverhältnis
- April
- beendet
- gewesen
- wäre
- .
- Voraussetzung
- wäre
- Verletzung
- Insolvenzantragspflicht
- Frau
- Berufungsgericht
- reichenden
- Vortrags
- Einwand
- allgemeinen
- Grundsätzen
- beweisbelasteten
- Beklagten
- festgestellt
- hat
- .
- Berufungsgericht
- hat
- lediglich
- Überlassungsunwürdigkeit
- GmbH
- festgestellt
- jedoch
- Insolvenzreife
- .
- Insolvenzreife
- Überlassungsunwürdigkeit
- sind
- jedoch
- eigenständige
- Anwendungsvoraussetzungen
- voneinander
- unabhängige
- Tatbestände
- Krise
- Sinne
- Eigenkapitalersatzrechts
- Sen
- .
- .
- 3
- .
- April
- .
- .
- m.w
- .
- .
- .
- kommt
- Revision
- geltend
- gemachte
- Möglichkeit
- Beklagten
- Mietvertrag
- vorzeitig
- kündigen
- Vortrag
- ersetzt
- Revision
- Revisionsinstanz
- ohnehin
- mehr
- halten
- kann
- Beklagte
- Mietvertrag
- tatsächlich
- 27
- .
- Dezember
- gekündigt
- hätte
- .
- Hiergegen
- spricht
- Übrigen
- Beklagte
- bereits
- Bestellung
- Wirkung
- 1
- .
- August
- Möglichkeit
- gehabt
- hätte
- Mietverhältnis
- ordentliche
- Kündigung
- 31
- .
- März
- beenden
- Fortbestehen
- Mietzinsverpflichtung
- Monat
- April
- verhindern
- .
- 2
- .
- Erfolg
- wendet
- Revision
- Ansicht
- Berufungsgerichts
- Einwand
- eigenkapitalersetzenden
- Nutzungsüberlassung
- greife
- Hinblick
- Vorschrift
- §
- Abs.
- InsO
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Übereinstimmung
- ständigen
- Rechtsprechung
- Senats
- 55
- ;
- .
- .
- ;
- ;
- Sen
- .
- .
- 31
- .
- Januar
- 485
- ;
- Urt
- .
- 28
- .
- Februar
- ZR
- festgestellt
- mietweise
- Überlassung
- Gewerberäume
- Alleingesellschafterin
- S.
- eigenkapitalersetzende
- Leistung
- S.
- GmbH
- darstellte
- .
- gen
- wird
- Revision
- Recht
- erinnert
- .
- Insolvenzeröffnung
- Vermögen
- S.
- GmbH
- hatte
- Beklagte
- Recht
- Gewerberäume
- unentgeltlich
- weiter
- nutzen
- .
- .
- s.
- nur
- Sen
- .
- .
- 31
- .
- Januar
- aaO
- .
- .
- .
- Recht
- endete
- jedoch
- Berufungsgericht
- zutreffend
- entschieden
- hat
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- Ablauf
- Monats
- Januar
- Hinblick
- 1
- .
- Januar
- Vermögen
- vermietenden
- Alleingesellschafterin
- S.
- eröffnete
- Insolvenzverfahren
- .
- Februar
- war
- Beklagte
- Kläger
- Mietzinszahlung
- verpflichtet
- Einrede
- eigenkapitalersetzenden
- Nutzungsüberlassung
- entgegenhalten
- können
- .
- Einrede
- eigenkapitalersetzenden
- Nutzungsüberlassung
- Gläubigern
- Gesellschafters
- erhoben
- werden
- kann
- hat
- Senat
- bereits
- Fall
- vollstreckenden
- Grundpfandgläubigers
- wiederholt
- entschieden
- .
- ;
- Sen
- .
- .
- 31
- .
- Januar
- 455
- ;
- 31
- .
- Januar
- aaO
- ;
- 28
- .
- Februar
- aaO
- .
- tritt
- Wirksamwerden
- Wege
- Zwangsverwaltung
- bewirkten
- Beschlagnahme
- Zäsur
- .
- Zwar
- fallen
- Pachtzinsen
- Haftungsverband
- Grundpfandrechts
- .
- Grenzen
- §
- bestimmen
- darf
- Eigentümer
- genannten
- Zeitpunkt
- Zinsen
- auch
- Lasten
- Grundpfandrechtsgläubigers
- verfügen
- .
- kann
- Gesellschaft
- Insolvenzverwalter
- Anwendung
- Regeln
- Eigenkapitalersatz
- Grundstück
- Beschlagnahme
- auch
- unentgeltlich
- nutzen
- .
- Beschlagnahme
- ändert
- nunmehr
- Interessenkonflikt
- Gläubigern
- Gesellschaftsgläubigern
- ersteren
- Vorrang
- gebührt
- .
- eigenkapitalersetzend
- wirkende
- Nutzungsüberlassung
- wird
- zugrunde
- liegende
- Rechtsverhältnis
- "
- Stehenlassen
- "
- Gesellschafterhilfe
- Rechtscharakter
- Änderung
- erfährt
- vielmehr
- nur
- Nutzungsentgeltsanspruch
- Dauer
- Krise
- durchsetzbar
- ist
- Stundung
- behandelt
- Begriff
- Vorausverfügung
- §
- Abs.
- fällt
- .
- Wirkung
- tritt
- Beschlagnahme
- selbst
- .
- Wirksamwerden
- Beschlagnahme
- verliert
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Recht
- Betriebsgrundstück
- unentgeltlich
- nutzen
- .
- Gegenwert
- Vermietung
- Verpachtung
- erzielt
- werden
- kann
- steht
- vielmehr
- Grundpfandrechtsgläubigern
- grundlegend
- aaO
- .
- §
- Abs.
- InsO
- hat
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- Vermögen
- Vermieters
- Wirksamkeit
- Vorausverfügungen
- Vermieters
- Miete
- u.a.
- Form
- Stundung
- Rechtsfolgen
- Beschlagnahme
- Rahmen
- Zwangsverwaltung
- Recht
- unentgeltlichen
- Nutzung
- endet
- spätestens
- übernächsten
- Monat
- Verfahrenseröffnung
- .
- Regelung
- §
- Abs.
- InsO
- Kern
- Vorgängerregelung
- Konkursordnung
- §
- Abs.
- übernommen
- worden
- ist
- BT-Drucks
- .
- Seite
- ist
- Regelung
- §
- Abs.
- nahezu
- wörtlich
- nachgebildet
- ausgerichtet
- aaO
- m.w
- .
- .
- .
- Bereits
- Geltung
- §
- bestand
- dementsprechend
- ebenso
- nunmehr
- §
- Abs.
- InsO
- Streit
- Kreis
- dort
- angesprochenen
- Vorausverfügungen
- §
- auch
- bloße
- Stundung
- sonst
- zeitliche
- örtliche
- gegenständliche
- Änderung
- Zahlungsart
- gehören
- :
- 9
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- 14
- ;
- Insolvenzgesetze
- .
- Aufl
- .
- §
- Anm
- .
- 4
- ;
- InsO
- :
- MünchKommInsO/Eckert
- 2
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- 5
- ;
- 4
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- ;
- InsO
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- 3
- ;
- InsO
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- .
- eigenkapitalersetzenden
- Nutzungsüberlassung
- Vorausabtretung
- vergleichbare
- rechtsgeschäftliche
- Stundungsabrede
- liegt
- endet
- eindeutigen
- Wortlaut
- §
- Abs.
- InsO
- Recht
- Vorausverfügung
- Begünstigten
- Fall
- eigenkapitalersetzenden
- Nutzungsüberlassung
- mithin
- Recht
- Gesellschaft
- Insolvenzeröffnung
- Insolvenzverwalters
- Grundstück
- überlassenen
- Räume
- weiter
- unentgeltlich
- nutzen
- .
- Ansprüche
- eigenkapitalersetzender
- Nutzungsüberlassung
- unbeweglicher
- Sachen
- Insolvenz
- Gesellschafters
- Durchsetzbarkeit
- Sonderregelung
- -9-
- eigenkapitalersatzrechtlichen
- Ansprüchen
- erfahren
- ist
- Hinblick
- ausdrückliche
- gesetzliche
- Regelung
- §
- Abs.
- InsO
- Grundvermögen
- wirtschaftlichen
- Nutzen
- Insolvenzmasse
- Vermieters
- zuordnet
- hinzunehmen
- .
- Sen
- .
- .
- 28
- .
- Februar
- .
- Abweichendes
- ergeben
- sollte
- wird
- festgehalten
- .
- Kraemer
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
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