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BESCHLUSS
AnwZ(B
2
Juli
Verfahren
Widerrufs
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
Bundesgerichtshof
Senat
Anwaltssachen
hat
Präsidenten
Bundesgerichtshofs
Prof.
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Rechtsanwälte
Dr.
Dr.
Prof.
Dr.
mündlicher
Verhandlung
2
Juli
beschlossen
:
Antragsteller
wird
Wiedereinsetzung
Versäumung
Frist
Einlegung
sofortigen
Beschwerde
gewährt
.
Gründe
:
Antragsteller
ist
Landgericht
Rechtsanwaltschaft
zugelassen
.
Bescheid
3
.
Dezember
hat
Antragsgegnerin
Zulassung
Antragstellers
Vermögensverfalls
widerrufen
.
Antrag
gerichtliche
Entscheidung
hat
Anwaltsgerichtshof
zurückgewiesen
.
Beschluss
Anwaltsgerichtshofs
hat
Antragsteller
sofortige
Beschwerde
eingelegt
zugleich
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
gebeten
.
gemäß
§
Abs.
§
Abs.
Satz
zulässige
Wiedereinsetzungsgesuch
ist
begründet
;
Antragsteller
hat
eidesstattliche
Versicherung
Büroangestellten
eigenen
Versicherung
Eides
hinreichend
glaubhaft
gemacht
Beschwerdeschriftsatz
schon
Tag
Zustellung
angefochtenen
Beschlusses
Anwaltsgerichtshof
abgesandt
wurde
.
Dort
ist
aber
offenbar
eingegangen
.
trifft
Beschwerdeführer
Verschulden
.
nerin
ist
Wiedereinsetzungsantrag
auch
mehr
entgegengetreten
.
Otten
Vorinstanz
:
Entscheidung
4/05