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- BESCHLUSS
- AnwZ
- 12
- .
- Juni
- verwaltungsrechtlichen
- Anwaltssache
- Vereinbarkeit
- Außenauftritts
- Rechtsanwalts
- Berufsrecht
- ECLI
- :
- :
- BGH:2018:120618BANWZ.BRFG.11.18.0
- Senat
- Anwaltssachen
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 12
- .
- Juni
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- beschlossen
- :
- Zulassungsverfahren
- wird
- eingestellt
- .
- 19
- .
- Januar
- verkündete
- Urteil
- 1
- .
- Senats
- Anwaltsgerichtshofs
- Landes
- ist
- gegenstandslos
- .
- Kosten
- Verfahrens
- werden
- gegeneinander
- aufgehoben
- .
- Streitwert
- Zulassungsverfahrens
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Parteien
- Hauptsache
- übereinstimmend
- erledigt
- erklärt
- haben
- ist
- gemäß
- §
- Satz
- §
- Abs.
- Satz
- §
- Abs.
- Satz
- VwGO
- Zulassungsverfahren
- einzustellen
- .
- Ferner
- ist
- Klarstellung
- entsprechend
- §
- Abs.
- Satz
- §
- Satz
- VwGO
- §
- Abs.
- Satz
- Unwirksamkeit
- Urteils
- Anwaltsgerichtshofs
- festzustellen
- .
- Kosten
- ist
- entsprechend
- §
- Abs.
- Satz
- Abs.
- VwGO
- billigem
- Ermessen
- Berücksichtigung
- bisherigen
- Streitstands
- entscheiden
- .
- ist
- Zweck
- Kostenentscheidung
- Rechtsfragen
- grundsätzlicher
- Bedeutung
- klären
- .
- Grundlage
- Entscheidung
- ist
- vielmehr
- lediglich
- summarische
- Prüfung
- Gericht
- absehen
- kann
- grundsätzliche
- Rechtsfragen
- klären
- Senatsbeschlüsse
- 19
- Juli
- AnwZ
- .
- 20
- .
- September
- AnwZ
- .
- .
- besteht
- Veranlassung
- Zulassung
- Berufung
- maßgebenden
- Rechtsfragen
- entscheiden
- Konstellationen
- vorliegenden
- Art
- Fortsetzungsfeststellungsinteresse
- Klägers
- gegeben
- ist
- Außenauftritt
- Klägers
- Berufsrecht
- vereinbar
- ist
- .
- andere
- Verteilungskriterien
- ersichtlich
- sind
- sind
- Kosten
- Verfahrens
- gegeneinander
- aufzuheben
- .
- Entscheidung
- Kosten
- Verfahrens
- ist
- §
- 112e
- Satz
- §
- Abs.
- Satz
- §
- Abs.
- Nr.
- VwGO
- Vorsitzende
- zuständig
- .
- Festsetzung
- Streitwerts
- beruht
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Kayser
- Vorinstanz
- :
- Entscheidung
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