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- BESCHLUSS
- 5
- .
- Oktober
- Strafsache
- Vergewaltigung
- u.a.
- 4
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 5
- .
- Oktober
- gemäß
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- 20
- .
- April
- wird
- Verfahren
- Fall
- .
- Urteilsgründe
- §
- Abs.
- eingestellt
- ;
- Kosten
- Verfahrens
- notwendigen
- Auslagen
- Angeklagten
- fallen
- insofern
- Staatskasse
- Last
- ;
- vorgenannte
- Urteil
- Schuldspruch
- dahingehend
- geändert
- Angeklagte
- Vergewaltigung
- Tateinheit
- schwerem
- sexuellen
- Missbrauch
- Kindern
- Fällen
- Vergewaltigung
- Bedrohung
- schuldig
- ist
- .
- 2
- .
- weiter
- gehende
- Revision
- wird
- unbegründet
- verworfen
- .
- 3
- .
- Angeklagte
- hat
- verbleibenden
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Verfahren
- war
- Fall
- .
- Generalbundesanwalt
- Antragsschrift
- 12
- .
- August
- angeführten
- Gründen
- §
- Abs.
- einzustellen
- .
- ergibt
- Beschlussformel
- ersichtliche
- Änderung
- Schuldspruchs
- .
- weiter
- gehende
- Revision
- Angeklagten
- ist
- offensichtlich
- unbegründet
- §
- Abs.
- .
- Gesamtstrafenausspruch
- kann
- bestehen
- bleiben
- .
- Angeklagten
- wurden
- Verfahrenseinstellung
- betroffenen
- Taten
- Freiheitsstrafen
- jeweils
- Jahr
- Monaten
- weitere
- Freiheitsstrafe
- Monaten
- verhängt
- .
- Senat
- vermag
- auszuschließen
- Entfallen
- Fall
- .
- verhängten
- Strafe
- Landgericht
- Bestimmung
- noch
- milderen
- Gesamtfreiheitsstrafe
- bewogen
- hätte
- .
- Roggenbuck
- Bender
- Franke
- Quentin
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