|
|
- BESCHLUSS
- 29
- November
- Strafsache
- 1
- .
- 2
- .
- 3
- .
- gewerbsmäßigen
- Bandenbetruges
- ECLI
- :
- :
- BGH:2018:291118B5STR410.18.0
- 5
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführer
- 29
- November
- gemäß
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revisionen
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 2
- .
- März
- werden
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigungen
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Ergänzend
- Antragsschrift
- Generalbundesanwalts
- 23
- .
- August
- bemerkt
- Senat
- :
- 1
- .
- Revision
- Angeklagten
- ist
- zulässig
- erhoben
- .
- entsprechenden
- eidesstattlichen
- Versicherungen
- ist
- erwiesen
- Rechtsanwalt
- .
- Revisionsbegründungsschrift
- §
- Abs.
- Satz
- bestellter
- Vertreter
- Pflichtverteidiger
- Rechtsanwalt
- unterzeichnet
- hat
- .
- ist
- Rechtsprechung
- anerkannt
- amtlich
- bestellten
- Verteidiger
- §
- Abs.
- Satz
- allgemeine
- Vertreter
- gleichgestellt
- ist
- Verteidiger
- Abwesenheit
- mehr
- Monat
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- selbst
- bestellt
- vgl.
- schluss
- 5
- .
- Februar
- NStZ
- ;
- LR-StPO/Lüderssen/Jahn
- 26
- .
- Aufl
- .
- .
- jeweils
- .
- 2
- .
- formellen
- sachlich-rechtlichen
- Beanstandungen
- Angeklagten
- betreffend
- AG
- Teil
- Vertragsabschlüsse
- geleisteten
- Vorabzahlungen
- vermögen
- durchzudringen
- .
- Landgericht
- vorgenommene
- Berechnung
- ist
- Urteil
- Generalbundesanwalt
- angeführten
- Gründen
- rechtlich
- erinnern
- .
- Vorabauszahlungen
- Anleger
- erfolgten
- etwa
- unmittelbar
- Versicherungen
- anderen
- Unternehmen
- treuhänderischer
- Verwahrung
- Gelder
- zwischengeschalteten
- Rechtsanwälte
- .
- Vielmehr
- flossen
- jeweiligen
- Anlagegelder
- anderen
- Anlagegelder
- auch
- voller
- Höhe
- AG
- .
- sind
- bewerten
- .
- König
|