BESCHLUSS AnwZ(B 2 Juli Verfahren Widerrufs Zulassung Rechtsanwaltschaft Bundesgerichtshof Senat Anwaltssachen hat Präsidenten Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Richterin Dr. Richter Dr. Rechtsanwälte Dr. Dr. Prof. Dr. mündlicher Verhandlung 2 Juli beschlossen : Antragsteller wird Wiedereinsetzung Versäumung Frist Einlegung sofortigen Beschwerde gewährt . Gründe : Antragsteller ist Landgericht Rechtsanwaltschaft zugelassen . Bescheid 3 . Dezember hat Antragsgegnerin Zulassung Antragstellers Vermögensverfalls widerrufen . Antrag gerichtliche Entscheidung hat Anwaltsgerichtshof zurückgewiesen . Beschluss Anwaltsgerichtshofs hat Antragsteller sofortige Beschwerde eingelegt zugleich Wiedereinsetzung vorigen Stand gebeten . gemäß § Abs. § Abs. Satz zulässige Wiedereinsetzungsgesuch ist begründet ; Antragsteller hat eidesstattliche Versicherung Büroangestellten eigenen Versicherung Eides hinreichend glaubhaft gemacht Beschwerdeschriftsatz schon Tag Zustellung angefochtenen Beschlusses Anwaltsgerichtshof abgesandt wurde . Dort ist aber offenbar eingegangen . trifft Beschwerdeführer Verschulden . nerin ist Wiedereinsetzungsantrag auch mehr entgegengetreten . Otten Vorinstanz : Entscheidung 4/05