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- BESCHLUSS
- 14
- .
- September
- Strafsache
- 1
- .
- 2
- .
- unerlaubten
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- 5
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 14
- .
- September
- beschlossen
- :
- Angeklagten
- wird
- Wiedereinsetzung
- Stand
- Versäumung
- Frist
- Begründung
- Revision
- Urteil
- Landgerichts
- 14
- .
- März
- gewährt
- .
- ist
- Beschluss
- Landgerichts
- 8
- .
- Juni
- gegenstandslos
- .
- Revisionen
- Angeklagten
- genannte
- Urteil
- werden
- §
- Abs.
- unbegründet
- verworfen
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Verfahrensrüge
- §
- Nr.
- ist
- zulässig
- unbegründet
- .
- Beurteilungsfehler
- Entscheidung
- Urlaubsrückkehr
- §
- Abs.
- Satz
- verhinderten
- weiteren
- Beisitzers
- Ablauf
- Höchstfrist
- §
- Abs.
- Satz
- StPO
- warten
- ist
- ersichtlich
- vgl.
- Meyer-Goßner
- 54
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- tragfähiger
- Rückschluss
- handschriftlichen
- Änderungen
- Vorsitzenden
- besonderen
- Beratungsbedarf
- Fassung
- Urteilsgründe
- ist
- möglich
- .
- Brause
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