|
|
- BESCHLUSS
- ZB
- 20
- .
- September
- Handelsregistersache
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- ja
- :
- ja
- §
- Abs.
- ;
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- Satz
- Abs.
- Satz
- Registergericht
- ist
- berechtigt
- Gesellschafterliste
- zurückzuweisen
- §
- Abs.
- Satz
- Abs.
- Satz
- GmbHG
- Veränderungen
- Personen
- Gesellschafter
- Umfangs
- Beteiligung
- ausweist
- nur
- ankündigt
- .
- aufschiebend
- bedingt
- abgetretener
- Geschäftsanteil
- kann
- Abs.
- Verbindung
- §
- Abs.
- GmbHG
- Bedingungseintritt
- Zweiterwerber
- gutgläubig
- erworben
- werden
- .
- Beschluss
- 20
- .
- September
- ZB
- OLG
- AG
- II
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 20
- .
- September
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richterin
- Richter
- Dr.
- Sunder
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Beschluss
- 11
- .
- Zivilsenats
- Hanseatischen
- Oberlandesgerichts
- 12
- Juli
- wird
- Kosten
- zurückgewiesen
- .
- Geschäftswert
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Rechtsbeschwerdeführer
- reichte
- Eigenschaft
- Notar
- Liste
- Gesellschafter
- GmbH
- Handelsregister
- .
- Spalte
- Veränderungen
- war
- Gesellschaftsanteil
- Gesellschafterinnen
- vermerkt
- :
- aufschiebend
- bedingt
- abgetreten
- .
- Rechtsbeschwerdeführer
- bescheinigte
- zugleich
- Veränderung
- Urkunde
- 30
- .
- März
- ergeben
- habe
- Liste
- Übrigen
- zuletzt
- Handelsregister
- aufgenommenen
- Liste
- übereinstimme
- .
- Registergericht
- hat
- Aufnahme
- Liste
- Handelsregister
- abgelehnt
- bereits
- eingetretene
- Veränderung
- enthalte
- .
- Oberlandesgericht
- hat
- hiergegen
- gerichtete
- Beschwerde
- Rechtsbeschwerdeführers
- zurückgewiesen
- .
- Oberlandesgericht
- zugelassenen
- Rechtsbeschwerde
- verfolgt
- Rechtsbeschwerdeführer
- Begehren
- Aufnahme
- Gesellschafterliste
- Registerordner
- .
- II
- .
- Beschwerdegericht
- hat
- ausgeführt
- :
- Stehe
- Abtretung
- Gesellschaftsanteils
- aufschiebenden
- Bedingung
- dürfe
- Einreichung
- bereinigten
- Gesellschafterliste
- erst
- Eintritt
- Bedingung
- erfolgen
- .
- Hinblick
- etwaigen
- gutgläubigen
- Erwerb
- Dritten
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- müsse
- Möglichkeit
- eingeräumt
- werden
- aufschiebend
- bedingte
- Abtretung
- hinzuweisen
- .
- gutgläubiger
- Erwerb
- Dritten
- Bedingungseintritt
- sei
- möglich
- .
- .
- zulässige
- Rechtsbeschwerde
- hat
- Erfolg
- .
- 1
- .
- Verfahren
- ist
- gem.
- Art
- .
- Abs.
- Satz
- FGG-RG
- 1
- .
- September
- geltende
- Verfahrensrecht
- anwendbar
- Verfahren
- einleitende
- Antrag
- hier
- Einreichung
- Gesellschafterliste
- 30
- .
- März
- also
- Inkrafttreten
- Neuregelung
- Gericht
- eingegangen
- ist
- .
- Beschwerdegericht
- zugelassene
- Rechtsbeschwerde
- ist
- gemäß
- Abs.
- FamFG
- statthaft
- auch
- Übrigen
- zulässig
- .
- Rechtsbeschwerdebefugnis
- beteiligten
- Notars
- ergibt
- Beschwerde
- Beschluss
- Registergerichts
- Erfolg
- geblieben
- ist
- .
- 2
- .
- Rechtsbeschwerde
- bleibt
- Sache
- Erfolg
- .
- Oberlandesgericht
- hat
- Beschwerde
- Notars
- angefochtenen
- Beschluss
- Registergerichts
- Recht
- zurückgewiesen
- .
- fristgerecht
- eingelegte
- Beschwerde
- Beschluss
- Registergerichts
- ist
- gem.
- §
- Abs.
- FamFG
- statthaft
- .
- Vorschrift
- findet
- Beschwerde
- ersten
- Rechtszug
- ergangenen
- Entscheidungen
- Landgerichte
- Angelegenheiten
- Gesetz
- also
- Angelegenheiten
- Gesetz
- Verfahren
- Familiensachen
- Angelegenheiten
- freiwilligen
- Gerichtsbarkeit
- .
- Angelegenheiten
- gehört
- auch
- §
- Abs.
- geregelte
- Aufnahme
- Gesellschafterliste
- Registerordner
- ;
- Handelsregisterverordnung
- ergänzend
- geregelten
- Verfahrensvorschriften
- beruhen
- Verordnungsermächtigung
- §
- Abs.
- FamFG
- .
- Gesellschafterliste
- einreichende
- Notar
- ist
- auch
- befugt
- Beschwerde
- eigenen
- Namen
- einzulegen
- .
- folgt
- zwar
- allein
- Abs.
- FamFG
- .
- steht
- Beschwerde
- Beschluss
- nur
- Antrag
- erlassen
- werden
- kann
- Antrag
- zurückgewiesen
- worden
- ist
- allein
- Antragsteller
- .
- Fällen
- §
- Abs.
- FamFG
- müssen
- immer
- auch
- Voraussetzungen
- §
- Abs.
- FamFG
- erfüllt
- sein
- Beschluss
- 1
- .
- März
- ZB
- .
- 9
- ;
- Beschluss
- 11
- .
- April
- ZB
- .
- 10
- ;
- Beschluss
- 27
- .
- FamRZ
- §
- ;
- Unger
- :
- SchulteBunert/Weinreich
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- ist
- hier
- aber
- Fall
- .
- §
- Abs.
- FamFG
- steht
- Beschwerde
- Beschluss
- eigenen
- Rechten
- beeinträchtigt
- ist
- .
- Ablehnung
- Registergerichts
- Notar
- gem.
- §
- Abs.
- GmbHG
- eingereichte
- Gesellschafterliste
- Registerordner
- aufzunehmen
- wird
- auch
- Notar
- eigenen
- Rechten
- beeinträchtigt
- Beschluss
- 1
- .
- März
- ZB
- .
- .
- 3
- .
- Registergericht
- hat
- Recht
- Aufnahme
- Gesellschafterliste
- 30
- .
- März
- Handelsregister
- abgelehnt
- bereits
- eingetretene
- Veränderung
- Gesellschafterbestand
- eingetragen
- ist
- nur
- eventuelle
- Veränderung
- Zukunft
- hingewiesen
- wird
- .
- Registergericht
- darf
- nur
- Verwahrstelle
- ist
- eingereichte
- Liste
- jedenfalls
- prüfen
- Anforderungen
- §
- Abs.
- Satz
- GmbHG
- entspricht
- vgl.
- OLG
- ;
- ;
- OLG
- ;
- OLG
- f.
- ;
- Wachter
- ;
- 10
- .
- Aufl
- .
- Nachtrag
- §
- .
- ;
- Henssler/Strohn/Oetker
- .
- 8
- ;
- 17
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- 19
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- Wachter
- Bork/Schäfer
- .
- 27
- ;
- Altmeppen
- Roth/Altmeppen
- 6
- .
- Aufl
- .
- .
- 11
- ;
- Lücke/Simon
- .
- 31
- ;
- Nedden-Boeger
- Schulte-Bunert/Weinreich
- aaO
- .
- .
- 5a
- ;
- Keidel/Krafka/Willer
- Registerrecht
- 8
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- Kölmel
- GmbH
- Praxis
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- aA
- vorliegende
- Fallkonstellation
- MünchKomm/GmbHG/Heidinger
- §
- .
- .
- Registergericht
- ist
- berechtigt
- Gesellschafterliste
- zurückzuweisen
- §
- Abs.
- Satz
- Abs.
- Satz
- GmbHG
- Veränderungen
- Personen
- Gesellschafter
- Umfangs
- Beteiligung
- ausweist
- nur
- ankündigt
- .
- steht
- Belieben
- Beteiligten
- Inhalt
- eingereichten
- Gesellschafterliste
- abweichend
- gesetzlichen
- Vorgaben
- weitere
- sinnvoll
- erscheinende
- Bestandteile
- ergänzen
- .
- steht
- auch
- insoweit
- geltende
- Grundsatz
- Registerklarheit
- ;
- ;
- f.
- ;
- Weigl
- ;
- Wachter
- .
- ist
- Fall
- unterscheiden
- Gesellschafterliste
- aufzunehmende
- Veränderung
- Sinne
- §
- Abs.
- bereits
- eingetreten
- ist
- Gesetz
- aber
- zwingende
- Vorgabe
- macht
- Veränderung
- Gesellschafterliste
- darzustellen
- ist
- .
- kann
- beispielsweise
- Umnummerierung
- abgetretener
- Geschäftsanteile
- Kennzeichnung
- Herkunft
- Durchstreichen
- bisherigen
- laufenden
- Nummern
- Veränderungsnachweise
- neuen
- laufenden
- Nummern
- beanstandet
- werden
- hinreichend
- klare
- Zuordnung
- Geschäftsanteile
- gewährleistet
- ist
- Beschluss
- 1
- .
- März
- ZB
- .
- .
- §
- Abs.
- GmbHG
- sind
- Geschäftsführer
- verpflichtet
- unverzüglich
- Wirksamwerden
- Veränderung
- Personen
- Gesellschafter
- Umfangs
- Beteiligung
- unterschriebene
- Liste
- Handelsregister
- einzureichen
- .
- Hat
- Notar
- Veränderungen
- Sinne
- §
- Abs.
- Satz
- GmbHG
- mitgewirkt
- hat
- unverzüglich
- Wirksamwerden
- Rücksicht
- etwaige
- später
- eintretende
- Unwirksamkeitsgründe
- Liste
- Geschäftsführer
- unterschreiben
- Handelsregister
- einzureichen
- Abschrift
- geänderten
- Liste
- Gesellschaft
- übermitteln
- §
- Abs.
- Satz
- GmbHG
- .
- Steht
- Abtretung
- Geschäftsanteils
- aufschiebenden
- Bedingung
- setzt
- Verpflichtung
- Notars
- aktualisierte
- Gesellschafterliste
- einzureichen
- eindeutigen
- Gesetzeswortlaut
- erst
- Wirksamwerden
- Veränderung
- Person
- Gesellschafters
- heißt
- Bedingungseintritt
- ;
- Kort
- GmbHR
- ;
- aaO
- Nachtrag
- .
- .
- ;
- Henssler/Strohn/Oetker
- §
- .
- 19
- ;
- Wachter
- Bork/Schäfer
- aaO
- .
- ;
- Altmeppen
- Roth/Altmeppen
- aaO
- .
- 13
- ;
- Kölmel
- Bunnemann/Zirngibl
- aaO
- .
- ;
- MoMiG
- Wissenschaft
- Praxis
- .
- ;
- Wicke
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Einreichung
- Gesellschafterliste
- Veränderung
- erst
- angekündigt
- wird
- sieht
- Gesetz
- ebenso
- ;
- ;
- Omlor
- EWiR
- 84
- ;
- f.
- ;
- ;
- Wachter
- ;
- .
- Bork/Schäfer
- aaO
- .
- .
- Auslegung
- Wortlaut
- entspricht
- auch
- Willen
- Entstehungsgeschichte
- jetzigen
- Fassung
- Vorschrift
- §
- Abs.
- Satz
- GmbHG
- .
- zuvor
- geltende
- Regelung
- §
- Abs.
- Satz
- GmbHG
- Notar
- Vertrag
- Abtretung
- Geschäftsanteils
- §
- Abs.
- GmbHG
- beurkundet
- hatte
- Abtretung
- unverzüglich
- Registergericht
- anzuzeigen
- hatte
- wurde
- unbefriedigend
- erachtet
- Anzeige
- Notars
- Registergericht
- bereits
- Wirksamwerden
- Abtretung
- erfolgt
- sein
- konnte
- also
- möglicherweise
- Leere
- ging
- Abtretung
- nachträglich
- Nichteintritt
- Bedingung
- noch
- gescheitert
- war
- vgl.
- Begründung
- Regierungsentwurfs
- MoMiG
- BT-Drucks
- .
- S.
- ;
- aaO
- .
- .
- 4
- .
- Teil
- Schrifttums
- hält
- allerdings
- zulässig
- Notar
- unmittelbar
- aufschiebend
- bedingten
- Anteilsabtretung
- neue
- Gesellschafterliste
- Handelsregister
- einreichen
- darf
- dort
- bisher
- eingestellten
- Liste
- entspricht
- jedoch
- zusätzlich
- Hinweis
- bedingte
- Anteilsabtretung
- enthält
- sogenanntes
- Zwei-Listen-Modell
- vgl.
- f.
- ;
- .
- f.
- ;
- f.
- ;
- 306
- ;
- Wicke
- DNotZ
- ;
- .
- f.
- ;
- MünchKommGmbHG/Heidinger
- §
- .
- f.
- .
- steht
- Bestreben
- Ersterwerber
- aufschiebend
- bedingten
- Abtretung
- Geschäftsanteils
- Mittel
- gutgläubigen
- Erwerb
- Anteils
- erneuter
- Abtretung
- Veräußerer
- Zweiterwerb
- Hand
- geben
- .
- kann
- dahinstehen
- derartiges
- praktisches
- Bedürfnis
- bestünde
- Auslegung
- Vorschrift
- §
- Abs.
- Satz
- Abs.
- Satz
- GmbHG
- Wortlaut
- rechtfertigen
- könnte
- .
- aufschiebend
- bedingt
- abgetretener
- Geschäftsanteil
- kann
- §
- Abs.
- Verbindung
- §
- Abs.
- GmbHG
- Bedingungseintritt
- Zweiterwerber
- gutgläubig
- erworben
- werden
- ebenso
- Beschwerdegericht
- ;
- 612
- ;
- GmbHR
- ;
- f.
- ;
- ;
- ;
- GmbHR
- f.
- ;
- f.
- ;
- Riemenschneider
- GmbHR
- ;
- Weigl
- MittBayNot
- f.
- ;
- .
- ;
- Zessel
- GmbHR
- ;
- Hueck/Fastrich
- aaO
- .
- .
- Schrifttum
- vertretenen
- gegenteiligen
- Auffassung
- vgl.
- Frenzel
- NotBZ
- ;
- .
- NotBZ
- 265
- ;
- MünchKommGmbHG/Heidinger
- §
- .
- f.
- ;
- .
- GmbH
- -9-
- §
- .
- ;
- .
- GmbHR
- 429
- ;
- Hellfeld
- ;
- f.
- ;
- .
- 616
- ;
- GmbHR
- ;
- 842
- ;
- Maier-Reimer
- S.
- .
- ;
- 652
- ;
- f.
- ;
- ;
- ;
- ;
- Wachter
- ZNotP
- f.
- ;
- .
- GmbHR
- ;
- Wicke
- aaO
- §
- .
- ;
- .
- NotBZ
- 1
- 15
- ;
- .
- DNotZ
- f.
- ;
- .
- f.
- ;
- Heckschen
- notariellen
- Praxis
- .
- ;
- aaO
- Nachtrag
- .
- ;
- .
- 64
- ;
- aaO
- §
- .
- ;
- Pfisterer
- aaO
- §
- .
- 34
- ;
- Staudinger/Bork
- Bearbeitung
- §
- .
- vermag
- Senat
- folgen
- .
- §
- Abs.
- Ausdruck
- kommende
- Prioritätsprinzip
- bisher
- Ersterwerber
- bedingten
- Anteilsabtretung
- Zweiterwerb
- geschützt
- hat
- wurde
- Einführung
- gutgläubigen
- Erwerbs
- Geschäftsanteilen
- §
- Abs.
- GmbHG
- Gesetz
- Modernisierung
- GmbH-Rechts
- Bekämpfung
- Missbräuchen
- Kraft
- gesetzt
- .
- gegenteilige
- Auffassung
- beruft
- Unrecht
- Wortlaut
- §
- Abs.
- .
- finden
- Vorschriften
- Rechte
- Nichtberechtigten
- herleiten
- entsprechende
- Anwendung
- .
- Gutglaubenserwerb
- Zweiterwerbers
- aufschiebend
- bedingter
- Übertragung
- Gegenstands
- grundsätzlich
- möglich
- ist
- bestimmt
- jedoch
- allein
- §
- Abs.
- vorrangig
- Vorschriften
- Gutglaubensschutz
- jeweiligen
- Verfügungsgegenstand
- vorsehen
- .
- §
- Abs.
- pauschal
- Vorschriften
- Rechte
- Nichtberechtigten
- herleiten
- verweist
- beantwortet
- Frage
- Voraussetzungen
- gutgläubiger
- Zweiterwerb
- möglich
- ist
- Zweiterwerb
- jeweiligen
- Verfügungsgegenstands
- maßgeblichen
- Vorschriften
- Erwerb
- GmbH-Geschäftsanteils
- also
- §
- Abs.
- f.
- ;
- GmbHR
- 790
- ;
- Preuß
- ;
- 5
- .
- Aufl
- .
- .
- 19
- ;
- Soergel/Wolf
- 13
- .
- Aufl
- .
- .
- 11
- ;
- PWW/Brinkmann
- 5
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- §
- Abs.
- GmbHG
- ist
- Gesellschafterliste
- Anknüpfungspunkt
- gutgläubigen
- Erwerb
- Geschäftsanteils
- .
- Rechtsscheinwirkungen
- §
- Abs.
- GmbHG
- können
- nur
- so
- weit
- gehen
- Gesellschafterliste
- Rechtsscheinträger
- Rechtsverkehr
- maßgeblichen
- Vertrauenstatbestand
- begründen
- kann
- .
- Gesellschafterliste
- ist
- aber
- geeignet
- Rechtsschein
- setzen
- Liste
- eingetragene
- Inhaber
- Geschäftsanteils
- bereits
- aufschiebend
- bedingt
- verfügt
- hat
- .
- Wortlaut
- §
- Abs.
- GmbHG
- spricht
- Gesellschafterliste
- nur
- Aussage
- Gesellschafterstellung
- trifft
- aber
- Belastung
- Geschäftsanteils
- Anwartschaftsrecht
- .
- Abs.
- S.
- GmbHG
- angesprochene
- Erwerb
- Nichtberechtigten
- wird
- Vorschrift
- abhängig
- gemacht
- Veräußerer
- Inhaber
- Geschäftsanteils
- eingetragen
- ist
- .
- erfasst
- Reichweite
- Gutglaubensschutzes
- Gesellschafterliste
- nur
- guten
- Glauben
- Rechtsinhaberschaft
- eingetragenen
- Gesellschafters
- .
- Geschäftsanteil
- erwirbt
- soll
- vertrauen
- dürfen
- sellschafterliste
- verzeichnete
- Gesellschafter
- ist
- vgl.
- OLG
- ;
- 897
- ;
- Bohrer
- ;
- f.
- ;
- Kort
- GmbHR
- ;
- GmbHR
- 790
- ;
- Preuß
- 688
- ;
- 287
- ;
- Heidinger
- :
- aaO
- §
- .
- ;
- MünchKommGmbHG/Heidinger
- .
- ;
- aaO
- §
- .
- ;
- Lücke/Simon
- aaO
- .
- .
- Auch
- Gesetzesbegründung
- soll
- §
- Abs.
- GmbHG
- gutgläubige
- Erwerb
- Geschäftsanteilen
- nur
- insoweit
- ermöglicht
- werden
- Erwerber
- soll
- vertrauen
- dürfen
- Gesellschafterliste
- verzeichnete
- Person
- auch
- wirklich
- Gesellschafter
- ist
- vgl.
- Regierungsentwurf
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- Gesellschafterliste
- begründet
- Vertrauenstatbestand
- Freiheit
- Geschäftsanteils
- Belastungen
- Gesellschafter
- Verfügungsmacht
- Geschäftsanteil
- Gesellschaftsvertrag
- beschränkt
- ist
- .
- Beschränkung
- Verfügungsmacht
- §
- Abs.
- gilt
- .
- entspricht
- überwiegenden
- Auffassung
- §
- Abs.
- gutgläubigen
- lastenfreien
- Erwerb
- Bezug
- Pfandrechte
- Nießbrauchrechte
- Geschäftsanteilen
- ermöglicht
- ;
- Bohrer
- ;
- ;
- Heidinger
- GmbHR
- ;
- ;
- Kort
- GmbHR
- ;
- Lieder
- AcP
- 900
- ;
- 688
- ;
- Schuller
- MittBayNot
- 328
- ;
- Wicke
- ;
- §
- .
- ;
- Paefgen
- Ulmer/Habersack/Winter
- aaO
- .
- 27
- ;
- aaO
- Nachtrag
- §
- .
- ;
- aaO
- §
- .
- ;
- Hueck/Fastrich
- aaO
- §
- .
- 26
- ;
- Bork/Schäfer
- aaO
- §
- .
- ;
- Pfisterer
- aaO
- §
- .
- 27
- ;
- Lücke/Simon
- aaO
- .
- m.w
- .
- .
- Fallgestaltungen
- unterscheiden
- hier
- beurteilenden
- zwar
- Verfügungsbeschränkungen
- Zusammenhang
- gutgläubig
- bedingungsfreien
- Zweiterwerb
- ergeben
- anders
- dingliche
- Belastungen
- Geschäftsanteil
- betreffen
- lediglich
- Verfügungsmacht
- Veräußerers
- .
- besteht
- aber
- Wesentlichen
- auch
- Einigkeit
- gute
- Glaube
- freie
- Übertragbarkeit
- Geschäftsanteilen
- geschützt
- ist
- .
- GmbH
- häufig
- anzutreffende
- Vinkulierung
- Geschäftsanteilen
- §
- Abs.
- GmbHG
- kann
- Hilfe
- Gesellschafterliste
- Verfügungsbeschränkung
- ersichtlich
- ist
- überwunden
- werden
- ;
- Bohrer
- ;
- Hamann
- ;
- MünchKommGmbHG/Heidinger
- §
- .
- ;
- ders
- .
- GmbHR
- ;
- ;
- Kort
- GmbHR
- ;
- GmbHR
- ;
- 418
- ;
- GmbHR
- ;
- Schockenhoff/Höder
- ;
- Schuller
- MittBayNot
- ;
- aaO
- §
- .
- ;
- aaO
- Nachtrag
- §
- .
- ;
- Henssler/Strohn/Verse
- aaO
- §
- .
- ;
- aaO
- §
- .
- ;
- Altmeppen
- Roth/Altmeppen
- aaO
- .
- ;
- Pfisterer
- aaO
- §
- .
- .
- Praxis
- Grundbuchrecht
- Eintragung
- Verfügungsbeschränkungen
- auch
- §
- Abs.
- bewirkten
- zulässt
- gutgläubiger
- Erwerb
- §
- Abs.
- Satz
- möglich
- ist
- vgl.
- ;
- ;
- Hueck/Fastrich
- aaO
- §
- .
- 29
- ;
- Staudinger/Gursky
- Neubearbeitung
- §
- .
- 243
- ;
- aaO
- .
- 21
- ;
- Palandt/Bassenge
- 70
- .
- Aufl
- .
- .
- ergibt
- .
- §
- Abs.
- Satz
- entsprechende
- Regelung
- Verfügungsbeschränkung
- Erwerber
- nur
- wirksam
- ist
- Grundbuch
- ersichtlich
- Erwerber
- bekannt
- ist
- wurde
- §
- Abs.
- GmbHG
- gerade
- übernommen
- vgl.
- D.
- ;
- GmbHR
- .
- Begründung
- Regierungsentwurfs
- lehnt
- §
- Abs.
- GmbHG
- nur
- teilweise
- §
- BT-Drucks
- .
- S.
- ;
- vgl.
- auch
- deutlich
- wird
- Abs.
- Satz
- GmbHG
- teilweise
- Veranlasserprinzip
- verankert
- ist
- aber
- .
- vollständigen
- Gleichlauf
- §
- §
- Abs.
- GmbHG
- hat
- Gesetzgeber
- gewollt
- Erreichung
- gesetzgeberischen
- Ziels
- Abtretung
- Geschäftsanteils
- beteiligten
- Personen
- Mühen
- Kosten
- Unsicherheiten
- mitunter
- sehr
- langen
- Abtretungskette
- Gründung
- Gesellschaft
- ersparen
- auch
- erforderlich
- erachtet
- vgl.
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- abgesehen
- erstreckt
- gutgläubigen
- Erwerb
- rechtfertigende
- Rechtsschein
- herrschender
- Meinung
- auch
- nur
- eintragungsfähige
- Rechte
- Verfügungsbeschränkungen
- vgl.
- Lieder
- AcP
- ;
- MünchKommBGB/Kohler
- 5
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Gegenmeinung
- Ansicht
- anführt
- Regelung
- §
- Abs.
- zugrunde
- liegenden
- Grundgedanken
- könne
- sein
- gutgläubige
- Erwerber
- GmbH-Geschäftsanteils
- Erwerb
- noch
- Berechtigten
- geschützt
- sei
- Erwerb
- gänzlich
- Nichtberechtigten
- Gesellschafterliste
- eingetragener
- aufschiebend
- bedingter
- Erwerber
- besser
- gutgläubigen
- Verlust
- Rechtsstellung
- geschützt
- sei
- eingetragene
- Vollrechtsinhaber
- wird
- oben
- bereits
- dargelegten
- Umstand
- hinreichend
- Rechnung
- getragen
- gute
- Glaube
- auch
- §
- Abs.
- nur
- gesetzlichen
- Vorschriften
- gezogenen
- Rahmen
- geschützt
- ist
- §
- Abs.
- Anwendung
- kommen
- .
- gehört
- geeigneter
- Rechtsscheinträger
- vorhanden
- muss
- Rechtsverkehr
- maßgeblichen
- Vertrauenstatbestand
- begründet
- .
- Anwartschaftsrecht
- Ersterwerbers
- vgl.
- Urteil
- 21
- .
- März
- ist
- stärker
- geschützt
- Vollrecht
- Gesellschafterliste
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- vermittelten
- Schutz
- aufschiebend
- bedingten
- Verfügungen
- relativiert
- so
- Recht
- GmbHR
- .
- dargelegten
- Gründen
- greift
- auch
- Einwand
- Ablehnung
- gutgläubigen
- bedingungsfreien
- Zweiterwerbs
- werde
- gesetzgeberische
- Ziel
- Abtretung
- gebotenen
- Prüfungen
- vereinfachen
- verbundenen
- Kosten
- senken
- verfehlt
- .
- aufgezeigten
- Grenzen
- Legitimationswirkung
- Gesellschafterliste
- dinglicher
- Belastungen
- Gesellschaftsvertrag
- angeordneter
- Verfügungsbeschränkungen
- kann
- Ziel
- ohnehin
- nur
- eingeschränkt
- erreicht
- werden
- .
- Beschränkung
- hat
- Gesetzgeber
- bewusst
- Kauf
- genommen
- .
- intensiver
- Diskussion
- Gesetzgebungsverfahren
- wurde
- gutgläubige
- Erwerb
- Bezug
- Pfandrechte
- Nießbrauchrechte
- Geschäftsanteilen
- Regelungsbereich
- §
- Abs.
- GmbHG
- aufgenommen
- vgl.
- Stellungnahme
- Handelsrechtsausschusses
- .
- ;
- GmbHR
- ;
- aaO
- Nachtrag
- §
- .
- f.
- ;
- aaO
- §
- .
- .
- Sunder
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
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