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- BESCHLUSS
- 15
- .
- März
- Strafsache
- schwerer
- räuberischer
- Erpressung
- 3
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 15
- .
- März
- einstimmig
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 27
- .
- Oktober
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- §
- Abs.
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Ergänzend
- bemerkt
- Senat
- :
- Angeklagte
- hat
- Bedrohen
- Opfers
- geladenen
- Gaspistole
- Abgabe
- Schusses
- Verlassen
- Tatorts
- Waffe
- Sinne
- §
- Abs.
- Nr.
- StGB
- verwendet
- vgl.
- BGHSt
- .
- Landgericht
- gleichwohl
- nur
- §
- §
- Abs.
- Nr.
- StGB
- verurteilt
- hat
- beschwert
- Angeklagten
- .
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