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- BESCHLUSS
- 17
- .
- Februar
- Strafsache
- gefährlichen
- Eingriffs
- Straßenverkehr
- u.a.
- ECLI
- :
- :
- 4
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 17
- .
- Februar
- gemäß
- §
- Abs.
- einstimmig
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 17
- .
- August
- wird
- verworfen
- ;
- jedoch
- wird
- Maßregelausspruch
- berichtigt
- ergänzt
- Angeklagten
- Fahrerlaubnis
- entzogen
- Führerschein
- eingezogen
- wird
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- Nebenklägern
- Revisionsverfahren
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Landgericht
- hat
- Angeklagten
- gefährlichen
- Eingriffs
- Straßenverkehr
- Tateinheit
- vorsätzlicher
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- vorsätzlicher
- Körperverletzung
- Bewährung
- ausgesetzten
- Gesamtfreiheitsstrafe
- Jahr
- Monaten
- verurteilt
- .
- Weiterhin
- hat
- angeordnet
- Führerschein
- Angeklagten
- entzogen
- Verwaltungsbehörde
- angewiesen
- wird
- Angeklagten
- Ablauf
- noch
- Monaten
- neue
- Fahrerlaubnis
- erteilen
- .
- Hiergegen
- wendet
- Angeklagte
- Revision
- .
- Maßregelausspruch
- ist
- dahingehend
- berichtigen
- Angeklagten
- Fahrerlaubnis
- entzogen
- wird
- §
- Abs.
- Satz
- StGB
- .
- zieht
- §
- Abs.
- Satz
- StGB
- Einziehung
- Führerscheins
- zwingende
- Folge
- .
- Verschlechterungsverbot
- §
- Abs.
- steht
- Nachholung
- Anordnung
- .
- .
- vgl.
- Beschluss
- 8
- .
- Oktober
- §
- Abs.
- Nachteil
- .
- erweist
- Rechtsmittel
- unbegründet
- Sinne
- §
- Abs.
- .
- Sost-Scheible
- Franke
- Quentin
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