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- BESCHLUSS
- 29
- .
- März
- Strafsache
- gefährlicher
- Körperverletzung
- u.a.
- 5
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 29
- .
- März
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 29
- .
- August
- wird
- §
- Abs.
- unbegründet
- verworfen
- .
- wird
- abgesehen
- Beschwerdeführer
- Kosten
- Rechtsmittels
- aufzuerlegen
- .
- hat
- jedoch
- Adhäsionskläger
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- tragen
- .
- Ergänzend
- bemerkt
- Senat
- :
- 1
- .
- Landgericht
- durfte
- Verzicht
- Prozessbeteiligten
- Vernehmung
- Zeugin
- .
- zusätzliche
- Anhaltspunkte
- Gebotenheit
- Beweisaufnahme
- gewinnen
- vgl.
- Meyer-Goßner
- 54
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- 2
- .
- Ausführungen
- S.
- kann
- Senat
- ausschließen
- Landgericht
- Bemessung
- Jugendstrafe
- Persönlichkeit
- Angeklagten
- Blick
- verloren
- hat
- .
- König
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