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- BESCHLUSS
- 29
- November
- Strafsache
- Untreue
- ECLI
- :
- :
- BGH:2018:291118B5STR519.18.0
- 5
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 29
- November
- gemäß
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 4
- .
- Mai
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Ergänzend
- Antragsschrift
- Generalbundesanwalts
- bemerkt
- Senat
- :
- Rüge
- Verletzung
- §
- Abs.
- Nr.
- StPO
- Bezug
- Abweichung
- Hauptverhandlung
- Beginn
- geäußerten
- Auffassung
- Vorsitzenden
- Geständnis
- könne
- bekannter
- Zurechnungsproblematiken
- …
- besondere
- Bedeutung
- zukommen
- ist
- unbegründet
- .
- Äußerung
- ist
- Verhandlung
- getätigt
- worden
- §
- Abs.
- Nr.
- voraussetzt
- .
- Auch
- sonstiger
- Verstoß
- Grundsatz
- fairen
- Verfahrens
- liegt
- .
- Äußerung
- Vorsitzenden
- Beginn
- Hauptverhandlung
- hat
- schutzwürdiges
- Vertrauen
- dahingehend
- entfaltet
- auch
- Durchführung
- Beweisaufnahme
- erfolgtes
- Geständnis
- werde
- gleicher
- Weise
- honoriert
- .
- korrespondiert
- Verhalten
- Vorsitzenden
- Ablegung
- Geständnisses
- erfolgten
- Rechtsgespräch
- .
- König
- Mosbacher
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