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- BESCHLUSS
- 9
- November
- Rechtsstreit
- II
- .
- Zivilsenat
- hat
- 9
- November
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- Bender
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Nebenintervenientin
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 7
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 7
- .
- Mai
- wird
- zurückgewiesen
- Gesetz
- §
- Abs.
- vorgesehenen
- Gründe
- vorliegt
- Senat
- Revision
- zulassen
- darf
- .
- Rechtsstreit
- Parteien
- hat
- grundsätzliche
- Bedeutung
- noch
- erfordert
- Entscheidung
- Revisionsgerichts
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- .
- Berufungsgericht
- ist
- zutreffend
- ausgegangen
- nur
- eindeutiger
- schwerwiegender
- Satzungsverstoß
- Inhaltsmangels
- Anfechtbarkeit
- Entlastungsbeschlusses
- führt
- 47
- 51
- ;
- ;
- Sen
- .
- .
- 16
- .
- Februar
- .
- .
- .
- 9
- Kirch/Deutsche
- Bank
- "
- .
- Selbst
- Regeln
- §
- AktG
- .
- entfernenden
- Ansatz
- kann
- Nichtigkeit
- Entlastungsbeschlusses
- führenden
- Gesetzesverstoß
- ausgegangen
- werden
- Aufsichtsrat
- zweifelsfreie
- Gesetzeslage
- hinweggesetzt
- hat
- ;
- ist
- vielmehr
- Zusammenhang
- berücksichtigen
- umstritten
- ist
- faktischen
- Konzern
- Vergütung
- Vorstands
- ner
- abhängigen
- Aktiengesellschaft
- Ertragslage
- herrschenden
- Gesellschaft
- ausgerichtet
- werden
- darf
- .
- näheren
- Begründung
- wird
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- 2
- .
- abgesehen
- .
- Nebenintervenientin
- trägt
- Kosten
- Beschwerdeverfahrens
- §
- .
- Streitwert
- :
- €
- Bender
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
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