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- BESCHLUSS
- AnwZ(B
- 2
- Juli
- Verfahren
- Widerrufs
- Zulassung
- Rechtsanwaltschaft
- Bundesgerichtshof
- Senat
- Anwaltssachen
- hat
- Präsidenten
- Bundesgerichtshofs
- Prof.
- Dr.
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Rechtsanwälte
- Dr.
- Dr.
- Prof.
- Dr.
- mündlicher
- Verhandlung
- 2
- Juli
- beschlossen
- :
- Antragsteller
- wird
- Wiedereinsetzung
- Versäumung
- Frist
- Einlegung
- sofortigen
- Beschwerde
- gewährt
- .
- Gründe
- :
- Antragsteller
- ist
- Landgericht
- Rechtsanwaltschaft
- zugelassen
- .
- Bescheid
- 3
- .
- Dezember
- hat
- Antragsgegnerin
- Zulassung
- Antragstellers
- Vermögensverfalls
- widerrufen
- .
- Antrag
- gerichtliche
- Entscheidung
- hat
- Anwaltsgerichtshof
- zurückgewiesen
- .
- Beschluss
- Anwaltsgerichtshofs
- hat
- Antragsteller
- sofortige
- Beschwerde
- eingelegt
- zugleich
- Wiedereinsetzung
- vorigen
- Stand
- gebeten
- .
- gemäß
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- Satz
- zulässige
- Wiedereinsetzungsgesuch
- ist
- begründet
- ;
- Antragsteller
- hat
- eidesstattliche
- Versicherung
- Büroangestellten
- eigenen
- Versicherung
- Eides
- hinreichend
- glaubhaft
- gemacht
- Beschwerdeschriftsatz
- schon
- Tag
- Zustellung
- angefochtenen
- Beschlusses
- Anwaltsgerichtshof
- abgesandt
- wurde
- .
- Dort
- ist
- aber
- offenbar
- eingegangen
- .
- trifft
- Beschwerdeführer
- Verschulden
- .
- nerin
- ist
- Wiedereinsetzungsantrag
- auch
- mehr
- entgegengetreten
- .
- Otten
- Vorinstanz
- :
- Entscheidung
- 4/05
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