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- BESCHLUSS
- 20
- .
- Dezember
- Strafsache
- unerlaubten
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- 4
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 20
- .
- Dezember
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Angeklagten
- wird
- Antrag
- Versäumung
- Frist
- Begründung
- Revision
- Urteil
- Landgerichts
- 29
- .
- Juni
- kostenpflichtig
- Wiedereinsetzung
- vorigen
- Stand
- gewährt
- .
- 2
- .
- Beschluss
- Landgerichts
- 17
- .
- August
- Revision
- Angeklagten
- unzulässig
- verworfen
- wurde
- ist
- gegenstandslos
- .
- 3
- .
- Revision
- Angeklagten
- vorbezeichnete
- Urteil
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- ergeben
- hat
- §
- Abs.
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Revision
- tragen
- .
- ECLI
- :
- :
- Ergänzend
- bemerkt
- Senat
- :
- Generalbundesanwalt
- angeregten
- Klarstellung
- Urteilsformel
- bezüglich
- Art
- Menge
- sichergestellten
- Betäubungsmittel
- bedurfte
- hier
- Einziehungsgegenstand
- Gründen
- ergibt
- vgl.
- Senat
- 13
- .
- September
- ;
- Übrigen
- hat
- Angeklagte
- Urteilsgründe
- Einverständnis
- Einziehung
- sichergestellten
- Betäubungsmittel
- Verzicht
- Rückgabe
- erklärt
- S.
- .
- Sost-Scheible
- Roggenbuck
- Quentin
- Feilcke
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